Wieder hilfe gebraucht !!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Wieder hilfe gebraucht !!!!

Beitrag von Surfmaus »

Hallo !!!!

ich hab immer noch riesen ärger mit denen von der arge !!!! und zwar ist folgendes ich hab mitte januar nen antrag abgegeben. am 18.03 die restlichen unterlagen weil noch was fehlte. das die ab dem tag berechnen müssen wo ich den antrag abgegeben weiss ich. für januar wurde mir schon mal von der netten dame an der info gesagt das ich wohl nichts bekommen hab, weil ich ja anfang januar 500 euro auf mein konto eingezahlt hätte. zur erklärung die 500 euro habe ich von meinem arbeitgeber bekommen zum ausgleich meines kontos, die zahl ich jeden monat zurück a 100 euro. weil mein ex zu dem zeitpunkt ausgezogen ist und sich das alles überschnitten hat und so weiter. das kann ich grad noch so nachvollziehen das ich da nichts bekomme. es geht aber jetz um die monate februar und märz. im februar habe ich netto 654 euro verdient und im märz wird es auch so sein. für mich zu wenig zum leben muss alleine schon 410 euro miete bezahlen !!!! jetz war ich gestern auf dem amt und hab nachgefragt wie weit die bearbeitung ist. da wurde mir gesagt ich sollte mich gedulden dauert noch. das übliche geschwaffel von denen. ich sagte das ich schwanger mein arbeitgeber mir theater macht, das ich keine geld anfang des monats bekommen hab wie es immer war und blablabla, und zu guter letzt das ich normal anfang des monats miete zahlen muss und das auch net konnte weils ja so nen ärger gab mit meinem arbeitgeber und das geld vom amt auch noch fehlt. die frau meinte sie kann nichts machen und zu meiner sachbearbeiterin hat sie mich auch net gelassen. jetz flattert mir heute ein brief ins haus von meinem vermieter das ich bis 22.04, 520 euro miete überweisen. die von diesen monat und letzten monat konnte ich auch nur 300 überweisen.
kann mir jemand raten was ich denen nächste am besten erzähl das die sich endlich mal auskäsen mit meinem geld. ich bin ehrlich ich komm gegen die net an und hab auch net immer die nerven mich mit denen rumzustreiten, in meinem zustand. und noch eine frage ich lese hier immer wieder das die arge die mietkosten nur anteilmässig übernimmt. aber mir is da was in errinnerung das es mal hies das die arge das erste halbe jahr die miete komplett übernehmen muss und erst dann anteilmässig berechnen darf wie ist das jetz nun damit ? und kann mir jemand sagen wie es sich bei mir mit dem monat januar verhält ob ich da wirklich nichts bekomme weil ich die 500 euro eingezahlt hab ?
Danke
LG Surfmaus
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Surfmaus, jetzt wirds höchste Eisenbahn, daß Du all Deinen Mut nochmal zusammenraffst. Am Montag stehst Du bei der Arge mit einer Kopie des Schreibens Deines Vermieters auf der Matte. Mach so viel Druck wie Du nur kannst!!! Reib denen unter die Nase daß Du schwanger bist und Dir die Obdachlosigkeit droht, wenn die nicht umgehend reagieren. Mach Ihnen klar, daß Dein nächster Weg zum Anwalt istund Du auch von einer Untätigkeitsklage nicht absehen wirst. Das musst Du auch tun, wenn Du ohne Erfolg bei der Arge rausgehst. Besorge Dir einen "Beratergutschein" beim Amtsgericht und ab zum Anwalt. Der Anwalt hat die Möglichkeit beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, das wir der dann auch tun.
Leider weiß ich nicht, wie die Berechnung für den Monat Januar ausschauen wird.
Man kann von der Arge verlangen, daß ein Antrag binnen 4 Wochen bearbeitet wurde!!!
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, Gruß buxi
Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Beitrag von Surfmaus »

Vielen dank für die schnelle antwort !!!

habe noch einige fragen dazu !!! wenn ich mir diesen beratergutschein beim Anwalt hole, muss ich dann zu einem anwalt für sozialrecht oder kann ich auch zu meinem Jetzigen anwalt für Arbeitsrecht den ich mir genommen habe wegen der sache mit meinem arbeitgeber ? und wie ist das nun mit der miete muss die arge jetz das erste halbe jahr die miete komplett übernehmen oder nur anteilmässig ? ach das ist doch alles zum kotzen !!!! was passiert wenn der Anwalt nen Eilantrag stellt ? was wird dann gemacht ? Es ist alles scheisse von dem lohn den ich am 15.04 bekomme bleibt absolut nichts hängen damit muss ich die ganzen mahnungen und rechnung bezahlen die mir in der zeit jetz ins haus geflattert sind. ich war schon mal am anfang des monats auf dem amt und hab nach so nem vorschuss oder überbrückungsgeld gefragt. auch das wurde abgelehnt weil über meinen antrag noch nichts entschieden wurde. das ich schwanger bin interessiert die net die bohne. net mal das mir das telefon gesperrt wurde. wenn mir jetz was passiert wegen der schwangerschaft könnte ich net mal jemanden anrufen.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo surfmaus
Step by Step!!! Und keine Panik. Erst mal wartest Du das Gespräch in der Arge MORGEN! ab. Kann sein, daß die morgen ganz schnell reagieren, wenn Du verlangst, daß sie Dir schriftlich mitgeben, daß sie Dich hängen lassen in Deiner Situation, damit Du mit dem Schreiben im Anschluß sofort zum Amtsgericht kannst für den Beratergutschein. Oftmals wirkt das schon.
Es kann sein, daß Dein bisheriger Anwalt sich der Sache annimmt, inzwischen kennen sich die Anwälte für Arbeitsrecht auch schon sehr gut aus wenns um die Sachen gegen die Arge geht kläre das im Vorfeld telefonisch mit ihm ab. Mein Anwalt ist auch FA für Arbeitsrecht und ich fühle mich bei ihm sehr gut aufgehoben.
Alle weiter Fragen die Du hast sind wirklich Rechtsfragen, die der Anwalt für Dich ausarbeiten wird. Ob Deine Wohnkosten angemessen sind usw.
Fakt ist, daß Dein Antrag ab Monat Januar Gültigkeit hat. Muß die Arge Dir also rückwirkend Geld bezahlen, dann ab dem Monat Januar 08.
Gruß buxi
Antworten