Bräuchte bitte dringend Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Finny
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2009 20:43
Wohnort: mosbach

Bräuchte bitte dringend Hilfe

Beitrag von Finny »

Hallo Zusammen,

wir sind eine 6 Köpfige Familie ( Papa, Mama und 4 Kinder 3-10Jahre)
und leben im Neckar-Odenwaldkreis,
Kann mir eventuell jemand weiter helfen wie hoch die Miete für uns ausfallen darf :roll:
Und wie das jetzt genau mir der Kindergelderhöhung aussieht ich habe gelesen das von Januar bis Mai die Kindergeld Erhöhung nicht auf das Allg2 angerechnet wird, heißt das wir dürfen die Erhöhung in diesem Zeitraum behalten? Habe ich das so richtig verstanden?
Weil uns wurde die Kindergelderhöhung am 01.01.09 schon abgezogen,

vielen Dank für Eure Mithilfe

LG Finny
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ich finde leider keine KDU für Mosbach werde mich da aber mal schlau machen.

Bezüglich Kindergeld:

Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet daher wurde das gemacht bei Dir.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

Stop!

Wenn der Bewilligungsabschnitt bis Mai 2009 noch läuft dann wird die Erhöhung des Kindergeldes nicht mit angerechnet.

Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings die Jobcenter zu einer Übergangsregelung angewiesen. Danach ändert sich für den jeweils schon bewilligten Zeitraum bei den Betroffenen noch nichts. Wer also etwa im November noch einen Bescheid für sechs Monate Arbeitslosengeld II erhalten hat, dem wird das Kindergeld trotz der Anhebung noch bis April in alter Höhe angerechnet.
(ist nur der betreffende Ausschnitt. Den kompletten Text gibt es hier: http://www.fr-online.de/top_news/164136 ... enger.html

Unsere Bewilligung für die Leistungen geht noch bis 31.3.09 und somit wird uns in den 3 Monaten nix angerechnet!
Wenn allerdings am Januar der neue Zeitraum beginnt, dann wird die Erhöhung auch angerechnet. Ist zwar bei manchen Familien mit einem Kind nur 10 Euro, aber wenn man die vielleicht mal behalten kann, weil der neue Abschnitt erst im April oder Mai beginnt dann ists zumindest mal was.

Wobei ich persönlich es den totalen Schwachsinn finde, denn erst erhöhen und auf anderer Seite wieder abziehen is doch bescheuert (sorry für die so direkte Aussprache!)

Meinen die feinen Herren, daß das Leben günstiger wird? Ich finde es erschreckend, das die Lebensmittel teuerer werden aber ein ALG3 Empfänger immernoch nur das gleiche Geld hat. Und da soll man dann seine Kids gesund und vor allem vielfältig und ausgewogen ernähren.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Benutzeravatar
braun2705
Beiträge: 32
Registriert: 13.02.2008 17:32

???????

Beitrag von braun2705 »

Das verstehe ich nicht! Wer einen neuen Bescheid ab Januar 09 bekommen hat, dem wir die Kindergelderhöhung ab Januar abgezogen. Wer einen Bescheid hat, der noch im alten Jahr ausgestellt wurde darf seine Kindergelderhöhung für die ersten Monate des Jahres behalten.

Natürlich gönne ich den Leuten die paar Euro, aber ist das gerecht? Der Staat
lehnt es ab, dass Arbeitslosengel II Empfänger diese Kindergelderhöhung erhalten. Aber gleichzeitig wird es einigen Empfängern für ein paar Monate zugestanden. Wenn meine Frau im Bewilligungszeitraum nur ein paar Überstunden hat, werden die sofort abgezogen, nicht erst im nächsten Bewilligungszeitraum.

Was soll man dazu noch sagen?
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Re: ???????

Beitrag von Lucy »

braun2705 hat geschrieben:Das verstehe ich nicht! Wer einen neuen Bescheid ab Januar 09 bekommen hat, dem wir die Kindergelderhöhung ab Januar abgezogen. Wer einen Bescheid hat, der noch im alten Jahr ausgestellt wurde darf seine Kindergelderhöhung für die ersten Monate des Jahres behalten.

Natürlich gönne ich den Leuten die paar Euro, aber ist das gerecht? Der Staat
lehnt es ab, dass Arbeitslosengel II Empfänger diese Kindergelderhöhung erhalten. Aber gleichzeitig wird es einigen Empfängern für ein paar Monate zugestanden. Wenn meine Frau im Bewilligungszeitraum nur ein paar Überstunden hat, werden die sofort abgezogen, nicht erst im nächsten Bewilligungszeitraum.

Was soll man dazu noch sagen?
dem kann ich mich nur kommentarlos anschließen, das ist doch echt der Hammer! :evil:
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Es ist aber leider so, da müsst ihr euch bei der Frau von der Leyen u.a beschweren..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Es ist absolut ungerecht, manche bekommen länger, manche bekommen kürzer, nach 5 Monaten bekommen wir Hilfeempfänger wieder mal einheitlich gar nix. Warum? Haben unsere Kinder diese 10 Euro pro Monat gar nicht nötig? Haben das nur die Kinder nötig deren Eltern im Berufleben stehen???
Wo bleibt hier bitteschön wieder das "Gleichheitsgesetz"????
Leute, normal wäre das schon wieder ein Grund zum Klagen. Werde mal mit meinem Anwalt sprechen, zu dem hab ich einen besseren Draht als zu von und zu von der Leyen.
Gruß buxi
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

wer sich übrigens tatsächlich direkt bei Frau von und zu von der Leyen beschweren möchte, für den habe ich hier einen Direktzugang gefunden. Ich werde diesen jetzt doch auch mal nutzen. Zumindest erwarte ich eine Begründung warum mein Kind, diese 10 Euro nicht braucht.http://www.direktzu.de/vonderleyen

Gruß buxi
Finny
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2009 20:43
Wohnort: mosbach

Nochmal wegen der Kindergelderhöhung

Beitrag von Finny »

Hallo

Danke für Eure Antworten,

noch eine kleine Frage hätte ich,
Wir haben unseren !Weiterbewilligungs! Bescheid ab Januar 09, heißt das
jetzt das wir was behalten dürfen oder nicht, den wir hatten auch 2008Allg2 erhalten, es ist ja ein Weiterbewilligungs Bescheid!

:roll:
Oje ist das kompliziert :?

Danke LG Finny
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Re: Nochmal wegen der Kindergelderhöhung

Beitrag von ayumi »

Finny hat geschrieben: Wir haben unseren !Weiterbewilligungs! Bescheid ab Januar 09, heißt das
jetzt das wir was behalten dürfen oder nicht
Wenn euere neue Bewilligung ab Januar 09 läuft, werden die 10 € bereits angerechnet/abgezogen.
Antworten