schwanger, was darf ich wann beantragen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sarah21nrw
Beiträge: 1
Registriert: 02.08.2008 09:23
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schwanger, was darf ich wann beantragen?

Beitrag von sarah21nrw »

spielt der kindsvater eine rolle???

ich bin nun in der 14 ssw. was darf ich beantragen??? wie beantrage ich?
schnubbi01
Beiträge: 31
Registriert: 19.07.2008 23:03
Wohnort: Bad Mergentheim

Beitrag von schnubbi01 »

hallo,

das gleiche problem hatte ich auch ich bin jetzt im 8 monat und beziehe zum teil noch hartz 4 beziehst du welches wenn ja musst du aufs amt und den Schwangerenmehrbedarf beantragen und am besten gleich noch bekleidung für die schwangerschaft und erstaustattung(dauert ewig hat bei mir fast 4 monate gedauert bis ich den bescheid bekommen habe) natürlich mutterpass vorlegen!
die erstaustattung bekommst du erst wenn das kind auf der welt ist, finde ich schwachsinn aber kann man ja nix machen!
und dann informier dich mal bei der diakonie oder der caritas (pro familia) da habe ich bei meiner ersten schwangerschaft auch was bekommen!

LG :D
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sarah21nrw Hallo schnubbi01
Der Mutterpass ist ein Dokument das nur Dich und den Arzt etwas angeht. Er enthält sensible Gesundheitsdaten einer Person und muss nicht vorgelegt werden, schon garnicht für eine Akte kopieren lassen.
Es genügt das Attest des Arztes.
(auch wenn es manchen interessieren mag mit welchen Apgar-Werten das Kind einer vorhergehenden Schwangerschaft zur Welt kam, es geht keinen was an)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
schnubbi01
Beiträge: 31
Registriert: 19.07.2008 23:03
Wohnort: Bad Mergentheim

Beitrag von schnubbi01 »

hallo melinde und danke....


hab grad gedacht ich lese nicht richtig ist dass dein ernst? dass ein attest reicht..... ich glaub ich spinne langsam, als ich beim amt war sagte ich das denen das ja wohl ein attest reicht weil die schon genug in meiner privatsphäre rumforschen (Kontoauszüge) die meinten dann wenn ich dass nicht mache würde ich auch nicht bekommen solch ein sauhaufen ich bin grad echt auf 180 ......naja gut dass ich das jetzt weiss!!!

Vielen Dank

LG
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