Hab morgen ein Termin beim ASC,Bitte um Rat!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Hab morgen ein Termin beim ASC,Bitte um Rat!!

Beitrag von pitri »

Hallo liebe leute..
hab morgen einen termin bei diesem arbeitsmarktservice..

hat jemand erfahrungen mit denen was da genau abläuft?

auf den schreiben von denen steht,das bei verweigerung ,der von denen angebotenen massnahmen,wie lehrgang,arbeit ,etc

meine leistungen gekürzt werden kann.

jetzt habe ich eine ganz generelle und schwierige frage:

wo sollte und ist für euch die grenze wo ihre arbeiten gehen würdet??

doch nicht für einen lohn der unter dem hartz 4 regelsatz ist,oder 100-200 drüber oder??
ich rede auch hier über einen 8stunden tag,20tage im monat!!

wie soll ich reagieren wenn sie mri einen job anbieten für 1000eu netto im monat,aber 6 tage woche a 8 stunden am tag??

ich habe einen sehr veantwortungsvollen job als medikamenten auslieferer,auch von betäubungsmitteln auf 300 eu basis..

bitte helft mir..ich weiss nich wie ich mich verhalten soll morgen ,wenn die mir dirket mit nem bescheurten für mich sinnlosen lehrgang kommen,oder mit einem unterbezahlkten job..

vielen dank im vorraus!!
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die Höhe eines Arbeitsentgeldes kann "sittenwidrig" sein.
Verschiedene Arbeitsgerichte urteilten dazu, dass weniger als 2/3 eines vergleichbaren Tariflohnes/Ortsüblichen Lohnes nicht zulässig ist. (zuletzt AG Dortmund und LAG Bremen)
Ob ein Lohn, der niedriger ist als der Anspruch auf ALG-II ebenfalls sittenwiedrig ist, ist m.W. bisher noch nicht bundesrichterlich entschieden.

Zum Einlesen in das Thema "Lohnabstandsgebot" ist diese Kurzexpertise des paritätischen recht hilfreich: Lohnabstandsgebot - Parität.org - PDF Dokument
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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