Guten Morgen zusammen,
es geht mal wieder ums Thema Umzug, aber ich hab leider auf meine Frage keine konkrete Antwort mit der Sufu gefunden.
Es geht um eine Bekannte, sie wohnt zur Zeit noch bei ihrer Mutter, bezieht Alg II (U25). Heute arbeitet sie in der Firma einer Freundin zur Probe, wenn alles gut läuft und sie angenommen wird, würde sie einen auf 3 Monate befristeten Vertrag bekommen, der auch, wenn man gut arbeitet, mit ziemlicher Sicherheit verlängert wird.
Hätte sie Anspruch auf Umzugshilfen, falls es mit dem Job klappt? Oder scheitert es an diesem befristeten Arbeitsvertrag? (Sie wohnt knapp 500 km weg) Ist ja nicht wirklich langfristig.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Manni
Umzug bei befristetem Arbeitsvertrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Wirklich gleich umziehen bei so einer unsicheren Arbeit ?
Da Sie eine Arbeit aufnimm und sich abmelden wird müssten die Umzugskosten übernommen werden.
Ich würde aber ASU bleiben !
Wirklich gleich umziehen bei so einer unsicheren Arbeit ?
Da Sie eine Arbeit aufnimm und sich abmelden wird müssten die Umzugskosten übernommen werden.
Ich würde aber ASU bleiben !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.