TRENNUNG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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joha1004
Beiträge: 3
Registriert: 23.11.2008 19:29

TRENNUNG

Beitrag von joha1004 »

Meine Frau und ich haben uns getrennt, da ich Hartz-4 bekomme (1220 Euro) für drei kinder Frau und mich, wollte ich fragen wer mir zu folgenden Fragen helfen kann.

1. Wieviel Unterhalt muss ich bezahlen

2. Muss ich für Kinder und Frau bezahlen

3. Ab wann muss ich es der ARGE melden

4. Muss meine Frau weiterhin arbeiten (sie nimmt 2 Kinder mit)

5. Sie will Ihren Job kündigen und mich ausnehmen (ihre Worte)

Bitte antwortet mir schnell das es ganz dringend ist.
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babydoll123456
Beiträge: 444
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

Tja schwieriges Thema
versuche mal meine erfahrungen hier zu schreiben

1. Wie alt sin deine kinder? von 1-6 gleich ca.200 euro und von 6-12 249 euro
Das ist der normale satz laut Düsseldorfer Tabelle

2.Wenn du viel verdiehnst müsstest du auch deiner Frau unterhalt bez. was in deinem fall nicht so ist.

3.Das ihr getrennt seit? ab dem tag wo ihr Häuslich nicht mehr zusammen lebt, dan aber schnell

4.Kommt drauf an wie alt die kinder sind ! wen die kinder unter 3 sind hat sie so glaube ich ein anrecht auf mutterschutz ! wenn es ein beh. oder I-Kind in der Fam. gibt kann sie auch länger zuhause bleiben

Wenn deine Frau alle kinder mitnimmt sieht es wohl so aus das du dir arbeit suchen musst, solange bez. sie uvk und ergenzend harz 4

Sie kann die wenn du nicht arbeiten gehst wegen unterhaltspflicht verletzung anzeigen dan geht es vor gericht ( in meinem fall konnte mein ex-mann nicht nachweisen das er sich ausreichend arbeit gesucht hat und musste von seinem arbeitslosen geld den unterhalt bez.bez . ich habe einen titel bekommen und das geld wurde gepfändet)

Unterhaltsschulden hast du auf jeden fall auch wenn du erstmal harz4 bekommst . die UVK möchte ihr geld wieder haben und die div. zum zum min.satz siehe oben steht der arge zu bez. deiner frau....

Die UVK wird den Titel den deine frau hat von ihr fordern damit die uvk auch etwas pfänbares hat!

das thema ist sehr weitläufig ! am besten einen anwalt aufsuchen!
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joha1004
Beiträge: 3
Registriert: 23.11.2008 19:29

Re: ich

Beitrag von joha1004 »

meine kinder sind 8 - 14 - 16

mein sohn ist 14 und möchte bei mir bleiben

ihr aussage heute war ich mache dich fertig

(Edit: Quote gelöscht. Ralf Hagelstein)
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Am Besten einfach erstmal tief Luft holen...


Sagen kann man viel, was sie dann tatsächlich machen kann, ist eine andere Sache. Ausnehmen kann sie dich nicht, du hast mit Alg2 nämlich nichts in der Tasche.
Fakt ist, du bist Unterhaltsverpflichtet für die Kinder, die dann bei ihr leben, fakt ist auch, sie ist unterhaltsverpflichtet dem 14jährigen gegenüber, wenn dieser bei dir bleibt.
Unterhaltsvorschussgeld (UVG) von der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) kann sie nur für den 8jährigen beantragen und maximal 36 Monate lang. Dieses Geld schuldest du der Unterhaltsvorschusskasse dann tatsächlich.

Der Arge musst du sofort melden, dass sie ausgezogen ist, wenn sie ausgezogen ist. Solange ihr alle unter einem Dach wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dennoch tust du gut daran, das ganze vernünftig zu regeln.
Ich würde dir vorschlagen eine Beratungsstelle aufzusuchen (gibt es zB von der Diakonie oder Caritas, notfalls geht auch das Jugendamt) und dort eine vernünftige Regelung zu versuchen.

Im ersten Streit gibts immer erstmal Chaos und auch wenn ihr euch wirklich trennen wollt, werdet ihr um eine gemeinsame Problemsicht kaum herum kommen.

Viel Glück und Kraft!
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
steffisteddy
Beiträge: 2
Registriert: 06.12.2008 18:49

Trennung, wieviel Nachzahlen?

Beitrag von steffisteddy »

(Edit: Ralf Hagelstein) Doppelpost. Hier gehts lang: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t6798.html
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