Trennung und Umzug in anderes Bundesland. Was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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julu1977
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Trennung und Umzug in anderes Bundesland. Was tun?

Beitrag von julu1977 »

Ich habe einige Fragen, die ich hier von euch hoffentlich beantwortet bekomme...

Ich lebe derzeit in einer Bedarfsgemeinschaft (Frau, meine beiden Kinder und ich). Meine Frau hat sich nun leider von mir getrennt. Ich habe nun vor, von Schleswig-Holstein nach Bayern zu ziehen. Und zwar möchte ich dort zu meinen Eltern ziehen. Meine Eltern haben dort ein eigenes Haus.

Nun meine Fragen...Darf ich eigentlich einfach so, ohne dort schon einen Job gefunden zu haben umziehen? Soweit ich weiß, steht das jedem frei, oder? Muss ich sicher zur ARGE und das genehmigen lassen, richtig?

Wenn ich dann bei meinen Eltern wohne, brauche ich wegen denen keine Miete zu zahlen. Wäre das für die ARGE okay, oder müssten meine Eltern Miete von mir verlangen? ICH BIN ÜBRIGENS ÜBER 25 JAHRE!!!!!

Regelleistungen erhalte ich doch auch und in vollem Umfang (359€) obwohl ich bei meinen Eltern wohne, oder?

Wenn ich nun doch Miete zahlen würde/müsste, würden meine Eltern dann ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen?!

Und nun die letzte meiner vielen Fragen...Wenn ich den Regelsatz von 359€ beziehe (ohne Miete zahlen zu müssen) und ich nehme einen 400€ Job an, bekomme ich dann trotzdem Hartz IV? Sprich Regelleistungen + 160€ Selbstbehalt?

Wäre nett, würde mir jemand helfen :D
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Warum willst Du zu Deinen Eltern ziehen? Du kannst eine eigene Wohnung beziehen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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julu1977
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Beitrag von julu1977 »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Warum willst Du zu Deinen Eltern ziehen? Du kannst eine eigene Wohnung beziehen.
Ja ich weiß, ich könnte mir eine eigene Wohnung nehmen. Allerdings ist es so, dass meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und Unterstützung gebrauchen könnten. Sie haben ein großes Haus und einen großen Garten, den sie nur schwerlich allein unterhalten könnten. Und da ich ans andere Ende Deutschlands ziehe, kann es durchaus hilfreich sein, zunächst bei meinen Eltern unterzukommen....

Zudem habe ich noch einen Kredit abzubezahlen. Wohne ich bei meinen Eltern, kann ich den ein oder anderen Euro sparen und mich so leichter finanziell erholen...

Hat denn niemand Antworten auf meine Fragen?? :(
lemmi0815
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eilt

Beitrag von lemmi0815 »

brauche dringen rat!
folgendes problem, eine gute freundin von mir, ihr arbeitsvertrag läuft ende februar aus, wird nicht weiter übernommen hat aber auch kein jahr durchgearbeitet (vorher Hartz4), jetzt hat sich auch noch ihr freund von ihr getrennt und er setzt sie vor die tür (es ist sein haus). nun habe ich ihr hilfe angeboten das sie erstmal kostenfrei bei mir wohnen kann, ich wohne aber ca. 500 km weit weg in einen anderen bundesland, wo der arbeitsmarkt aber auch besser aussieht! der typ hat ihr noch eine woche bis zum auszug gewährt. nun meine frage, was kann sie bzw. ich machen? noch was, arbeitslosenantrag wurde von ihr abgegeben, wird aber auf eine absage hinauslaufen so das sie anschließend den hartz4 antrag stellen muss, die bearbeitung wird aber länger dauern wie sie noch zeit hat! bin über jede hilfe dankbar!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sie sollte denn Antrag auf ALG II da stellen wo Sie dann auch hin ziehen wird, bei Dir, das ist leichter.

PS: Wo in Deutschland ist der Arbeitsmarkt noch gut ??????
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
NX650
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Beitrag von NX650 »

Könnte sein, das das Amt Dich und Deine Eltern dann als Bedarfsgemeinschaft einstuft und somit auch die Einkommen aller und auch deren Vermögensverhältnisse wissen will!

