Kein Kindesunterhalt was nun ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Kein Kindesunterhalt was nun ?

Beitrag von maria1106 »

Hallo zusammen!

Habe ein Problem. Seit Sommer 2007 bekomme ich den Unterhalt für meine Tochter nur noch mit hängen und würgen. Mein Exmann ist in Insolvenz seit Sommer und nun seit Dezember gar kein Einkommen mehr.
Denn letzten Unterhalt hat die Oma bezahlt und im Januar wird nichts mehr kommen. Was soll ich denn nun machen ? :shock:

Weil der Unterhalt wird uns ja als Einkommen angerechnet. Kannich jetzt zum Amt gehen und sagen dass ich keinen Unterhalt mehr bekomme?
Und was passiert dann stocken sie das ALGII auf ? Und wird der fehlende Unterhalt dann irgentwann ihm in Rechnung gestellt oder wie läuft das ? Ich denke er wird nun selbst Hartz4 beantragen müssen!
Meine Tochter wird jetzt im Januar 14 Jahre alt somit bekomme ich ja auch keinen UVG vom Jugendamt !
Ich bin im Moment ratlos und weis nicht was ich machen soll!
Denn mir würden jetzt jeden Monat 170 Euro fehlen das kann doch nicht sein oder?
Bitte um schnelle Hilfe denn ich hab im MOment keine Ahnung wie ich vorgehen soll oder was ich machen soll um zu meinem Unterhalt zu kommen ! :?:
Bitte dringend um Rat !

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe !
LG
Silvia
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

bei uns ist es nicht anders aber den unterhalt für jan. haben wir auch noch nicht bekommen :-(
kommt wohl noch!
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich war damals in der gleichen Situation. Ich habe das über die Amtsvormundschaft laufen lassen. Der Vater meiner Tochter konnte/wollte auch nicht zahlen. Das haben die mir dort schriftlich gegeben. Das habe ich beim Amt vorgelegt. Die haben dann den vollen Satz gezahlt. Eventuell eingehende Zahlungen, vom Vater holen sie sich dann natürlich zurück. So war es jedenfalls bei uns.

LG Simone
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo nochmal !
Was bitte ist eine Amtsvormundschaft ? Ich habe keinen Titel zu dem Unterhalt! Und das Jugendamt ist nicht mehr zuständig da meine Tochter über 12 Jahre alt ist ! Was soll ich denn dem Amt vorlegen ?

Und wenn Hartz4 mehr zalht wird dass dann vom Vater irgentwann zurück verlangt ? Trottz Insolvenz ?????

Bitte um Info´s

LG
Silvia
enibas
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Beitrag von enibas »

hallo silvia,
ich hatte vor einigen jahren auch mal das problem, dass der vater meiner kinder nicht zahlen konnte/wollte. ich habe die amtsvormundschaft dort beantragt. vorlegen musste ich nur die vaterschaftsanerkennung, soweit ich mich erinnere. das jugendamt prüft in regelmässigen abständen, wie die finanzielle situation des vaters aussieht und fordert zu zahlungen auf, wenn die situation es zulässt. ich bekam damals ergänzende sozialhilfe für meine kinder. heutzutage wird wohl die arge aufstockend zahlen.
das jugendamt ist bis zum 18. lebensjahr für kinder mit amtsvormundschaft zuständig und mischt sich nicht in dein leben ein, sondern nimmt dir den ganzen schriftkram und forderungen an den vater ab. wenn der in der insolvenz ist, wird man das einfach nur prüfen. zurückzahlen muss er dann später an die arge.
gruss, enibas
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Danke enibas, das ist genau das, was ich meine. Ich hatte allerdings einen Unterhaltstitel. Aber ich denke, das Jugendamt bzw. die Amtsvormundschaft ist eventuell auch ohne Titel zuständig. Da würde ich einfach mal Nachfragen. Meine Tochter war übrigens auch schon älter als 12 Jahre. Amtsvormundschaft hört sich schlimm an, aber die kümmern sich wirklich nur um den Unterhaltskram.

