Wohnen bei den Eltern??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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julu1977
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Wohnen bei den Eltern??

Beitrag von julu1977 »

Ich beabsichtige demnächst von Schleswig-Holstein nach Bayern zu ziehen. Ein Grund ist, dass der Jobmark in Bayern mehr Chancen bietet, als der hier, in Schleswig-Holstein. Nun meine Frage...

Meine Eltern haben dort ein eigenes Haus. Ich würde zunächst zu meinen Eltern ziehen wollen. Zum einen um einen leichteren Start zu haben und zum anderen, weil meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und Unterstützung gebrauchen könnten. Ziehe ich bei meinen Eltern ein, steht mir dann dennoch der volle Regelsatz zu? Oder müssten meine Eltern, wenn sie könnten, für mich aufkommen (sie können nicht, haben selbst nur eine kleine Rente!)? Dazu sei erwähnt, ich bin ÜBER 25 Jahre alt! Soweit ich weiß, müssen Eltern doch nur für Kinder aufkommen, die bis 25 Jahre alt sind, oder?
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Du bist eine eigene Bedarfsgemeinschaft und somit steht Dir auch der volle Regelsatz zu.
Wenn Du in dem Haus eine abgeschlossene Wohnung hast, vermutlich auch Miete? Die Mieteinnahmen müssten die Eltern dann aber irgendwie bei der Steuer angeben.
julu1977
Beiträge: 25
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Beitrag von julu1977 »

ayumi hat geschrieben:Du bist eine eigene Bedarfsgemeinschaft und somit steht Dir auch der volle Regelsatz zu.
Das ist ja schon mal ne gute Nachricht. :)
Ich habe heute nämlich mit der ARGE telefoniert. Die Dame dort meinte zu mir, man müsse prüfen ob ich für Lebensmittel etc. selbst aufkommen würde, oder dies meine Eltern für mich erledigen würden. Meine Eltern müssten eine Erklärung abgeben, dass ich selbst für meinen Lebensunterhalt aufkäme.

Aber im Netzt habe ich heute ein Gerichtsurteil entdeckt, welches deine These stützt.
Darin heißt es, wenn ein Kind über 25 Jahre ist und bei den Eltern wohnt, hat es als eigene Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden und hat Anspruch auf den vollen Regelsatz.

ayumi hat geschrieben:Wenn Du in dem Haus eine abgeschlossene Wohnung hast, vermutlich auch Miete? Die Mieteinnahmen müssten die Eltern dann aber irgendwie bei der Steuer angeben.
Nein, ich hätte keine abgeschlossene Wohnung. Ich hätte im Obergeschoss ein großes Zimmer, wenn ich will auch ein zweites. Miete möchten meine Eltern eigentlich nicht von mir haben. Oder müssen sie Miete von mir verlangen??
julu1977
Beiträge: 25
Registriert: 23.01.2007 20:10
Wohnort: Bad Segeberg

Beitrag von julu1977 »

Keine weiteren Antworten :(

Ich stelle nochmals die bisher unbeantworteten Fragen...

Meine Eltern stellen mir zwei Zimmer zur Verfügung und wollen keine Miete von mir haben. Allerhöchstens Nebenkosten/Heizkosten. Kann ich bei der ARGE nur Nebenkosten beantragen? Wie gesagt, ich bin über 25 Jahre alt, will das Bundesland wechseln und zunächst bei meinen Eltern wohnen. Der Regelsatz, dass hat mir ja schon jemand bestätigt, steht mir trotzdem in voller Höhe zu, da ich als eigene Bedarfsgemeinschaft gelte.

Vor dem Umzug muss ich diesen ja noch von der ARGE hier, genehmigen lassen. Sollte ich den Antrag auf Umzug schriftlich stellen, oder mir einen Termin bei meinem Sachbearbeiter geben lassen?
Und bei der ARGE im neuen Bundesland dann vorstellig werden, sobald ich angekommen bin? Oder schon schriftlich/telefonisch vorher?

Danke :)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Du solltest dich genau informieren bei der neuen Stadt was Du an KDU ( kosten der Unterkunft) genehmigt bekommst. Warum nur Nebenkosten ? Deine Eltern würden doch ein Anrecht auf Miete haben, also macht doch ein Mietvertrag wo dieses beides beinhaltet. Die ARGe wird sicherlich auf ein Mietvertrag bestehen.

Dann musst Du dir den Umzug SCHRIFLICH genehmigen lassen, und bei der neuen ARGe am ersten Tag hin gehen um die Kosten sicher zu stellen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Läufer
Beiträge: 10
Registriert: 03.11.2005 20:51

Beitrag von Läufer »

Hallo @ all
falle nun von Alg 1 ins Alg2 und ich habe das WG-Leben satt.

auch ich werde mit meinen 28 Jhr. in mein Elternhaus zurück ziehen.
Ich bekäme zwar keine abgeschlossene Wohnung sondern nur ein großes möbliertes Zimmer welches im Untergeschoss liegt.
Dazu darf ich um mich selbst verpflegen zu können deren Küche, Bad, und die Waschmaschine meiner Eltern mitbenutzen.
Und als Highlight Gartenmitbenutzung.

Meine Eltern verlangen jedoch dafür von mir eine mtl. Miete inc. der anfallenden Betriebskosten und auch den Stromanteil.

1. Frage:
Reicht bei der Einreichung der Anträge die "Mietbescheinigung zum Alg2" oder müssen die Kosten extra von meinen Eltern belegt werden. z.B. hr. Wasser/ Kanalabrechnungen, Grundsteuer belege usw. ??

2. Frage:
meine Eltern sind Hausbesitzer, also keine Mieter
muss ich nun mit Ihnen einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag machen.
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