Es enstehen ja auch Kosten wenn eine Person mehr im Haus wohnt, Müll/Abfall,Heizung, Wasser, Strom, Abnutzung!
Also besser (sicherer) allein in eigener Wohnung ( auch im Elternhaus) richtig Miete zahlen mit Mietvertrag und so!


Aber bestimmt gibt es hier qualifizierte Auskunftgeber!!,-))
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo julu1977,
NX650 ist leider wie er schon sagt "nicht besonderst bewandert" in der materie ALG2, deswegen auch diefalschauskunft:
Könnte sein, das das Amt Dich und Deine Eltern dann als Bedarfsgemeinschaft einstuft und somit auch die Einkommen aller und auch deren Vermögensverhältnisse wissen will!
richtig ist vielmehr:
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

* der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
* der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
* die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
* die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
Quelle und weiterlesen, hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/N ... t-Nav.html Ihr ( deine Eltern und du) seit dann eine Hausgemeinschaft,
Die Haushaltsgemeinschaft
Eine Frau und drei Kinder mit einem Drachen auf einer Wiese. © BMAS Die Haushaltsgemeinschaft eines Antragstellers besteht aus allen Personen, mit denen er sich Wohnraum teilt und mit denen er gemeinsam wirtschaftet. Dazu zählen Verwandte und Schwäger sowie die eigenen Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Quelle:http://www.bmas.de/portal/22104/geldlei ... chaft.html

Also, du kannst zu deinen Eltern Ziehen, du kannst ihnen auch Helfen, jedoch weder der Umzug wird bezahlt noch das es deinen Kindern gut tut, wenn du dann so weit weg Wohnst.
Ich persöhnlich finde es eben schade das ihr euch Trennt, die Kinder leiden darunter, besonderst wenn du so weit weg ziehst.

Gruß Ziggi

PS.: liess auch das hier, es ist hilfreich:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich glaube ihr tut euch beiden da nicht viel, der eine weiß nicht was er redet und die andere hat am Thema vorbei gesprochen. DENN... hier geht’s nicht um julu1977 da dieser Eintrag vom : 31.08.2009 ist.

Es geht hier um lemmi0815..
dieser hat kein neues Thema aufgemacht, sondern hier zwischen sein Problem geschrieben.

Also beide völlig am Thema vorbei geschrieben sitzen geblieben 6 :lol: :lol:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo DjTermi,
Also beide völlig am Thema vorbei geschrieben sitzen geblieben 6 :lol: :lol:
Danke, da ich mich derzeit wie ein Schweizer fühle!!! Schöne Note. :lol:
Blödes Datum, das kommt eben davon!
BeitragVerfasst am: 01.01.1970 00:00
Prinzipiell geht jedoch meine Antwort auch zu übertragen, denke ich.

@ lemmi0815,
Also, Sie kann eigentlich zu dir Ziehen, du kannst ihr auch Helfen, jedoch wird der Umzug nicht bezahlt und Sie müsste auf jeden Fall klar darstellen das ihr keine Bedarfsgemeinschaft darstellt. Helfen könnte da:
Widerlegung Bedarfsgemeinschaft, findet ihr hier: http://www.sozialticker.com/antraege
Sie kann sich, sofern sie zu dir Zieht (was unbedingt dem AAmt mitgeteilt werden sollte auch wenn der Antrag abgelehn t werden sollte) sofort um eine Wohnung bemühen, diese kosten sind dann, da eigentlich Obdachlos und bei dir "Unterschlupf" gefunden, zu übernehmenund Neuanschaffung des Hausrates sind dann wohl auch nötig, ABER das dann wenn es soweit ist.
Ich Drückemal die Daumen das Sie gleich Arbeit findet und doch nicht zur ARGE muss;).
Gruß Und viel Glück dir und deiner Bekannten Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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lemmi0815
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vielen danke

Beitrag von lemmi0815 »

vielen dank erstmal für die schnelle antwort, werde mich die tage nochmal bei der caritas erkundigen, die sollten einen ja wohl auch auskunft geben können.
und zum arbeitsmarkt möchte ich nur soviel sagen, die quote is wohl in jedem anderen bundesland besser als in meck/pomm!
werde euch dann hier mal auf den laufenden halten!
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