Gruss Simone
enibas
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Beitrag von enibas »

mir fällt gerade ein, dass ich die unterhaltstitel vom jugenamt zugeschickt bekam. ich musste mich wirklich um gar nichts kümmern, die haben sich auch mit dem sozialamt zwecks bestätigung der lage in verbindung gesetzt.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

meine antwort war ziemlich rare! hihi

Also!

Ich habe eine anwältin über das jugendamt habe ich es nicht laufen lassen da die herren sehr langsam sind :-(
Meine Anwältin hat einen titel erwirkt und wenn mein ex mann mal nicht zahlt wird eben gepfändet! Falls das der fall ist muss ich mir nur die bestätigung der anwältin holen und diese zur arge bringen! Dann springen die ein allerdings hat dann mein ex-mann schulden bei der arge !!!

Ich würde jedem raten zum anwalt zu gehen allerdings geht das wohl nicht in jedem bundesland :-(
ayumi
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Beitrag von ayumi »

@babydoll123456, hast Du das schonmal durchgezogen mit einer Pfändung? Soviel ich weiss, ist das auch nicht ganz so einfach. Und dann ist da ja noch die Frage, ob überhaupt was zu pfänden da ist.
Da war es mir um einiges lieber, das ein Amt in Vorleistung getreten ist und ich somit auch jeden Monat mein Geld hatte. Da braucht man nicht jeden Monat bangen, ob auch Geld kommt und dann erst mit viel rennerei dem Geld hinterher jagen.
Und ob der Mann dann Schulden beim Amt hat, wäre mir sowas von egal.
Und das die Leute beim Jugendamt bzw. der Amtsvormundschaft langsam sind, kann ich eigentlich nicht sagen. Sie haben sich auf jeden Fall gekümmert.

LG Simone
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja habe ich ! ich habe meinen ex-mann angezeigt wegen unterhaltspflichtverletzung!

das gericht hatte beschloßen das er zahlen muss weil er sich nicht genug um arbeit gekümmert hat ( Deutschland weit) !

Ihm wurde sein arbeitslosengeld gepfändet!

Ich muss dazu sagen das ich immer hinter dem unterhalt her was und mich nicht nur auf das arge geld verlassen habe ! Denn selbst wenn der satz der gleiche ist muss der vater zahlen! er hat ja schließlich auch das kind mit gezeugt!

Ich bin da immer sehr hinterher!

Sobald mein ex mann jetzt wieder nicht zahlen sollte wird eine gehaldspfändung gemacht ! Beinah hatten wir mal so ein fall doch er hat sich wieder besonnen!

Ich habe in seiner firma angerufen und gesagt das es fam. probleme gibt so war ich mir sicher das er da noch arbeitet! f.g
Confused
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Beitrag von Confused »

Maria, handelt es sich bei der Insolvenz des Kindsvaters um diese vielgelobte "Privat Insolvenz" ? Denn soweit ich weiss wird er dann arge Probleme bekommen wenn er nach genehmigung der Priv. inso. "neue schulden" macht, aber so genau kenne ich mich da auch nicht mit aus.

lg

C.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

er ist mit seiner kleinen "Firma" pleite gegangen und steht jetzt ohne jegliches Einkommen da Auch kein Arbeitslosengeld oder Hartz4 bekommt er somit werde ich auch keinen Unterhalt bekommen. Einen Unterhaltstitel gibt es nicht und das Jugendamt ist nicht mehr zuständig da meine Tochter schon 13 ist Also UVG Leistungen gibt es nicht mehr !
LG
Silvia
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Ach ja :
ER besitzt auch nichts was pfändbar ist ist ja schon alles weg ! Er hat nicht mal mehr ein eigenes KOnto ? Was soll ich nun tun denn wenn ich gar nichts tu ist der Unterhalt für Januar verschenkt?! Bei der ARge erreiche ich heute Niemanden da Mittwochs kein Parteiverkehr !
vierzehnnothelfer
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sofort

