Betriebskostenabrechnung !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Betriebskostenabrechnung !!!

Beitrag von Surfmaus »

Hallo
ich hoffe hier kann mir jemand meine frage beantworten. am 19.12.07 wurde bei uns die heizung abgelesen, eine woche später bin ich zum vermieter wegen ner anderen sache. aus reiner neugierde fragte ich wann denn jetz die abrechnung kommt.mir wurde gesagt das ja am 19.12 abgelesen wurde und in den nächsten drei monaten die abrechnung fertig gemacht wird. jetz haben wir mittlerweile juni, und es ist immer noch nichts da. jetz meine frage, kann mir jemand sagen ob es eine frist gibt bis die abrechnung seitens des vermieters da sein muss ? und auf welche punkte ich achten muss in der abrechnung. für mich ist das alles neu ich hab noch nie so ne abrechnung in der hand gehabt. und da ich ja für letztes jahr zahlen muss und sich mein ex weigert die hälfte mitzutragen, da er ja auch noch in der wohnung gewohnt hat, möchte ich kein unnötiges geld an den vermieter zahlen falls ich zurück zahlen muss, da ich auch noch schwanger bin und zwar aufstockendes hartz 4 bekomme. Bei meinem glück denke ich nämlich das es mich mit dieser abrechnung trifft grad in der zeit wo mein kind da ist bis da mal alles beantragt ist.

LG Surfmaus
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich kann jetzt nur von unserem Vermieter ausgehen und die haben mir gesagt sie haben Zeit bis DEZ 2008 die Nebenkostenabrechnung für 2007
zu erstellen / versenden !
WEnn du ergängend ALGII bekommst müssstest du doch die Nebenkosten ( bis auf Wasser ) erstattet bekommen ?!
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Die Abrechnung muß - bei Mietverhältnissen über Wohnraum! - binnen eines Jahres seit dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Erhält der Mieter einer Wohnung die Nebenkosten-Abrechnung erst später, kann der Vermieter in aller Regel eine Nachzahlung nicht mehr verlangen, es sei denn, die Verzögerung ist nicht von ihm zu verantworten. Im Gewerbemietrecht gilt die Jahresfrist für die Abrechnung von Betriebskosten nach dem Gesetz allerdings nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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