Die ARGE, ein Fall aus dem Alltag. Weinen oder Lachen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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schlummi214
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Die ARGE, ein Fall aus dem Alltag. Weinen oder Lachen?

Beitrag von schlummi214 »

Eine Geschichte aus unserem Hartz Leben...

Meine Frau und ich sind ja bekanntlicherweise seit 1.1.09 Hartz4 Empfänger. Dadurch sind wir ja auch verpflichtet alles zu tun um eine Arbeit aufnehmen zu können. Bei meiner Frau hat sich folgendes ereignet:
Sie hatte sich - wie immer - bei mehreren Arbeitgebern beworben. Tatsächlich rief an einen Freitag Mittag bei uns ein AG an und fragte ob es möglich sei heute noch zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
Selbstverständlich sagte sie zu und fand sich pünktlich um 15 Uhr dort ein.
Die entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 5,80 Euro (!) wurde nach dem Ausfüllen eines 5 Seiten Antrags abgelehnt. Begründung: Der Antrag hätte vorher gestellt, aber die Fahrkarte hätte dazu gelegt werden müssen!!!!!!!
Nunja, das heisst also: Wenn ein Vorstellungsgespräch noch am gleichen Tag erfolgen soll muss man sich vorher also schnellstens in die Reihe der Wartenden bei der ARGE einreihen und einen Antrag ausfüllen. Dann muss man erst auf die Entscheidung des SB warten. Erst dann kann man den eventuellen zukünftigen Arbeitgeber erst zusagen daß man kommen darf???
2. Frage: Wie soll ich eine Fahrkarte zu dem Antrag legen, wenn ich doch vorher den Antrag stellen muß????

Ich bin sicher die Arbeitgeber haben dafür volles Verständnis.
Leider hatte meine Frau die Anstellung dort nicht bekommen.
Da kann ich nur sagen: Heimat deine Sterne
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Naja, es ist so.

Wer Dich einlädt, zahlt die Kosten. Sowohl bei einer schriftlichen als auch einer mündlichen Einladung eines AG, sollte die Kostenübernahme angesprochen werden. Erst wenn der AG dies ablehnt, soll die ARGE die Kosten übernehmen, auch im Nachhinein, wenn es kurzfristig sein sollte.

Aber, das ist nur meine Meinung....
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mit vorher ist gemeint das man den Antrag sich aushändigen oder per Telefon anfordert. Dann wird im Computer und auf dem Fahrtkostenantrag das Datum und eine Unterschrift vom SB hinterlegt, so dass dieser sieht das diese VORHER beantragt wurde.
Wenn die Person dann beim vorstellungsgespräch war, legt er die Fahrkarten zusammen mit den Antrag im Umschlag und bringt diese zur ARGe und lässt sich aufn Umschlag ein Eingangstempel geben. ( oder per Einschrieben)

Wie Ralf schon sagt, muss eigentlich die Firma für die kosten aufkommen.
§ 670 BGB

Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
schlummi214
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Beitrag von schlummi214 »

Danke schön an Ralf und DJTermi,
aaaaaaaaaaaber...ist das nicht ein typisches Beispiel für Theorie und Praxis?
Ich glaube nicht, daß ein potenzieller AG von dem Bewerber begeistert ist wenn er beim Vorstellungsgespräch die Fahrkostenerstattung anspricht.
Es ist zum Teil ja schon ungewöhnlich eine Bescheinigung zu verlangen.
Aber ich glaube gerne, daß es so im Gesetz steht. Aber wie gesagt: Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge :?
@ Termi:
Pech war auch bei uns, daß es sich am Freitag Mittag abgespielt hat. Zumal denn auch keiner mehr von der ARGE telefonisch erreichbar war.

Schlummi 214
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo schlummi214, in diesen Fall hätte man am Montag Morgen das klären müssen. Am besten dann den Antrag Formlos stellen mit der Begründung das Telefonisch und Persönlich keiner mehr zu erreichen war um ein Antrag ab zu holen. ALLERDINGS ist nicht zu vergessen das es sich hier bei um eine KANN Leistung handelt. Ich würde denn Arbeitgeber die Rechnung zu kommen lassen, da es leider eh nicht zum Vertragsabschluß gekommen ist, ist das doch egal?!?

Gruß
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