Nach Antrag ALG II verlangen Eltern Miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andy_1a
Beiträge: 6
Registriert: 12.01.2009 21:04

Nach Antrag ALG II verlangen Eltern Miete

Beitrag von Andy_1a »

In Stichworten:

- Die letzten 20 Jahre erfolgreich Selbständig....
- Nach Zusammenbruch von Aufträgen vor 3 Jahren ins Elternhaus gezogen
- Meine Eltern und ich sahen das als Übergangszeit (Duldung)
- Anfang 2008 ist die sonst übliche Jahresbestellung des letzten Kunden ausgeblieben.
- Ausgerechnet ein Gerichtsvollzieher legte mir die Nahe für 2009 ALG zu beantragen

Beim Ausfüllen der Formulare teilten mir die Eltern mit, das das genutzte Dachgeschoss ab sofort 250 Euro kostet.

Fragen:

Wie verpacke ich das in die Formulare ?
d.h. reicht ein ab 2009 gültiger (Unter)Mietvertrag
Was muss rein, was auf keinen Fall.
Kann ich die Situation beim Gespräch der Antragsabgabe wie in den obigen sätzen darlegen ?

Danke
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Was in einen Untermietvertrag alles rein muß weiß ich leider nicht, gibts da nicht irgendwelche Vordrucke sogar bei den Schreibwarengeschäften?
Hast Du eine abgeschlossene Wohnung bei Deinen Eltern im Haus bezogen, dürfen Deine Eltern Dir jederzeit Miete verlangen. Auch wenns erst ab 2009 und zeitgleich mit Deiner Antragsstellung passiert. Es ist doch gar nicht einzusehen, warum Dir Deine Eltern Wohnraum um sonst überlassen sollten. Du kannst ja klipp und klar sagen, daß Du bisher die Miete an Deine Eltern in bar bezahlt hast, ohne einen Vertrag. Aber da es nun mal bei den Behörden wichtig ist alles schriftlich einzureichen, seid ihr jetzt gezwungen, alles schriftlich und per Banküberweisung zu tätigen.
LG buxi
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