ALG 2 und Plegegeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maikstacker
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ALG 2 und Plegegeld

Beitrag von maikstacker »

Hallo habe mal eine Frage wie wird es gehandhabt wenn man mit jemandem in einer BG wohnt der Plegegeld bekommt. Wird das Plegegeld als Einkommen gerechnet??
Danke an alle.
rme
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Beitrag von rme »

Nein, Pflegegeld wird nicht angerechnet. Das Geld wird ja für die Pflegebedürftigkeit benötigt.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da gibts aber auch andere Urteile zu:

Anrechnung von Pflegegeld auf Arbeitslosengeld II
Pflegegeld, das für die Betreuung von Pflegekindern gezahlt wird, stellt Einkommen dar und darf deshalb auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden.

Der Antragsteller begehrte vorliegend im Wege einer einstweiligen Anordnung die Zahlung von ALG II von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Die ARGE verweigerte die Leistungen, weil die Ehefrau des Antragstellers zwei Pflegekinder betreute und für jedes Pflegekind ca. 1.200 Euro Pflegegeld sowie ca. 690 Euro Sachzuschuss erhielt. Das Pflegegeld sei als Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen. Der Antragsteller, der mit seiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilde, sei im Hinblick auf das Einkommen der Ehefrau daher nicht hilfebedürftig.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieb erfolglos. Das Sozialgericht hat die Auffassung der ARGE bestätigt.

Es hat entschieden, dass das Pflegegeld - anders als der Sachkostenzuschuss - als "Erziehungshonorar" der Ehefrau anzusehen ist. Da die Ehefrau damit über ausreichende Einkünfte für beide Eheleute verfügt, ist der Antragsteller nicht hilfebedürftig.

SG Köln, Beschl. v. 04.05.2005 - S 22 AS 44/05 ER
PM des SG Köln v. 30.11.2005
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maikstacker
Beiträge: 119
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Beitrag von maikstacker »

Danke für die Antworten es geht nicht um Plegekinder sondern um die Plege einer Schwerbeschädigten mit 50% ( gehbehindert )
brisko
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Beitrag von brisko »

Hallo maikstacker
Frage: Was ist " Plegegeld" bzw. was sind "Plegekinder" ?? :?:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn man ein wenig überlegen würde weiß man wohl das es "Pflegekinder" & "Pflegegeld" bedeuten soll.

Und hier noch ene Antwort bezüglich der Frage:

Zum zu berücksichtigenden Einkommen gehört gem. § 11 SGB II grds. jedes Einkommen, ausser
- den Leistungen nach dem SGB II selber,
- der Grundrente nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz),
der Rente bzw. Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe der damit vergleichbaren Rente nach dem BVG,
- Erziehungsgeld und Pflegegeld,
- Arbeitsförderungsgeld für Behinderte,
- Blindengeld.


mehr dazu hier § 11 SGB II
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