Hartz 4 Nebenkostenabrechnung + Wohnungsumzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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BomBerBooM
Beiträge: 2
Registriert: 06.12.2007 16:37
Wohnort: Detmold

Hartz 4 Nebenkostenabrechnung + Wohnungsumzug

Beitrag von BomBerBooM »

Hallo zusammen!

Möchte mich hier informieren über so ein paar Hartz 4 Sachen.

Vorweg, Ich bin am 15.11.07 umgezogen.

So, was Ich gerne wissen möchte ist ob meine alte Vermieterin ,von meiner alten Wohnung, dem Arbeitsamt einen Brief schreiben darf, mit meiner Nebenkostenabrechnung und mit der bitte die Nachzahlung von der Abrechnung auf Ihr Konto direkt zuüberweisen und nicht erst auf meines?

Ich sag es mal so, Sie hat es getan und das hinter meinem Rücken.

Das schlimme daran ist das mein Sachbearbeiter sagt das es rechtens ist das sie das geld direkt auf Ihr Konto bekommt, ohne das ich davon unterrichtet wurde und ich kann das auch nicht rückgängig machen weil meine alte Vermieterin anspruch hätte auf das geld. Habe es per Zufall erfahren.
Wollte es eigentlich in Raten abstottern da ich eine neue Waschmaschiene brauche.

Meine Frage lautet jetzt ob der Sachbearbeiter recht hat oder ob er mich nur verarscht hat, weil vielleicht die Vermieterin und mein SB sich vielleicht kennen und gut Freund sind. Ist nur eine Vemutung von mir.

Bitte um eine schnelle Antwort.

Euer BomBerBooM
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Das hab ich jetzt so verstanden: Du musst für Nebenkosten an die alte Vermieterin nachzahlen, sagen wir mal 300 Euro. Und du wolltest jetzt, dass das Amt die 300 Euro für die NK Nachzahlung an dich überweist und du davon (Beispiel) 250 Euro wegnimmst um dir eine Waschmaschine zu kaufen :shock: :shock: :shock: ????

Das ist doch jetzt nicht den Ernst, oder? Das wäre ja glattweg Betrug, weil du eine zweckbestimmte Leistung (die 300 Euro wären eben für die NK Abrechnung gedacht) nicht dafür verwendest, wofür sie gedacht gewesen wäre!

Sei froh, dass man dich so am Betrug gehindert hat!

Henry
BomBerBooM
Beiträge: 2
Registriert: 06.12.2007 16:37
Wohnort: Detmold

Beitrag von BomBerBooM »

Darum geht es jetzt gerade nicht es geht darum ob das Amt sowas überhaupt machen darf ohne meine zustimmung.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Im Normalfall ist es doch so, das man die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommt und diese dann beim Amt einreicht. Bei uns ist es dann so, das ein Guthaben ans Amt geht und eine Nachzahlung direkt an den Vermieter. So ist das glaube ich normal. Vielleicht auch um zu vermeiden, das jemand das Geld zweckentfremdet.

LG Simone
Solidbody
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2006 07:40
Wohnort: Krefeld, NRW

Beitrag von Solidbody »

also, ich bin auch der Meinung das der Mieter diese Abrechnung zuerst zu bekommen hat und damit dann zur Arge geht, er ist ja schließlich Vertragspartner(oder ex) und nicht die Arge.

Zudem, woher soll der Sb denn wissen das die Abrechnung auch in Ordnung ist, oder kann er das prüfen?

Was die Waschmaschine allerdings betrifft, muß ich Henry recht geben, das geht ja gar nicht.

Lieben Gruß
Solid
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
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