Beitrag von vierzehnnothelfer »

sofort morgen zur ARGE damit sie Dir noch für Januar helfen
enibas
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Beitrag von enibas »

silvia,
du wirst das fehlende geld ganz sicher von der arge bekommen, aber die bürokratischen schritte bleiben nicht aus, du wirst einen unterhaltstitel brauchen und einen nachweis darüber, dass der vater deiner tochter nicht zahlen kann. das geht alles am einfachsten, wenn du dich an das jugenamt wendest, die sind bis zum 18. lebensjahr deiner tochter dafür zuständig. das kostet im gegendatz zu einem anwalt, der nur unruhe und in so eine sache bringt, kein geld.
die insolvenz deines ex betrifft dich nicht, denn er hat ja bisher keine unterhaltsschulden bei dir.
gruss, enibas
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Danke für die Antworten. So werde ich das auch machen denn ich muss eh zur ARGE LOhnabrechnungen einreichen und dann werdeich das zur Sprache bringen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen dass er den Unterhalt aufbringt denn wer sollte ihn den auch noch leihen ?
LG
Silvia
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Confused hat geschrieben: Denn soweit ich weiss wird er dann arge Probleme bekommen wenn er nach genehmigung der Priv. inso. "neue schulden" macht, aber so genau kenne ich mich da auch nicht mit aus.
Der Mann seinerseits muss auch beim Jugendamt klären, das er nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Da wird der Titel dann wohl abgeändert. Somit laufen wohl keine "neuen Schulden" auf. Er muss es aber abklären und darf es nicht einfach so laufen lassen. Aber soviel ich weiss, muss er das im Rahmen der Insolvens sowieso alles abklären.
Ich denke auch, das der Weg übers Jugendamt weniger kompliziert ist, als gleich zum Anwalt zu rennen.

LG Simone
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

kann nur meine erfahrungen weitergeben.... meine freundin war in hh auch erst beim jugendamt ! sie bereut jeden tag da.... hihi!!! aber muss ja jeder selber wissen.... die arge springt auf jeden fall ein. das weiß ich!!!
enibas
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Beitrag von enibas »

@babydoll123456:
es geht hier nur um die amtsvormunschaft ! weder werden in so einem fall erziehungsfragen erläutert noch werden hausbesuche gemacht. es geht nur um die unterhaltssicherung für kinder. die erfahrungen deiner freunden basieren wahrscheinlich auf ganz anderen gründen, die mit einer amtsvormundschaft nicht das geringste zu tun haben.
ich habe in der hinsicht erfahrungen mit dem jugendamt in hamburg und zuletzt in bad oldesloe. dort wurde zügig und verlässlich gearbeitet und mir jeglicher schriftkram sowie ein gerichtstermin abgenommen.
dein "hihi" und angstmacherei ist mir völlig unverständlich.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

nein das war nicht meine absicht und angsmacherrei sowieso nicht!!!

das habe ich sicherlich hier nicht vor :-)

Wenn es so aussieht dan entschuldigung!

und nein es geht bei mir sowie bei meiner freundin um den unterhalt :-)

aber werde mich in diesem thema zurückziehen da ich mich hier nicht zanken will!!!!!
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo nochmal !
Das Jugendamt bringt mich nicht weiter da kein Titel besteht und kein UVG Leistungen zu erwarten sind da meine Tochter zu alt !
Nicht zanken.... :(
lg
silvia
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

dann musst du einen titel erwirken. ist für die zukunft auch nicht ganz unwichtig!

denn wenn dein ex-mann mal was erbt oder so kannst du so an die schulden kommen.......

einen titel bekommt man auch bei einem anwalt.... der reicht alles beim gericht ein!
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Beitrag von maria1106 »

Bei einem Titel was soll dabei rauskommen wenn er nichts hat ? Ein Titel ist pfänbar schon klar aber er hat nichts er hat ein Insolvenzverfahren laufen da bleibt zum pfänden doch nix übrig wenn ich JETZT einen Titel erwirken will muss ja erstmal ein Unterhaltssatz errechnet werden und wovon soll was errrechnet werden wenn er keine Einnahmen hat :shock:
Ich kapier das nicht ? !
LG
Silvia
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ARGE

Beitrag von vierzehnnothelfer »

Hilfe von der ARGE ja - wenn Du den Unterhalt titulieren läßt.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

bei der insolvenz wird doch der unterhalt bez. die schulden nicht mit reingenommen....

wenn er in 10 jahren mal kohle hat egal woher kommst du ohne titel an keinen cent!!
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nonsens
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Re: ich

Beitrag von nonsens »

babydoll123456 hat geschrieben:bei der insolvenz wird doch der unterhalt bez. die schulden nicht mit reingenommen....

wenn er in 10 jahren mal kohle hat egal woher kommst du ohne titel an keinen cent!!
Kommt drauf an, eingeforderter Unterhalt, zum Beispiel über einen Anwalt, kann auch in die Insolvenzmasse mit eingebracht werden.

