Stromkosten wieviel % sind dafür im Regelsatz enthalten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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kleene36
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Stromkosten wieviel % sind dafür im Regelsatz enthalten

Beitrag von kleene36 »

Hallo ihr lieben Forumer

ich habe da mal wieder ein Frage.
Im letzen Jahr waren doch ca 24,78 Euro pro Monat für Strom im Regelsatz enthalten oder?
So nun wird der Strom ja auch schon wieder teurere :( wie ist das eigentlich, kann ich die Differenz zwischen dem monatlichen Abschlag (80 Euro derzeit)
versuchen das die ARGE das mit übernimmt.

Bzw wohnen wir ja in einer WG und wir hätten ja zusammen vom Regelsatz knapp 50 Euro für Strom, aber was wird mit den restlichen 30,00 Euro.
Vielleicht hat ja schon jemand von euch diese Erfahrung gemacht und ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten bekomme.
Vielen Dank aus dem kalten Hessen

die Kleene
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buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo kleene
die Stromkoste in Höhe von 24 Euro nochwas...sind im Eckregelsatz gleich geblieben. Den Betrag darfst Du aber nicht verdoppeln, nur weil Du in einer WG wohnst. Das Sozialgerich Frankfurt hat im Dezember 2006 zugunsten eines Hilfeempfängers entschieden, der geklagt hatte und die volle und tatsächliche Stromkostenhöhe anerkannt haben wollte. Daraufhin habe ich auch in Ba-WÜ Klage eingereicht. leider bisher noch kein SG Termin und daher auch kein Urteil. Je mehr Leute klagen, um so besser! Wer nicht klagt.....erreicht auch nix!
Wenn Du sogar mit Strom heizen solltest, mußt Du sowieso die Heizkosten erstattet bekommen...in voller Höhe! Geht es um die reine Energieversorgung, muß geklagt werden.
Gruß buxi
Knolli
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Strom

Beitrag von Knolli »

Hat das Bundessozialgericht nicht im letzten Jahr eh die Regierung dazu verdonnerst die Hartz4 regelsätze aufgrund aller Preiserhöhungen zu ändern und zu erhöhe? Ich meine da gings auch um Stromkosten da diese bis einen Betrag im regelsatz enthalten sind...aber nicht berücksichtigt wird und die Kosten immer weiter Steigen...so bleibt ja vom Regelsatz nix gross über zum leben

Torsten
kleene36
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Beitrag von kleene36 »

buxi hat geschrieben:Hallo kleene
die Stromkoste in Höhe von 24 Euro nochwas...sind im Eckregelsatz gleich geblieben. Den Betrag darfst Du aber nicht verdoppeln, nur weil Du in einer WG wohnst.

Hallo Buxi,
danke für die Antwort, also heißt das die ARGE die knapp 55 Euro mit übernehmen sollte ?? Was aber mehr oder minder nur mit Klagen geht.
ich dachte wenn es eine WG ist, muss man den Stromanteil für beide einrechnen. Zur Info meine Mitbewohnerin bekommt auch noch Hartz 4 aufstockend, daher dachte ich so.
Dennoch vielen Dank, ich werde meine neue KDU einreichen (hatte am 01.01.09 eine Miet & Nebenkosten Erhöhung)und auch gleich meine Abrechnung mit den Teilzahlungen von der EON dazu tun :D Und gleich ein paar Zeilen an meine Sachbearbeiterin diesbezüglich verfassen
Danke
die Kleene
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buxi
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Beitrag von buxi »

hallo Kleene
das man die Stromkosten nicht einfach verdoppeln kann, nur weil man zu zweit in einer BG lebt, leuchtet mir ja schon ein. Wenn ihr Licht braucht verbrauchen 2 Leute gleichviel Licht wie eine Person und ich denke, ihr habt auch nur einen Kühlschrank. Das Problem ist, daß der Eckregelsatz generell zu gering mit 24 Euro bemessen ist. Welcher 2 Personenhaushalt weist eine Stromrechnung von 24 Euro im Monat auf. Ist einfach unrealistisch. Ich selbst schau extra genau auf Einsparmöglichkeiten, habe den Stromanbieter gewechselt, verzichte auf Trockner und Weihnachtsbeleuchtung und komme auf 37 Euro. Mehr kann ich echt nicht mehr beim Strom einsparen. Nachdem das Urteil vom Frankfurter SG raus war, habe ich einen Überprüfungsantrag nach §44 beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde, wie zu erwarten abgelehnt. Dann habe ich Klage eingereicht. Also, wenn überhaupt eine Stromkostenübernahme möglich sein sollte, dann nur auf dem Klageweg.
Viel Erfolg, Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

kleene36 wohnt in einer WG? Also einer Wohngemeinschaft?

