Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
chrissy25
Beiträge: 2
Registriert: 24.07.2008 19:00
Wohnort: Heidelberg

Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von chrissy25 »

hallo,

ich bin 25, fast 26, und muss ab nächsten monat hartz4 beantragen.
ich wohne seit jahren alleine.
wie ist das, wenn ich freiwillig zu meinen eltern zurückzieh und keine miete zahle. mein essen und so zahl ich aber alles selber. bin ich dann eine eigene bedarfsgemeinschaft? bekomme ich dann wenigstens die 350€(oder wieviel auch immer das im moment ist)?ohne miete. meine eltern arbeiten beide.

und was ist, wenn ich 200€ zahlen muss. gilt das als richtige miete, wie ein wg-zimmer? oder lehnen die die miete von den eigenen eltern ab?

danke schonmal im voraus

gruß
chrissy
schnubbi01
Beiträge: 31
Registriert: 19.07.2008 23:03
Wohnort: Bad Mergentheim

Beitrag von schnubbi01 »

hallo, ich hatte das auch schon ich hab damals 2 monate bei den ehemaligen schwiegerleuten gelebt weil ich noch nicht in meine eigene wohnung konnte ich musste es dem amt mitteilen und das geld für miete wurde mir dann gestrichen laut denen musste ich das von meinem Regelsatz zum leben bezahlen wenn wenn sie etwas verlangt hätte, wenn du bei deinen Eltern allerdings wieder einziehst wollen die alles von deinen Eltern wissen was sie verdienen usw, wenn du allerdings eine eigene wohnung mit allem drum und dran bei deinen Eltern hast müsstet Ihr einen Mietsvertrag abschliessen so dass du Geld von der arge bekommst.....so war das bei mir! Frag aber lieber mal nach


LG Steff
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Wenn du zurück zu deinen Eltern ziehst dann wird geprüft ob du bedürftig bist. Das Gehalt deiner Eltern würde mit angerechnet und dann kann es sein dass du keine Leistungen bekommst. ( Und davon gehe ich aus)
Haben deine Eltern ein Haus und vermieten dir da eine Wohnung sieht das wieder anders aus!!! Dann brauchst du einen Mietvertrag und nicht vergessen deine Eltern üssen die Mieteinnahmen beim Finanzamt angeben ( sonst kommen die in Teufelsküche ) !!!

LG
Silvia
Bild
Antworten