Ab wann muss ARGE berechnen ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Ab wann muss ARGE berechnen ???

Beitrag von Surfmaus »

Hallo !!!!

Ich hab ende januar einen antrag auf hartz 4 abgegeben, weil mein verdienst so gering ist. Ich dachte mir da die eh so langsam sind warte ich mal bis ende Februar und frag nach was mit meinem antrag ist. Also tat ich das auch, weil ich bis dahin noch kein bescheid hatte. Die gute frau an der info sagte mir das mir ne versagung schon ins haus geflattert ist weil ich mein antrag net pünktlich abgegeben hab. Das stimmte aber net ich hab kein brief bekommen und hab dazu auch noch alles pünktlich abgegeben. Meines Erachtens war der antrag auch komplett mit den unterlagen. so die tusse an der info rief dann meine sachbearbeiterin an, von der hiess es das mir versucht wurde briefe zuzustellen, diese aber wieder zurückkommen weil ich angeblich verzogen bin. das stimmt aber net und meine klingel und mein briefkasten sind auch mit meinem namen versehen. Meine sachbearbeiterin meinte dann zu mir das ich in der darauffolgenden woche doch in ein anderes gebäude des arbeitsamts gehen soll, da hängt dann ne öffentliche bekanntmachung wo ich meine briefe abholen könnte. so ich bin dann eine woche lang dahin gegangen und da hing nichts. ende der woche kam dann der brief der sechs wochen lang unterwegs war endlich bei mir an. das war am 18.03. da stand dann drin das noch unterlagen fehlen und ich meiner mitwirkungspflicht bis 24.02 nachkommen soll und die fehlenden unterlagen abgeben soll. Ich hab am 19.03 alles komplett abgegeben.
jetz meine frage ab wann muss die arge jetz berechnen ? ab ende Januar oder doch erst ab 19.03 ?
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Der Antrag ist gültig ab dem Monat in dem er bei der Arge eingegangen ist. Auch wenn noch Unterlagen gefehlt haben muß er trotzdem ab Januar berechnet werden.
Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Der Antrag gilt als gestellt, mit dem Tage, an dem die Hilfebedürftigkeit dem Amt gemeldet wurde. Die Meldung ist an keine Form gebunden und kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

Nachzulesen auf Seite 5 des Dokumentes der Arbeitsagentur.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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