Nach der Restschuldbefreiiung ist er laufende Schulden dann los. Danach kann der Unterhalt erneut geklagt werden, aber nur der fortlaufende, nicht der Rückwirkende......

Das geht zumindest in der privaten Insolvenz, damit schützt sich ein Vater also.

Bei einer Insolvenz eines Gewerblichen sieht das alles etwas anders aus glaub ich.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ist das nicht so das in eine privatinsolvenz keine gerichtsschulden und unterhaltsschulden fließen?
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nonsens
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Re: ich

Beitrag von nonsens »

babydoll123456 hat geschrieben:ist das nicht so das in eine privatinsolvenz keine gerichtsschulden und unterhaltsschulden fließen?
nein, die kann man mit reinnehmen, uns wurde auch was anderes damals dazu gesagt. Wir haben dann Gerichtsschulden abgezahlt, aber hätten wir gar nicht müssen.

Nun sind wir mit denen eh fertig. Aber diese Sachen und Unterhalt fliessen mit ein und schützen somit den Insolvenzler vor Übergriffen/Anfechtungen des Unterhaltsberechtigten/Jugendamt.

Da kann man leider nix machen ausser abzuwarten und nach der Restschuldbefreiiung nochmal ranzugehen. Allerdings wird dann auch kaum Erfolg bei sein, da bis zum Ende des Restschuldbefreiungsverfahrens ja immerhin 7 Jahre und mehr vergehen können :(
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Beitrag von maria1106 »

Also kann ich doch nur zur ARGE und abwarten was weiter pasiert oder ?
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

die arge schießt den unterhalt natürlich vor....

bin aber echt der meinung das man einen titel braucht und auch verpflichtet ist den zu beantragen!

ich musste damals beim amt sogar unterschreiben das ich alles mögliche tue um den unterhalt einzufordern.....

aber ich denke da kann dj termi mehr zu sagen......

ich meine ganz erlich , warum nicht , was ist daran so schlimm einen titel sich zu holen ?

man hat keine kosten oder so und schaden kanns ja nicht ......

aber einfach bei der arge nachfragen, gar nix tun ist so glaube ich aber auch der falsche weg sonst würde es ja keine unterhaltstitel geben....

werden wohl auch ihren sinn haben!
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Für alle die es interessiert! Ich habe heute mit der ARGE telefoniert und die Sache geschildert! Da mein EX Mann nun selbst Hartz4 beantragt hat bekomme ich meinen Unterhalt erstmal von der ARGE . Denn die wußten auch dass das Jugendamt in dem Fall nicht zuständig ist bzw nicht mehr einspringt! Mal sehen wie es weiter geht ?!
LG
Silvia

PS In dem Fall bringt mich auch ein Titel nicht weiter.
Und habt ihr euch auch schon mal überlegt was der Titel bringt? Sobald das KInd nämlich mehr Unterhalt bekommt ( aus welchen Gründen auch immer) muss der Titel geändert werden sonst gilt nach wie vor der Betrag der im Titel festgehalten wird denn auch nur der ist pfändbar, falls es was zu pfänden gibt !
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Beitrag von ayumi »

So genau kenn ich mich in der Materie nicht aus. Aber ist es nicht so, das man überhaupt nur mit dem Titel pfänden lassen kann?
Ausserdem wird von besagter Amtsvormundschaft alle zwei Jahre(wenn ich mich richtig erinnere) der Unterhaltsanspruch/Höhe neu überprüft. Und wenn ich als Unterhaltsberechtigte den Verdacht habe, das derjenige, der Unterhalt zu zahlen hat, höhere Einkünfte oder ähnliches hat, kann ich das doch jederzeit überprüfen lassen.
Ausserdem sind die Ansprüche aus dem Titel glaube ich dreißig Jahre gültig. Wie setzt Du Deine Ansprüche ohne Titel durch, sollte Dein Exmann irgendwann mal zu Geld kommen?
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

so meine ich das auch wenn der ex-mann durch einen dummen zufall ne millionen gewinnt bekommst du keinen cent da du keinen titel hast!

