vermögenswirksame Leistungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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braun2705
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vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von braun2705 »

Hallo Leute,
ich habe wieder einmal eine Frage. Wir bekommen seit Juni 08 Arbeitslosengeld II. Meine Frau arbeitet halbtags und ihr Einkommen wird logischerweise in die Berechnung des Bedarfs einbezogen.
Sie hat einen Bausparvertrag, der vor dem Bezug von Hartz4 abgeschlossen wurde. Sie bekommt keine Leistungen dazu von Ihrem Arbeitgeber.
Monatlich werden von Ihrem Einkommen 40,--Euro abgezogen und an die Bausparkasse überwiesen.
Dadurch hat Sie ja monatlich 40,00 Euro weniger Einkommen zur Verfügung.
Aber in der Bedarfsberechnung werden diese 40.--Euro nicht berücksichtigt, sondern mit zum Einkommen hinzu gerechnet.
Ist das so richtig, weil wir dieses Geld ja nicht zur Verfügung haben. Und den Vertrag vorzeitig auflösen, wollen wir eigentlich nicht, wegen des Verlustes.
Meine Frage: Ist es rechtens, dass diese 40,00 Euro zum Einkommen gerechnet werden dürfen?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten. :lol:

Gruss Frank
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Ähnliches werden nicht berechnet, aber ich meine, wenn Du dise Kompl. selbst zahlst dann schon.

Mache mich da aber noch mal genauer schlau...


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hi Braun,

klar werden die dem Einkommen hinzu gerechnet. Sonst könntest du ja mit Alg2 etwas ansparen, dass der Vermögensbildung dient.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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