Nebenkostenteilung BG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maranello
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Nebenkostenteilung BG

Beitrag von maranello »

Hallo,

es besteht folgendes Problem:
ich wohne zur Umtermiete in einer Wohnung. Der Wohnungshauptmieter ist Kraftfahrer und nur am WE oder im Urlaub in der Wohnung anzutreffen. Selber beziehe ich ALGII und zahle Untermiete+Nebenkosten.
Die Arge Rechnet die Nebenkostender Wohnung für beide zur Hälfte an obwohl nachweislich ich die Nebenkosten (Heizung usw) zu 2 dritteln verbrauche, da ich ja die Wohung fast alleine Bewohne. 2008 gabs eine Nebenkostenrückzahlung, auch diese wurde halbiert. Mein Vermieter sieht es so nicht ein (ich auch nicht). Was kann man tun?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maranello
In einer Bedarfsgemeinschaft wedern die Wohnkosten (auch Nebenkosten gehören dazu) nach der "Kopfteil-Methode" aufgeteilt.
Als Untermieter und Vermieter unter einem Dach geltet ihr nicht als BG, die Nebenkosten müssen daher anders aufgeteilt werden.
Es kommt jetzt darauf an wie der Mietvertrag gestaltet ist. Entweder ist dort eine Pauschale vereinbart oder eine Abrechnung nach Verbrauch.
Diesen Nachweis der Abrechnungsmethode und den daraus errechneten Verbrauch des Untermieters schnappst Du Dir, legst es bei ARGE vor und widersprichst schriftlich der Anrechnung des zu Unrecht vereinnahmten Anteils des Hauptmieters.
Dem Hauptmieter steht der Anteil der Rückzahlung zu die nach der Berechnungsmethode entstanden ist.
Gruss
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maranello
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Beitrag von maranello »

hallo,

ja erst mal danke für die antwort. ich werds da mal versuchen so durchzugeben und mal schauen was bei rauskommt (widerspruch)...
maranello
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Beitrag von maranello »

hallo,

es ist post von der arge da mit ablehnung des widerspruchs.
zitat arge:
sehr geehrter herr xxxxx,

bezug nehmend auf den von ihnen eingereichten untermietvertrag ab 01.01.09, teile ich ihnen mit, dass es bei der bisher bewilligten hälftigen teilung der kosten für unterkunft und heizung bleibt. der widersruch wird hiermit abgelehnt.

mit freundlichen gruüßen
xxxxx
was kann ich jetzt eigentlich noch machen? bezahle nun schon seit 2 monaten mehr miete und hab dadurch ja weniger zum leben. danke für antworten schonmal im vorraus...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maranello
Wenn im Untermietvertrag die hälftige Aufteilung der Nebenkosten vereinbart ist wird eine Klage beim zuständigen Sozialgericht wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Kommt also drauf an wie diese Aufteilung vertraglicht festgelegt wurde.
Gruss
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maranello

Gibt es nicht die Möglichkeit im Untermietvertrag die Aufteilung der Nebenkosten zu ändern?
Dein Vermieter sollte sich das mal überlegen und tun denke ich.
Etwas nicht einsehen und dagegen (das nicht einzusehende) was tun ist doch besser als
nicht einsehen und nichts tun.

Habe mich zwischenzeitlich noch mal schlaugelesen und das hier gefunden:

In der Kommentierung zum SGB II steht beim § 22 unter Randnummer 38

„c) Aufteilung der Kosten. Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die Kosten der Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft anteilig (pro Kopf) zu ermitteln (vgl zur Rechtslage nach dem BSHG BVerwGE 97, 110, 112; 168, 179; 72, 88, 90). Diese Grundsätze gelten auch, soweit sich kleine Kinder im Haushalt befinden. Diese Methode findet aber nur Anwendung, soweit keine Besonderheiten wie etwa Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegen, in deren Folge betroffene Personen einen über das normale Maß hinausgehenden Bedarf an Unterkunft haben (den dann folgenden Verweis spar ich mal, ist irgendein Buch) Abweichungen kommen weiterhin bei entsprechenden vertraglichen Regelungen (Mietverträge, Untermietverträge etc.) in Betracht (den dann folgenden Verweis spar ich mal, ist irgendein Buch)“

Der von mir grün gemachte Text lässt hoffen das eine andersartig gestaltete Aufteilung anerkannt würde und der nur wenig in der Wohnung anwesende und verbrauchende Hauptmieter mit einem geringeren Verbrauch bei den Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Gruss
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maranello
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Beitrag von maranello »

hallo melinde,

im untermietvertrag ist keine spezielle regelung getroffen worden. daher wurde ein nachtrag zum untermietvertrag gemacht wo die aufteilung nach 1 drittel vermieter und 2 drittel untermiter drinnen steht. habe jetzt nochmals ein schreiben an die arge geschickt mit antrag auf erneute überprüfung, mit auszug von dem grün unterlegtem text. mal sehen was diesmal als antwort kommt...
maranello
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Beitrag von maranello »

hallo,

auch hier möchte ich mitteilen das meine widersprüche gegriffen haben und die bescheide allesamt aufgehoben wurden und somit den widersprüchen in der sache stattgegeben wird. post kam heute endlich von der arge.
wenigsten einmal was gutes zum jahresende...

danke an alle die geholfen haben.
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