Hallo
ich hoffe hier kann mir jemand meine frage beantworten. am 19.12.07 wurde bei uns die heizung abgelesen, eine woche später bin ich zum vermieter wegen ner anderen sache. aus reiner neugierde fragte ich wann denn jetz die abrechnung kommt.mir wurde gesagt das ja am 19.12 abgelesen wurde und in den nächsten drei monaten die abrechnung fertig gemacht wird. jetz haben wir mittlerweile juni, und es ist immer noch nichts da. jetz meine frage, kann mir jemand sagen ob es eine frist gibt bis die abrechnung seitens des vermieters da sein muss ? und auf welche punkte ich achten muss in der abrechnung. für mich ist das alles neu ich hab noch nie so ne abrechnung in der hand gehabt. und da ich ja für letztes jahr zahlen muss und sich mein ex weigert die hälfte mitzutragen, da er ja auch noch in der wohnung gewohnt hat, möchte ich kein unnötiges geld an den vermieter zahlen falls ich zurück zahlen muss, da ich auch noch schwanger bin und zwar aufstockendes hartz 4 bekomme. Bei meinem glück denke ich nämlich das es mich mit dieser abrechnung trifft grad in der zeit wo mein kind da ist bis da mal alles beantragt ist.
LG Surfmaus
Betriebskostenabrechnung !!!
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Die Abrechnung muß - bei Mietverhältnissen über Wohnraum! - binnen eines Jahres seit dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Erhält der Mieter einer Wohnung die Nebenkosten-Abrechnung erst später, kann der Vermieter in aller Regel eine Nachzahlung nicht mehr verlangen, es sei denn, die Verzögerung ist nicht von ihm zu verantworten. Im Gewerbemietrecht gilt die Jahresfrist für die Abrechnung von Betriebskosten nach dem Gesetz allerdings nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.