Fragen zum Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sylvia
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2008 16:37

Fragen zum Umzug

Beitrag von sylvia »

erstmal großes lob an dieses forum, finde ich echt klasse das einem hier geholfen wird...

ich bin gerade sehr wütend und freue mich umso mehr das ich hier eine anlaufstelle gefunden habe, man kommt telefonisch ja überhaupt nicht weiter wenn es um harz 4 geht (was auch der grund meiner wut ist)!!!

also ich hab folgendes problem:

ich, (22, in einer ausbildung) wohne bei meiner mutter ( alleinerziehend ,harz 4 empängerin) in der wohnung. wir wohnen alleine dort. die wohnung hat 56 m² und kostet mit nebenkosten 415 €...
ich hab wegen meiner ausbildung einkommen und bekomme vom arbeitsamt nur meinen teil der miete gezahlt (bedarfsgemeinschaft), bzw meine mutter, meine mutter hat außer dem kindergeld kein weiteres einkommen... meine fragen sind nun:

wenn ich bei meinem freund einziehe,( er ist selbstständig), bin ich dann vom arbeitsamt erlöst?(mein weihnachts- und urlaubsgeld wir bisher vom arbeitsamt eingezogen, weil wir dann zuviel bekommen würden, was mich natürlich stört)
wenn ich mich bei ihm anmelde, was ist dann mit dem kindergeld? wer bekommt es (meine mutter oder ich), bzw bekommt es überhaupt noch jemand?
kann meine mutter in der wohnung bleiben, oder ist die für sie alleine zu teuer und müsste sie ggf umziehen?
wenn ja, wie hoch darf die miete nur sein?

das sind eine menge fragen, wie oben schon geschildert ist es sehr schwer über meinen ansprechpartner bei der arge was herauszufinden weil dieser ständig überlastet ist...

ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen und bedanke mich schon mal im vorraus...

lieben gruß sylvia
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

hallo sylvia, mal in kurzform von mir aus eigener erfahrung:
die wohnung ist für eine person zu groß, deine mutter muss damit rechnen in eine kleinere angemessene wohnung zu ziehen, hier in sachsen sind das ca 47 qm und 289 eus warm. mit dem kindergeld ist das auch so eine sache, anspruch hat deine mutter so lange du in ihrem haushalt gemeldet bist, so war das jedenfalls bei mir.tochter studiert in einer anderen stadt da haben wir es noch bekommen. anspruch bis zum 25. lebensjahr.
soweit erst mal von mir, bestimmt bekommst du aber auch noch andere antworten.
liebe grüße
karlm
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

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Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nun, das mit der Unangemessenheit für die Wohnung der Mutter sehe ich ebenfalls so. Sie müsste also u. U. mit einer Umzugsaufforderung rechnen.

Bei dir wäre es so, dass die jetzige aufstockende ALG 2 Leistung zu deinem Azubilohn wegfallen würde, da du mit eigener Wohnung einen Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) hättest. Das Kindergeld könntest du direkt bei der Familienkasse dann auch an dich abzweigen lassen.

Henry
sylvia
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2008 16:37

Beitrag von sylvia »

vielen dank erstmal für eure antworten!!!

also wir wohnen in krefeld (NRW), wie sieht da die angemessene größe der wohnung, bzw die höhe der miete aus?
wenn ich mich jetzt ummelde wird ja meine mutter erstmal noch da wohnen müssen bis sie eine andere angemessene wohnung gefunden hat und die kündigungsfrist abgelaufen ist, was ist denn in dieser zeit mit der miete, wird sie dann erstmal ganz normal weiter gezahlt, obwohl sie zu hoch ist?

ich hab einfach im moment angst davor das auf meine mutter eine menge unannehmlichkeiten zukommen oder evtl auch geldprobleme wenn ich mich jetzt einfach ummelde...

das ich keine leistungen mehr von der arge erhalte ist mir bewusst, ist aber auch nicht wirklich tragisch, da für mich sowieso nur ein teil der miete übernommen wird und mir alles andere (urlaubs- + weihnachstsgeld) gestrichen wird und ich einen teil meiner ausbildungsvergütung an meine mutter abgeben muss da wir als bedarfsgemeinschaft zu viel haben und sie daher weniger anspruch auf leistung hat. somit ist es für mich nur gut wenn ich auf eigenen beinen stehen kann da mir dann mehr von meinem geld bleibt!!!

was genau ist eine berufsausbildungsbeihilfe??? da mein freund selbstständig ist hat er ja auch ein eher hohes einkommen, wird das bei mir nicht irgendwie angerechnet, also das für mich irgendwelche ansprüche sowieso wegfallen???

wenn statt meiner mutter ich das kindergeld erhalte, werden aber die leistungen an meine mutter doch erhöht, oder? im moment wird ihr das kindergeld nämlich als einkommen angerechnet!

lieben gruß sylvia
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D_C
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Registriert: 23.02.2006 16:37
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Beitrag von D_C »

Hallo Sylvia,

ich hab mal ein wenig herum gesucht, die Kosten der Unterkunft in Krefeld sind anscheinend für eine Person 45qm, bzw 218,70 Euro monatlich. Ich blick da nicht so recht durch, ob damit jetzt die Kaltmiete gemeint ist.
Quelle

Allerdings bin ich mir bei der Berufsausbildungsbeihilfe gar nicht so sicher. Auf den Seiten des Arbeitsamtes steht unter anderem:
Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Quelle

Was ist eigentlich mit deinem Vater? Der ist unterhaltsverpflichtet bis du die erste Ausbildung hinter dir hast.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Also, wenn ich richtig informiert bin, kann Deine Mutter ca. ein halbes Jahr wohnen bleiben. Das Kindergeld bekommst Du dann, und ihr wird es nicht mehr als Einkommen von der Arge abgezogen.

Liebe Grüße
Ellichen
Solidbody
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2006 07:40
Wohnort: Krefeld, NRW

Beitrag von Solidbody »

Die 218,70 € sind Kaltmiete, dazu kämen noch die Betriebskosten und Heizkostenzuschuss.

Gruß
Manni
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
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