heizkosten guthaben
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heizkosten guthaben
Ich habe ein Guthaben von über 400 Euro... Ich gehe damit jetzt zum Amt und die kriegen dann das Guthaben oder wie ist das?
Guthaben die den Heizkosten zuzurechnen sind, werden als Einkommen beim ALG II angerechnet.
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1)1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Das Amt hat die Heizkosten ja auch gezahlt , daher steht dem Amt auch die Rückzahlung zu. Wenn Du Heizkosten nachzahlen musst, hat das Amt aber auch diese Nachzahlungen zu übernehmen.
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1)1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Das Amt hat die Heizkosten ja auch gezahlt , daher steht dem Amt auch die Rückzahlung zu. Wenn Du Heizkosten nachzahlen musst, hat das Amt aber auch diese Nachzahlungen zu übernehmen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.