Neue Schikane der AA ?!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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braun2705
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Neue Schikane der AA ?!!

Beitrag von braun2705 »

Hallo,

mein Sohn ist 16j. alt, geht auf eine Förderschule in die 9.Klasse.
Ab September geht er in einer Berufförderschule in das Berufs Förderungsjahr. Diese Schule wurde Ihm von der AA vermittelt.
Heute bekommt er eine Einladung zu einer Massnahme, in der es darum geht, wie man sich bewirbt u.s.w.(Dies wird u.a. auch in der Schule, in die er dann geht gemacht) Das soll mehrere Stunden dauern.

Ich rief gleich bei der AA-Hotline an und fragte, was das soll. Er geht doch weiterhin zur Schule. Die lapidare Antwort: Er gehört in die Bedarfsgemeinschaft und steht der Vermittlung zur Verfügung und wenn er da nicht hingeht, wird seine Leistung eingestellt. Auf meinen Einwand, dass er noch Schüler ist und deshalb nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht, sagte man, das wäre meine Meinung, aber er stehe doch zur Vermittlung zur Verfügung, laut Gesetz.

Stimmt das, muss er diese Massnahme machen, obwohl er Schüler ist.

Wenn ja, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

Bitte um Antworten.

Viele Grüsse

Braun2705
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Wenn Dein Sohn noch zur Schule geht, dann hole Dir von seiner Schule eine Schulbescheinigung und reiche diese schnellstmöglich VOR Beginn der Maßnahme bei der Arge ein.

Auch wenn Dein Sohn zur BG gehört steht er aufgrund der Schulpflicht nicht zur Vermittlung zu Verfügung. Wenn das so wäre, dann müssten ja alle schulpflichtigen Jugendlichen irgendwelche Maßnahmen machen oder anfangen zu arbeiten nur weil die Arge ein Jobangebot/Injob etc. zur Verfügung hat.

Er kann ja an der Maßnahme teilnehmen, wenn diese am Nachmittag nach der Schule stattfindet.
Carmen

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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich vermute mal, diese Maßnahme wird in der Ferienzeit stattfinden. Meine Tochter hatte damals in der Zeit zwischen Abi und Studium auch das Vergnügen und "durfte" einen 1 Eurojob im Kindergarten machen.
Ansonsten Kürzung.
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D_C
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Beitrag von D_C »

nix da. das wär ja noch schöner.
reich die schulbescheinigung ein und wenn das nicht reicht, geh zum jugendamt. wen auch immer du bei der hotline dran hattest, der hat keine ahnung von was er da redet.

gruß, dc (heute zu faul zum großschreiben ;) )
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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braun2705
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Beitrag von braun2705 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ergänzend muss ich hinzufügen, dass erstmal nur eine schriftliche Einladung zur Besprechung seiner beruflichen Situation kam. Solch einen Termin hatte er schon im März 09 bei einer Berufsberaterin der AA, vermittelt von seiner Schule, wo ihm geraten wurde erst einmal das Berufsförderungsjahr, bei dem er den Hauptschulabschluss machen kann (an der Förderschule kann er keinen Abschluss machen).

Das mit der Massnahme wurde mir erst am Telefon von der "netten" Dame
der Hotline gesagt.
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