was oder wieviel steht mir und 2 kindern zu???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Lady_von_Glamore
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2009 20:44
Wohnort: berlin

was oder wieviel steht mir und 2 kindern zu???

Beitrag von Lady_von_Glamore »

hallo...

ich habe noch keine neue wohnung und habe damit keine meldeadresse.
da ich zur zeit bei bekannten sein kann,fällt die miete ja weg.
nun meine frage:
was bzw. wieviel stehen meinen zwei kindern und mir pro monat zu zum leben???
ich bekomme das kindergeld und einmal unterhaltsvorschuss 117,-euro.
für meine tochter bekomme ich nur das kindergeld , da der unterhaltsvorschuss da ausgelaufen ist und der vater nicht zahlt.
ich habe im april und mai pro. monat 534,-euro bekommen und nun für 06 453,-euro und für juli 509,-euro.
es wurde doch auch wieder eine erhöhung vorgenommen ab juli oder?
warum wird das geld denn bei mir dann weniger?
da ich alleinerziehend bin , steht mir doch auch mehrbedarf zu oder?
wer kann mir sagen was ich bekommen müsste???

vielen dank :(
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Lady_von_Glamore

Was ihr genau bekommen müsstet kannst Du mit Hilfe eines Berechnungsbogens prüfen den es hier gibt. (Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung ab Juli 2009)

Die Excel-Datei auf Deinen Recher laden und entsprechende Angaben reinschreiben.

In die aktuellere Datenbank geschaut erhöht sich die Angemessenheitsgrenze für eine anzumietende Wohnung.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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