Elterngeld !!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Elterngeld !!!
hallo
ich bekomme im oktober mein baby. zurzeit geh ich noch arbeiten, bekomme aber zusätzlich hartz4 da mein verdienst so gering ist. ich werde in den bezug des elterngeldes fallen. jetz meine frage. da ich dieses elterngeld ja erst beantragen kann wenn mein baby da ist weil dafür die geburtsurkunde gebraucht wird, und das wie mir gesagt wurde ca, 3 monate dauert bis die das bearbeitet haben, fehlt mir ja das geld. Kann ich zur überbrückung bis das geld berechnet ist hartz4 beantragen oder alg 1 (weil ich länger als 1 jahr gearbeitet hab) und dazu noch aufstockendes hartz 4 ? kann ja net die ganze zeit ohne geld leben mit dem kleinen. und wie ist das wenn das elterngeld berechnet ist, das würde ja dann bedeuten das ich das ganze geld was ich an elterngeld nachgezahlt bekomme ans amt zurückzahlen muss ? das ist ja dann den ihr so genanntes zuflussprinzip ?
lg
ich bekomme im oktober mein baby. zurzeit geh ich noch arbeiten, bekomme aber zusätzlich hartz4 da mein verdienst so gering ist. ich werde in den bezug des elterngeldes fallen. jetz meine frage. da ich dieses elterngeld ja erst beantragen kann wenn mein baby da ist weil dafür die geburtsurkunde gebraucht wird, und das wie mir gesagt wurde ca, 3 monate dauert bis die das bearbeitet haben, fehlt mir ja das geld. Kann ich zur überbrückung bis das geld berechnet ist hartz4 beantragen oder alg 1 (weil ich länger als 1 jahr gearbeitet hab) und dazu noch aufstockendes hartz 4 ? kann ja net die ganze zeit ohne geld leben mit dem kleinen. und wie ist das wenn das elterngeld berechnet ist, das würde ja dann bedeuten das ich das ganze geld was ich an elterngeld nachgezahlt bekomme ans amt zurückzahlen muss ? das ist ja dann den ihr so genanntes zuflussprinzip ?
lg
ja werde alleinerziehend sein. mir wurde aber gesagt das das elterngeld nur bis 300 euro anrechnungsfrei ist alles was drüber ist wird angerechnet und mir würden ungefähr 500 euro zustehen. wenn ich jetz zur überbrückung hartz 4 beantrage, und elterngeld rückwirkend nachgezahlt bekomme müsste ich alles ans amt zurückzahlen, denk ich jetz mal
Da kann ich leider nichts zu sagen wenn das über 300 Euro geht! Sorry...
Aber wir haben hier ja ein paar super Profis die sich bestens auskennen und da wird bestimmt noch einer was zu schreiben.
LG
Silvia
PS: Selbst wenn die 200 Euro Elterngeld angerechnet werden dann hast du trotzdem Anspruch auf ALGII ( normaler Weise ich weis nicht wie das ist wegen ALG1 aber du bist ja nicht arbeitslos sondern im Erziehungsurlaub richtig?) Gib doch mal deine Zahlen in den ALG II Rechner ein ( findest du unter Ankündigungen / Wichtiges) und die 200 Euro die du über dem Erziehungsgeld bist gibst du unter sonstiges Einkommen ein. Den Unterhalt fürs Kind nicht vergessen und dann siehst du was du bekommen würdest.... Denn du hast einen Alleinerziehendzuschlag von ca 135 Euro und das Elterngeld 300 Extra
Aber wir haben hier ja ein paar super Profis die sich bestens auskennen und da wird bestimmt noch einer was zu schreiben.
LG
Silvia
PS: Selbst wenn die 200 Euro Elterngeld angerechnet werden dann hast du trotzdem Anspruch auf ALGII ( normaler Weise ich weis nicht wie das ist wegen ALG1 aber du bist ja nicht arbeitslos sondern im Erziehungsurlaub richtig?) Gib doch mal deine Zahlen in den ALG II Rechner ein ( findest du unter Ankündigungen / Wichtiges) und die 200 Euro die du über dem Erziehungsgeld bist gibst du unter sonstiges Einkommen ein. Den Unterhalt fürs Kind nicht vergessen und dann siehst du was du bekommen würdest.... Denn du hast einen Alleinerziehendzuschlag von ca 135 Euro und das Elterngeld 300 Extra
Hallo Surfmaus
Der Sockelbetrag von 300€ beim Elterngeld ist anrechnungsfrei, das ist auch so wenn da was nachgezahlt wird. Alles was über diesen Sockelbetrag hinausgeht ist Einkommen und wird (um die Pauschale für private Versicherung bereinigt) angerechnet.
Ab Randziffer 11.115 bei den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II ist das genauer erklärt.
Gruss
Der Sockelbetrag von 300€ beim Elterngeld ist anrechnungsfrei, das ist auch so wenn da was nachgezahlt wird. Alles was über diesen Sockelbetrag hinausgeht ist Einkommen und wird (um die Pauschale für private Versicherung bereinigt) angerechnet.
Ab Randziffer 11.115 bei den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II ist das genauer erklärt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hab mich gestern mit jemanden unterhalten der meinte, in dem monat wo ich das elterngeld nachgezahlt bekomme, wird mir dann auch die leistung vom amt versagt und mir würde dann von denen vom amt ausgerechnet wie lange ich mit dem nachgezahlten geld dann leben muss bis ich wieder anspruch auf leistung hab ! stimmt das so? hab nur angst das ich vielleicht 1500 euro nachgezahlt bekomme und das dann komplett ans amt zurückzahlen muss!
Häää Sorry... Muss mich auch mal einmischen...
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum Harz4 bezogen werden.
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum Harz4 bezogen werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Registriert: 09.11.2006 13:05