Umzug nicht genehmigt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Umzug nicht genehmigt

Beitrag von Lucy84 »

Hallo ich bin 25 Jahre alt und komme aus Halle/Saale.
Ich lebe mit meinem 13 monate alten Sohn in einer 2 Raum Wohnung für die ich 323,72 € Miete zahle.
Ich wollte jetzt mit meinem Sohn in eine 3 Raum Wohnung ziehen (396 €) Miete,und reichte einen Antrag bei der Arge ein.
Heute bekam ich die Absage mit der Begründung:
"Nach den gültigen Richtlinien der Stadt Halle bzgl. zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft werden diese als angemessen angesehen,wenn unter Beachtung der im Haushalt lebenden Personen,der zur Verfügung stehenden Wohnfläche und dem örtlichen Mietniveau die monatlich anfallenden Unterkunfts- und Heizkosten die zulässige Höchstgrenze (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II).

Als ich mein Mietangebot einer Bearbeiterin der Arge vorlegte,nahm sie eine Tabelle in die Hand und meinte das die Miete noch in Rahmen liegen würde.
Ich hoffe das ihr mir helfen könntet.
ich danke schon mal im Voraus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Lucy84

Leg Widerspruch gegen die Ablehnung ein und wende Dich an eine Beratungsstelle.

Nach den für Halle geltenden Angemessenheitsgrenzen liegt die Miete im Rahmen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Hallo Melinde,

Beitrag von Lucy84 »

Danke für deine Antwort.
Ich hab mir noch mal das Mietangebot zur Hand genommen,das setzt sich aus folgendem zusammen:
Nutzungsbegühr: 271,32 €
Betriebskosten: 68,00 €
Heizkosten: 56,00 €
_________
395,32 €

Und die größe der Wohnung entspricht 57,31 m2
Gruß
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