Ausgelernten Gehalt wieviel ca. Abzug
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Ausgelernten Gehalt wieviel ca. Abzug
Hallo,
ich bin 19 Jahre und Lebe mit meinen eltern zusammen. Meine Eltern beziehen seid 2 Jahren Hartz 4. Ich mache gerade eine Ausbildung die ich in 1,5 Jahren abschließen werde. Nun wollte ich fragen ob die arge mir dann im ausgelernten Gehalt (ca 1.200 netto) sehr viel geld abzwicken können? bitte um baldtige rückmeldung. danke
ich bin 19 Jahre und Lebe mit meinen eltern zusammen. Meine Eltern beziehen seid 2 Jahren Hartz 4. Ich mache gerade eine Ausbildung die ich in 1,5 Jahren abschließen werde. Nun wollte ich fragen ob die arge mir dann im ausgelernten Gehalt (ca 1.200 netto) sehr viel geld abzwicken können? bitte um baldtige rückmeldung. danke
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Was soll sie denn da jetzt rechnen?
Wenn sie ausgelernt hat und 1200€ netto hat, ist sie nicht bedürftig. Also kein Mitglied der BG.
Sie gehört dann zwar zur Haushaltsgemeinschaft, muss aber nicht für die Eltern einstehen. Meiner Meinung nach wird gar nix abgezwackt. Ausser das, was eventuell die Eltern als Kostgeld bzw. Mietanteil nehmen bzw. was ihnen beim Hartz IV als Mietanteil angerechnet wird.
Wenn sie ausgelernt hat und 1200€ netto hat, ist sie nicht bedürftig. Also kein Mitglied der BG.
Sie gehört dann zwar zur Haushaltsgemeinschaft, muss aber nicht für die Eltern einstehen. Meiner Meinung nach wird gar nix abgezwackt. Ausser das, was eventuell die Eltern als Kostgeld bzw. Mietanteil nehmen bzw. was ihnen beim Hartz IV als Mietanteil angerechnet wird.
@ ayumi
Er wirt mit seinem Einkommen auch für die Gemeinschaft einstehen müssen - zahlst dementsprechend auch einen Anteil an den Unterkunftskosten ! Also garnichts ist wohl nicht Richtig XD
Er wirt mit seinem Einkommen auch für die Gemeinschaft einstehen müssen - zahlst dementsprechend auch einen Anteil an den Unterkunftskosten ! Also garnichts ist wohl nicht Richtig XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Genau, den Mietanteil, habe ich doch auch geschrieben. Aber den zwackt ihr nicht direkt das Amt ab. Sie hat mit dem Amt gar nichts zu tun, da sie nicht bedürftig ist. Der Mietanteil wird bei den Eltern angerechnet. Den muss sie also an die Eltern zahlen. Und eventuell, wenn sie es nach der Ausbildung noch erhält, den überschüssigen Kindergeldanteil.DjTermi hat geschrieben:@ ayumi
Er wirt mit seinem Einkommen auch für die Gemeinschaft einstehen müssen - zahlst dementsprechend auch einen Anteil an den Unterkunftskosten ! Also garnichts ist wohl nicht Richtig XD
Ich habe übrigens genau so einen Fall hier zuhause.
Und ansonsten lies mal, besonders Punkt 1:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... chaft.aspx
Wenn man das hier nicht reinstellen darf, einfach löschen.
Hallo sabrina1234
dein Einkommen wird angerechnet.
Da du nun ausgelernt hast, würde ich Dir raten, eine kleine Wohnung zu nehmen und Dir ein eigenständiges Leben aufzubauen, vielleicht findest Du ja in der Nähe deiner Eltern eine kleine Whg. (z.B. Apartment).
Ich finde es immer bedauernswert, wenn heut zu Tage junge Menschen dazu herangezogen werden, ihre Eltern finanziell zu unterstützen.
Lebe DEIN Leben
dein Einkommen wird angerechnet.
Da du nun ausgelernt hast, würde ich Dir raten, eine kleine Wohnung zu nehmen und Dir ein eigenständiges Leben aufzubauen, vielleicht findest Du ja in der Nähe deiner Eltern eine kleine Whg. (z.B. Apartment).
Ich finde es immer bedauernswert, wenn heut zu Tage junge Menschen dazu herangezogen werden, ihre Eltern finanziell zu unterstützen.
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"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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Vielen dank für eure antworten
ayumi hat geschrieben:Genau, den Mietanteil, habe ich doch auch geschrieben. Aber den zwackt ihr nicht direkt das Amt ab. Sie hat mit dem Amt gar nichts zu tun, da sie nicht bedürftig ist. Der Mietanteil wird bei den Eltern angerechnet. Den muss sie also an die Eltern zahlen. Und eventuell, wenn sie es nach der Ausbildung noch erhält, den überschüssigen Kindergeldanteil.DjTermi hat geschrieben:@ ayumi
Er wirt mit seinem Einkommen auch für die Gemeinschaft einstehen müssen - zahlst dementsprechend auch einen Anteil an den Unterkunftskosten ! Also garnichts ist wohl nicht Richtig XD
Ich habe übrigens genau so einen Fall hier zuhause.
Und ansonsten lies mal, besonders Punkt 1:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... chaft.aspx
Wenn man das hier nicht reinstellen darf, einfach löschen.
vielen dank okay hab ich mir fast schon gedacht, solang sie mir nicht das ganze geld abnehmen geht es. ich lebe nun auch mit 100 euro x) LOL... joa auziehen wäre vll das beste, leider müssten dann meine eltern auch auziehen und das will ich ihnen noch nicht gerade zumuten. aber vielen dank
ohaaa ich habe gelsen das Sie 29 ist .... SORRY !!!! Dann natürlich 1/6 der Mietkosten müssen die Kinder übernehmen... ( mein ich ) Und: Generell müssen Kinder nicht für die Eltern aufkommen das auch Richtig bis zum 25 l. Jahr...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.