Schwanger Umzugskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Goldy82
Beiträge: 1
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Schwanger Umzugskosten

Beitrag von Goldy82 »

Hallo,

ich wohne alleine in einer 40 qm 1 Raum Wohnung und bin schwanger(1. Monat). Ab wann kann ich dann umziehen und werden die Umzugskosten übernommen?
Und wie stellt man die Anträge für Erstausstattung u.s.w.?

Vielen Dank im Voraus.
schnubbi01
Beiträge: 31
Registriert: 19.07.2008 23:03
Wohnort: Bad Mergentheim

Beitrag von schnubbi01 »

hallo, du musst dem arbeitsamt mittteilen (mutterpass) in welcher woche du bist weil ab der 13ten woche genehmigt dir das amt den mehrbedarfszuschuss.

ab dem zeitpunkt kannst du auch die erstaustattung für das ungeborene beantragen umstandskleidung usw.

natürlich schriftlich so hatte ich das damals auch gemacht...


mit freundlichem gruß

schnubbi
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Erstmal zur ARGE und fragen ob die überhaupt einem Wohnungswechsel zustimmen.
Die Zustimmung schriftlich geben lassen. Da wird Dir auch gesagt wie groß und teuer die Wohnung sein darf.

Es dürfte bei Zwei Personen: ca:60 Quadratmeter sein...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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