mom. lohnt sich das nicht ... schon klar aber vielleicht irgendwann
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich weiss nicht genau wie das ist, aber selbst wenn er nebenbei nur nen Minijob oder ähnliches hat, hat das Kind doch eventuell schon Ansprüche oder? Er muss ja auch alles tun, um seinen Unterhaltspflichten nach zu kommen. Wie sieht das bei einem 1-Eurojob aus?
Ich denke, auch solche Ansprüche kann man nur mit nem Titel durchsetzen.
Aber das muss jeder selbst Entscheiden.
Meine Tochter ist zum Glück schon gross. Und selbst sie hat ihren Vater wegen Unterhaltsverletzung angezeigt um die Ansprüche aus dem Titel zu behalten.
Wir hoffen ja auch immer noch auf den grossen Lottogewinn :wink:.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja ich hoffe bei meinem ex-mann auch noch ! aber ich habe einen titel ( musste ich ) !
bis jetzt zahlt er allerdings erst seit dem ich einen habe! davor war es dürftig . er zahl mir die schulden aus der verg. ab und den regulären unterhalt!

er hat wohl angst das ich pfände ( arbeit)

sicher muss es jeder selber wissen und das ist auch gut so bloß solange man alg2 bekommt ist ja auch der anwalt umsonst :-)
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich lese immer wenn der Ex nicht zahlen will!
Bisher habe ich 13 Jahre lang immer Unterhalt bekommen und im Mom KANN er keinen zahlen da er im MOM selbst keinerlei Einkommen hat.
Ich gehe davon aus dass es nicht lange dauert und er wieder Arbeit hat denn er ist weder faul noch arbeitsscheu war noch nie von einem Amt abhängig doch wenn er keinen Cent hat kann er auch keinen Unterhalt bezahlen !!! Und da hilft mir auch ein Titel nicht weiter. Allerdings gehe ich davon aus wenn er zu Geld kommt sei es ein Lottogewinn oder eine Erbschaft von der unbekannten Tante aus Amerika dann denkt er ganz von selbst an seine Tochter das weis ich ! :wink:
Trotzdem Danke für Eure Ratschläge Ich hatte einfach Angst jetzt gar kein Geld mehr für meine Tochter zu bekommen! Ich denke das ist nur eine Überbrückung bis er wieder einer geregelten Arbeit nachgeht!
LG
Silvia
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo Maria,
sei froh wenn Dein Mann so ist...meine Kids haben Ihren "Erzeuger" schon fast 2 Jahre nicht mehr gesehen und habe das gleiche Problem ;)

Das Problem bei Deiner Sache ist nun, das die Arge da ganz anders denkt, ich denke da die einen Titel haben möchten, bzw. irgendetwas schriftliches vom Anwalt. Ich habe jetzt das "Glück" gehabt das meine beiden Kids noch keine 12 sind...aber ich musste zum Jugendamt gehen wegen diesem Titel sonst hätte ich kein UVS, weder noch was von der Arge zum Ausgleich bekommen.

Zum Glück brauchen wir die Arge nun nicht mehr, da mein neuer Lebensgefährte extra deswegen bei einer Leiharbeitsfirma angefangen hat, damit wir dieses alles nicht mehr brauchen :)

Ich drück Dir die Daumen, das alles so verläuft wie Du es Dir wünschst :)

LG Nadine
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Wenn das so klappt wie es im mom aussieht hat er ab Ende Januar schon wieder eine Arbeit! Und im Februar spätestens Anfang März wieder Gehalt und dann läuft alles wieder wie gewohnt ! *freu*

LG
Silvia
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo Maria...ich drück Dir ganz feste die Daumen ;)

LG nadine
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