Fragen zu Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbstätigen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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braun2705
Beiträge: 32
Registriert: 13.02.2008 17:32

Fragen zu Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbstätigen

Beitrag von braun2705 »

Wir beziehen nun seit Juni 08 Arbeitslosengeld II. Meine Frau, die in einem Arbeitsverhältnis (25-30Std. wöchentlich) steht soll nun auf einmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Siel soll, wenn sie krank ist, dies der AA melden. Weiter muss sie eine Ortsabwesenheit beantragen, wenn sie mal Urlaub hat u.s.w. Sie soll dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Arbeit behält und sie evtl. weiter ausbauen ( Vollzeit? Liebend gerne!)

Ohne die Arbeit meiner Frau würde es uns ja noch dreckiger gehen !!

Sie wäre laut SGBII verpflichtet, sich darum zu kümmern, ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden u. s.w.
Geht´s noch? Sie hat doch eine Arbeit und bekommt, wenn Sie nur mal ein paar Euro mehr verdient (Überstunden), gleich alles wieder abgezogen.

Und solange ich keine Arbeit habe, wird sich nichts daran ändern.

Langsam habe ich das Gefühl, es wird nach Mitteln und Wegen gesucht, die Leistungen zu kürzen, auf Teufel komm raus!

Ist das wirklich rechtens, was da verlangt wird.
Sogar wenn man arbeitet und dafür sorgt, dass das Amt nicht soviel
zahlen muss, wird man dafür noch geknechtet.

Ich versteh die Welt nicht mehr!

Am liebsten würde ich zum Anwalt gehen, aber hat das Sinn?
Was meint Ihr?

ein gefrusteter braun2705 :cry:
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Du brauchst nicht zum Anwalt zu gehen, auch ich bin im sozialversicherungspflichtigen angestelltenverhältnis und bekomme ergänzend ALGII. Auch bei mir hatten sies auf die gleiche Weise im Eingliederungsvertrag probiert, Ortsabwesenheit melden....usw. Hab daraufhin meinen Anwalt angerufen, der hat gesagt ist NONSENS. Ortsabwesenheit streichen, Arbeitsunfähigkeitsmeldung streichen und dann unterschreiben. Sicherheitshalber habe ich meine SB telefonisch informiert, daß ich das nach Rücksprache mit meinem Anwalt so handhaben werde. Sie konnte nichts dagegen sagen oder haben. So hab ichs dann auch gemacht. Das war im Oktober 08. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Mein Anwalt sagt: Das Amt versucht sich immer noch sehr wichtig zu nehmen, der Zug ist aber inzwischen abgefahren. Wann Deine Frau wie lange ortsabwesend ist, geht nur noch den Arbeitgeber etwas an. Und ob Deine Frau krankgeschrieben wird und wie lange, hat auch nur den Arbeitgeber zu interessieren und nicht die Arge!
Natürlich müssen wir alle versuchen unsere Hilfebedürftigkeit aus eigener Kraft zu beenden.....das ist doch klar, das ist aber eine andere Geschichte, das muß in jeder EV drinstehen und muß immer unterschrieben werden. Überstunden lasse ich mir übrigens nie ausbezahlen. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber Freizeitausgleich dafür ;-)
Liebe Grüße buxi
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