Mietspiegel

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Corica
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Mietspiegel

Beitrag von Corica »

nun erhöt die HWG die miete um 17,50 €.
muß das amt die mieterhöung tragen ??
mfg dieter
buxi
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Beitrag von buxi »

na klar! Umgehend einreichen zur Information!
Gruß buxi
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

So einfach kann man da aber nicht JA sagen Sorry !

Das kommt darauf an welcher Teil der Miete erhöht wurde.
Handelt es sich um eine Nebenkosten Erhöhung innerhalb der regulären Nebenkostenposten wird diese durch die Arge übernommen.

Sollte es sich aber um eine Nebenkostenerhöhung z.b wegen Einbau einer Sat-Anlage oder ähnlichen (Nebenkosten die nicht von der ARGe gezahlt werden) handeln, wird die Mietkostenerhähung nicht ünernomen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
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Beitrag von Corica »

es geht hier um eine anhebung auf die ortsübliche
vergleichsmiete.
mfg dieter
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

und die wird die Arge schön übernehmen müssen! Ansonsten muß denen das der Anwalt oder das SG sagen!
Gruß buxi
Corica
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Beitrag von Corica »

buxi hat geschrieben:und die wird die Arge schön übernehmen müssen! Ansonsten muß denen das der Anwalt oder das SG sagen!
Gruß buxi
in dem schreiben von der HWG stand geschrieben ob
ich dem zustimme.
habe schriflich nicht zugestimmt.
nächsten morgen anruf von HWG, stimmen sie der
mieterhöung ncht zu müssen wir gegen sie klagen.
also was soll das ????????????
mfg dieter
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Die Wohnbaugesellschaft muß Dir eine gewisse Teit zur Unterschrift zugestehen ich glaube 14 Tage. Die sollen Dich mal nicht so unter Druck setzen sonst drohst Du mit dem Anwalt! Wenn sie Dir wieder mit einer Klage drohen dann sag ihnen einfach, daß sie doch klagen sollen. Kündigen können sie Dir deshalb nicht!
Gruß buxi
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