Rückzahlung nach Programmfehler?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Szilady
Beiträge: 3
Registriert: 09.03.2009 11:42
Wohnort: Leipzig

Rückzahlung nach Programmfehler?

Beitrag von Szilady »

Hallo
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem Problem, daß ich kurz ausführlicher beschreiben muß.

Wir sind ein 4 Personen Haushalt und bewohnen eine 4-Raum Wohnung. Am 2.Juni diesen Jahres ist meine älteste Tochter (zu der Zeit noch 17 Jahre) einfach ausgezogen (mit Genehmigung durch JA).
Um irgendwelchen späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bin ich kurz darauf beim A-Amt gewesen und habe den Stand der Dinge dargelegt.
Ich bekam daraufhin eine Neuberechnung, die meine Tochter bedarfsmäßig nicht mit einbezog ( Kindergeld ja).
Heute habe ich eine Neuberechnung bekommen in der es heißt:
" Aufgrund eines Programmfehlers erfolgte eine Falschberechnung des Leistungsanspruches nach Auszug Ihrer Tochter. Der Leistungsanspruch wurde nach Aktenprüfung korrigiert und der neue Anspruch berechnet, für den genannten Zeitraum ist eine Überzahlung entstanden." - immerhin 232,20€

Ein Anhörungsbogen kam auch gleich, da ich das zurück zahlen soll.
Nun meine Frage: Muß ich das zturückzahlen? Immerhin heißt es ganz klar: aufgrund eines Programmfehlers

Vielen Dank für Eure Antworten
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Zurückzahlen musst Du den Betrag.
Ich würde aber mit der Arge o. Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ob ein Programmfehler vorlag, spielt keine Rolle. Im umgekehrten Fall, hätte man dir zuwenig ausgezahlt, würdest du auch eine Nachzahlung erhalten.
Zumindestens gehen wir mal davon aus, ich will ja keinem was Böses unterstellen. :roll:
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Man kann kein Geld behalten das ein nicht zu steht, da braucht man doch gar nicht lange zu Diskutieren :roll:

Wenn Du wo Geld überweist und ein Zahlendreher drin hättest, würdest das doch auch wieder zurück haben wollen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten