Ausbildungsvergütung, wie wird gerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Ausbildungsvergütung, wie wird gerechnet?

Beitrag von maleite »

Habe mal kur ein paar Fragen:
Bekommen ALG 2 (4 köpfige Familie - 2 Erw.+ 2 kinder (18 und 16 Jahre ))
Einkommen:
1geringfügige Beschäftigung ca.400.-
Kindergeld 332.-
Unterhalt 150.-
Meine Frage;
Unser Sohn geht ab 01.08.2009 in die Ausbildung, was wird uns angerechnet,wieviel hat er einen Freibetrag(muss er ja haben für Fahrkosten ect.)
Wäre gut wenn uns da jemand genau aufschlüsseln kann!
Zählt das bei jeden Arbeitseinkommen? Die ersten 100.- frei vom Rest 20%??????(Das unserem Sohn wenigstens etwas bleibt (als Motivation für seine Arbeit?)
Danke im Vorraus für die Antworten!
Lg maleite
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Dein Sohn gehört zur BG und dementsprechend wird das Einkommen abzüglich der Freibeträge angerechnet. Dein Sohn gehört erst dann nicht mehr zur BG, wenn er seinen Unterhalt alleine sicherstellen kann. Dies bedeutet natürlich auch, dass er sich an der Miete beteiligen muss etc. und euer Bedarf dementsprechend angeglichen wird.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Beitrag von maleite »

ja ich weiß das er zur BG gehört, aber wenn er in der Ausbildung ist hat er weit mehr als ALG2 verdient mehr als was er an Bedarf hat.
Kann man ihn aus der Bg rausnehmen und er zahlt dann an uns nur seinen Mietanteil und ernährt sich selbst?
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Wenn er mit seiner Ausbildungsvergütung + Kindergeld genug hat um den Alg2 Satz und seinen Mietanteil zu decken, ja.

Änderungsmitteilung schreiben und ihn einfach nicht mehr aufführen.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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