Unterstützung beim Umzug?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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adeline87
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Unterstützung beim Umzug?

Beitrag von adeline87 »

Hallo,

ich habe heute ein Jobangebot im Callcenter 30 km von mir entfernt bekommen, ihn angenommen und heute unterschrieben.
Ich muss morgen schon anfangen.
Hat jemand die Nummer wo man sich vom Arbeitsamt abmelden kann? Da ich es nicht schaffe persönlich vorbei zu gehen.

Für den Anfang kann ich bei meinem Freund schlafen, aber ich würde gern in die Stadt ziehen wo der Job ist.Schon allein weil dort mehr Arbeit vorhanden ist.Würde ich irgendeine Unterstützung für den Umzug bekommen?Oder muss ich das alles aus eigener Tasche zahlen?
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

wir haben pauschal 80 euro für nen sprinter bekommen ( nur ich habe ein führerschein)

sonst nix! klage läuft , einsweilige anordnung wurde abgelehnt!

PS: wir haben 3 kinder und nicht mehr bekommen!!! Die arbeit von meinem mann war auch früher 25 km weit weg!
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Beitrag von adeline87 »

hey babydoll123456: das tut mir leid, ich hab deinen thread bereits geleesen!
hat denn dein umzug trotzdem noch geklappt?
ich weiß gar nicht wann ich mich abmelden muss.da ich ja den lohn sicher erst in zwei monaten bekomme...
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Der Umzug wird nur dann bezahlt, wenn der neue Arbeitsort außerhalb des Tagespendelbereiches liegt.
Z.b: Ein Arbeitsplatzbedingter Umzug in eine ( wie bei Dir )30 Kilometer entfernte Stadt würde nicht bezuschußt.

Der Tagespendelbereich ist so definiert, dass als zumutbare Entferung bei einem 8.Std Arbeitstag zweieinhalb Stunden gelten- für die Hin- und Rückfahrt also jeweils 1 h 15 min. Bzw 1 h 30 min meine ich sogar...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

@ Termi

ja aber dann auch nur die kosten für den sprinter, kein benzin oÄ
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