Urlaub offen legen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maranello
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Urlaub offen legen?

Beitrag von maranello »

Hallo,

das Urlaubsabwesenheit angezeigt werden muß ist mir klar. Das habe ich gemacht, statt 21 Tage sind es 23 Tage, dafür bekomme ich für 2 Tage kein ALG". Soweit alles in Ordnung.
Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Ähm, nicht mal einen Arbeitgeber geht so etwas an.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
rme
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Beitrag von rme »

Die Arge will überprüfen, woher das Geld für den Urlaub kommt.
Wenn Du beispielsweise für 3 Wo. nach XXX fliegst, werden sie Dich fragen, wo das Geld herkommt.

Sie wollen einen etwaigen Betrugsfall ausschliessen, da dürfen und müssen die nachhaken. Die Gesetze sind leider dafür zugeschnitten und räumen den SB einen grossen Handlungsspielraum ein.

Wenn Du Hartz4 beantragst, gibst du mit Antragsbewilligung eine vielzahl von Grundrechten ab! :cry:
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Ralf Hagelstein
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Re: Urlaub offen legen?

Beitrag von Ralf Hagelstein »

maranello hat geschrieben:Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
Mir ist keine Rechtsgrundlage dafür bekannt. Frage die mal danach.
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maranello
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Beitrag von maranello »

genau darum gehts. auch mir ist nichts bekannt darüber das ich da auskunft geben muß. man kann auch in keiner broschüre oder gesetzgebung darüber lesen.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich würde mir vom dem SB auch einfach die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Ortsabwesenheit anzeigen ist ja in Ordnung, aber alles andere geht wohl langsam darüber hinaus.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Und wenn bei mir zuhause jemand während Alg2-Leistungsbezug auf´s Clo geht gibt er das verbrauchte Toiletenpapier als "geldwerte Leistung" an.

Herrjeh, Rechtsgrundlage für Reisefinanziererei offenlegen gibt es nicht. Da beisst die Maus kein Faden ab aber mancher gleich in die Tischplatte.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Werde mich schlau machen XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maranello
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Beitrag von maranello »

ich danke euch erst mal für die antworten. werd mal nach der rechtsgrundlage fragen und dann hier bescheid geben...

greetz
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maranello

Tu das, ich warte mit Spannung darauf.

Gruss
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maranello
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Beitrag von maranello »

um die sache mal zu beenden.
der bearbeiter konnte mir keine rechtliche grundlage nennen. also gabs kurz darauf einen anpfiff ne etage weiter oben, wie immer ohne das es was gebracht hat...
wuschel04
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig... :o Natürlich gibt es keine spezielle Vorschrift für eine solche Frage - das fällt doch nach meiner "Lesart" unter die allgemeine Prüfung der "Hilfebedürftigkeit"..., und sicherlich kommt es immer auf die individuelle Fallgestaltung an. Bei "normaler" Ortsabwesenheit wird wohl kaum ein SB auf die Idee kommen, eine solche Frage zu stellen. Anders dürfte aber schon der Fall liegen, wenn der "Hilfebedürftige" seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und 1 Monat später eine dreiwöchige Weltreise antritt... Da drängt sich dann doch eine solche Frage auf, oder?
M.E. kann dann auch irgendetwas nicht "stimmen"... :?
M.f.G.
wuschel04
ayumi
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Beitrag von ayumi »

wuschel04 hat geschrieben:Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig...
Warum? Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage die mich dazu verpflichtet, dem SB mein Urlaubsziel zu präsentieren. Egal ob ich auf nen Campingplatz um die Ecke fahre oder eben eine Weltreise mache. Und selbst wenn jemand, der heute seine Stromrechnung nicht zahlt, morgen eine Weltreise macht. Wer sagt denn, das er die selbst zahlt? Vielleicht begleitet er die kranke Oma?
Das ändert doch nichts an der Hilfebedürftigkeit.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat geschrieben:Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
Das sehe ich überhaupt nicht so. Urlaubskosten sind in der Regelsatzverordnung nicht vorgesehen. Ein "geschenkter" Urlaub kann also keine Leistung ersetzen, die im Regelsatz enthalten ist. Somit könnte dies eine Zweckbestimmte Einnahme sein. Da der Betroffene das Geld nicht persönlich in die Hand bekommt, hat er auch keinen "geldwerten Vorteil", da er dieses "Geschenk" nicht weiterverkaufen (fehlender Marktwert) kann.

Somit reduziert sich m.E. die Ermessensentscheidung der Sachbearbeitung lediglich auf die Ortsabwesenheit. Steht der nichts entgegen, hat die ARGE m.E. keine Handhabe.
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