Hallo !
ich hab eine frage zu babyerstaustattung. ich hab am 22.04 april, die beihilfe zur umstandsmode und zur babyerstausstattung, da war ich in der 14ten woche. die SB sagte mir ich sollte mit 4 wochen Bearbeitungszeit rechnen. war ja nicht sehr überrascht, die sind ja nicht die schnellsten. ich hab bis heut noch kein bescheid ich hab das ganze vor ca. 2 Wochen nochmal beantragt. weil mir mal jemand sagte das das ganze bis zur 20 ten woche beantragt werden muss. auf meinen zweiten antrag wurde immer noch net geantwortet. jetz hock ich immer noch ohne die sachen da. das ich die babysachen erst kurz vor der entbindung krieg weiss ich aber was ist mit den umstandssachen ? kann mir jemand sagen ab wann die bewilligt werden müssen die sachen ? ab welcher woche ? mir sagte mal jemand bis zur 20ten woche beantragen und dann bekommt man auch die umstandssachen und so in der 30ten woche die babysachen !
Frage zu Babyerstausstattung !!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Schwangere Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche (bis einschließlich des Entbindungstages) einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (ALG II).
Zusätzlich können auf Antrag notwendige Erstausstattungen für Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. Sie werden in pauschalierter Form, d. h. in Form eines festgelegten Geldbetrages, zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden.
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe der zusätzlichen Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.
Sollte sich keiner bei Dir melden, anrufen oder Persönlich mal hingehen.
Schwangere Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche (bis einschließlich des Entbindungstages) einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (ALG II).
Zusätzlich können auf Antrag notwendige Erstausstattungen für Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. Sie werden in pauschalierter Form, d. h. in Form eines festgelegten Geldbetrages, zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden.
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe der zusätzlichen Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.
Sollte sich keiner bei Dir melden, anrufen oder Persönlich mal hingehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
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ich
nicht vergessen auch bei pro familie oder diakonie u.s.w ( kommt drauf an wer in deiner stadt zuständig ist) einen antrag stellen!
da gibt es eine einmalige geldzahlung ( ich habe 400 euro bekoomen) zusätzlich zum ausstattungsgeld der arge!!!
dieses geld ist anrechnungsfrei
am besten anrufewn und nachfragen sag das du nicht viel geld hast!!!
da gibt es eine einmalige geldzahlung ( ich habe 400 euro bekoomen) zusätzlich zum ausstattungsgeld der arge!!!
dieses geld ist anrechnungsfrei
am besten anrufewn und nachfragen sag das du nicht viel geld hast!!!