Klinikaufenthalt 35%Kürzung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Klinikaufenthalt 35%Kürzung?

Beitrag von adeline87 »

Hallo
Ich bin ab morgen für 4-6 Wochen in einer Klinik untergebracht.
Das Amt meinte das sie mir 35 %von meiner Regelleistung abziehen weil ich dort ja Essen und Trinken bekomme.
Das ist total viel Geld.Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder ist das rechtlich ok?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Lang aber intressant !

Liegen Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus, darf ihnen der Wert des Klinikessens nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil. Und auch sonst urteilten die Richter zu Gunsten der ALG-II-Bezieher.

"Bedenken" bei Kürzung wegen Klinikaufenthalt
Seit Anfang des Jahres können die Sozialbehörden bis zu 35 Prozent, also gut 120 von den 347 Euro des Regelsatzes, einbehalten, wenn der Arbeitslose anderweitig verpflegt wurde. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem mittelfränkischen Neustadt an der Aisch geklagt, der Anfang 2006 für fünf Wochen im Krankenhaus lag. Das Amt hatte das ALG II um gut ein Drittel gekürzt, weil der Mann in der Klinik versorgt worden sei. Das Landessozialgericht hatte das gebilligt.

Dem widersprachen die Bundesrichter (Az.: B 14 AS 22/07 R). Das Arbeitslosengeld II werde pauschaliert gezahlt und könne nicht einfach um einzelne Positionen gekürzt werden. Zudem habe es 2006 gar keine rechtliche Grundlage für die Kürzung gegeben. Die ist zwar seit Beginn des Jahres da, stieß aber auf die "gewichtigen Bedenken" der Bundesrichter.


Widerspruch gegen Kürzung empfohlen
Damit können alle Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit einer Nachzahlung rechnen, deren Regelleistung bis Ende 2007 wegen eines Krankenhausaufenthaltes und der dort erhaltenen Verpflegung gekürzt wurde. Nach Ansicht des Gerichtes fehlte es an einer Gesetzesgrundlage, um die Leistungen zu kürzen. Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht: "Das stand heute nicht zur Debatte."

Für die bis zu sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger kann sich daher ein Widerspruch gegen eine 35-prozentige Kürzung des ALG II lohnen. Aber auch ALG-II-Empfänger, die vor 2008 noch keinen Widerspruch gegen ihre gekürzte Regelleistung einlegten, können einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen. Damit könnte möglicherweise auch diese Gruppe mit einer Nachzahlung rechnen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten