Rückforderung Alg II für Januar

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Solidbody
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Rückforderung Alg II für Januar

Beitrag von Solidbody »

Guten Morgen zusammen,

ich bin nun jetzt knapp 6 Wochen in dieser "Agh mit Entgeltvariante" und warte jetzt sehnsüchtig auf mein Gehalt, für die letzten Dezembertage und für Januar. Für Januar hab ich noch mal Geld vom Amt bekommen mit dem Hinweis das ich es zurückzahlen muß, auch hab ich schon sämtliche Schreiben, Erstattungsbescheid und "Rechnung" bekommen und hab ne Ratenzahlung vereinbart.
Jetzt meine Frage: wenn jetzt heute noch nix an Geld kommt, bräuchte ich meines Wissens doch dieses Geld von Januar nicht zurückzahlen, da mein Gehalt dann erst im Februar zufließt, korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Wie gehe ich vor, Widerspruch, oder schreibe ich einen normalen Brief mit Kontoauszug als Anlage und was genau sollte drinstehen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Manni
buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Solidboy, Mit Deinen Gedanken liegst Du völlig richtig. Die Arge darf das Geld erst für den Monat berechnen in dem es auch eingegangen ist. Somit muß sie Dir für Januar Deinen Bedarf und die KdU in voller Höhe, ohne Rückzahlung überweisen. Lege sicherheitshalber Widerspruch gegen den Hinweis auf Rückzahlung ein und begründe, wie ich geschrieben habe. Im Monat Januar gab es keinen Geldzufluß oder Einkommen. Einen Kontoauszug würde ich dann vorlegen, wenn sie danach verlangen. Mach den Widerspruch eilig und Weise darauf hin, daß sie Dir umgehend Dein Geld überweisen müssen, da Du sonst keine Fahrtkosten für den Monat Februar zur Arbeit, zur Verfügung hast, geschweige denn Miete, Essen usw. Setze eine Frist bis Mittwoch. sollte das Geld nicht überwiesen werden gehst Du zur Arge und verlangst einen Barscheck
Gruß buxi
Solidbody
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Beitrag von Solidbody »

hallo Buxi,
geld hatte ich ja schon bekommen, anfang januar.
also ich hatte heute nix drauf(ob ich mich darüber freuen soll?)
Heißt kein Zufluß im Januar, ergo keine Leistung zurückzahlen.

Dann schreib ich ma schnell nen Widerspruch.

Dank und Gruß
Manni


Ps.: Mein Nick schreibt sich SolidBODY :roll:
buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

wann ist das Geld für Januar bei Dir eingegangen? Darauf kommt es an! Ist es es am 30. 0der 31.12. auf Deinem Konto so kann es nicht zum Monat Januar verrechnet werden. Somit mußt Du es auch nicht zurückzahlen.
Mein eigenes Erlebnis: Die Arge richtet sich streng nach Zuflußprinzip, in dem Monat in dem das Geld eingegangen ist. Hast Du kein Gehaltseingang im Januar muß die Arge voll bezahlen, ohne daß Du etwas zurückbezahlen musst. Auch wenn am 1. Februar nun 1,5 Gehälter bei Dir eingehen. Hat Dir die Arge im Januar für den Monat Januar Geld zur verfügung gestellt, überprüfe bitte ob es Dein voller Anspruch war! Wenn nicht, sofort nachfordern! Auch dann musst Du nichts zurückbezahlen. Nur wenn Du einen Gehaltseingang von Deinem Arbeitgeber im Monat Januar gehabt hättest!
Gruß buxi und......sorry Solidbody, ich bin im Lesen manchmal zu schnell
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