Dann müsste, soweit nicht getrennte Zähler vorhanden sind, die Stromkosten kopfteilig berechnet werden. Den den Regelsatz übersteigenden Anteil könnte mann dann von der ARGE als KDU verlangen.

Auch wenn ich einer entsprechenden Klage vor dem BSG keine Chance gebe, könnte mann dies probieren, sofern das örtlich zuständige SG die PKH genehmigt.

Hartz-I bis IV muß weg!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

"Hartz-I bis IV muß weg!"........kann kleene36 am Sonntag schon mal mit der richtigen Wahlentscheidung in die Wege leiten. :lol:

Hallo kleene36
eon ist sicher auch in Deiner Region nicht der günstigste Stromanbieter.
Schon mal an einen Wechsel gedacht?

http://www.verivox.de/

http://energie.check24.de/strom-gas/

Wechsel lohnt sich, habe gerade den 2. getätigt. Ging alles problemlos.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
kleene36
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Beitrag von kleene36 »

Hallo kleene36
eon ist sicher auch in Deiner Region nicht der günstigste Stromanbieter.
Schon mal an einen Wechsel gedacht?
Hallo Melinde,
ja das ist wahr, Ich habe schon einen günstigeren Anbieter ( Ersparnis knapp 200,00 Euro) aber leider kann ich NOCH nicht wechseln. Man hat mir letzes Jahr eine fette Nachzahlung wegen doppelten Verbrauch gemacht :cry: Nachzahlung von knapp 900,00 Euro. Folglich musste ich das mit der EON klären, zum ersten, wegen der Inso die ich habe und zum anderen ich mir den doppelten Verbrauch nicht erklären konnte. Die letzen 10 Jahre habe ich zwischen 2500 und 3000 KW gehabt und angeblich im Okt. 08 6200 KW :shock:
So da haben ich den Zähler ausbauen lassen um ihn prüfen zu lassen (war am 4. Nov ) und gestern habe ich dann endlich von der Prüfstelle Bescheid gekommen das der Zähler defekt war und ich nun nur 2800 KW zahlen muss. *freu* so musste ich auch nicht die 130 Euro wegen der Prüfung zahlen.
Ich musste natürlich vorher sprich im Okt abklären wie das mit dem bezahlen ist, da die EON sehr schnell im abstellen ist.
Habe daher auch nur einen 4 Wochenvertrag genommen, um dann gleich wechseln zu können, wenn das alles geklärt ist. Ich gehe davon aus, das es ca 8 Wochen noch dauert, da nun wieder alles auseinander gerechnet werden muss wegen der Inso, da ich nichts bezahlen darf, was bis zur Eröffnung war (wird als Altschulden gesehen,obwohl ich vorher gar keine Schulden bei der EON hatte). Was soviel heißt, das sie von den 2800 KW ausrechnen müssen, wieviel ich in Juli 08,August und September 08 verbraucht habe und ich dieses dann Anteilig zahle.
Lg und danke für die Tipps
schreibt die Kleene 8)
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
kleene36
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Beitrag von kleene36 »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:kleene36 wohnt in einer WG? Also einer Wohngemeinschaft?
Hallo Ralf

ja wir wohnen in einer WG und sind in einer Bedarfsgemeinschaft, dachte aber immer das in der BG einer für den anderen aufkommt und das war bisher nicht so, sie hatte ihr eigenes Zimmer zum schlafen und Wohzi und Küche und Bad haben wir geteilt, seit diesem Jahr haben wir aber ein Zimmer weniger und wir schlafen gemeinsam in einem Bett,mal schauen was die ARGE dann dazu sagt....Ich muss natürlich gestehen zur meiner eigenen Schande, das mir das erst im letzen Bescheid ( November)aufgefallen ist, das im Bescheid immer BG steht, aber vielleicht ist das ja auch richtig, bei einer WG , ich weiß es nicht wirklich :?
Dann müsste, soweit nicht getrennte Zähler vorhanden sind, die Stromkosten kopfteilig berechnet werden. Den den Regelsatz übersteigenden Anteil könnte mann dann von der ARGE als KDU verlangen.

Wie meinst du das mit Kopfteilig? Das wir für jeden diese knapp 25 Euro die im Regelsatz enthalten sind zusammen rechnen und dann die fehlenden 30,00 Euro versuchen mit zur KDU zu bekommen. Oder habe ich dich falsch verstanden.

Lg und danke aus dem kalten Hessen
Kleene
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