Lotto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Typhoon
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Lotto

Beitrag von Typhoon »

Hi,

normalerweise spiele ich nie Lotto, aber bei den vielen Millionen im Jackpot
konnte ich nicht mehr widerstehen :D

Nunja, für die Millionen hats nicht gereicht, aber für einen 3er.
Das sind jetzt ca. 11,30 Euro.
Ingesamt hat mich der Spaß 19 Euro gekostet: 2 Scheine ausgefüllt.

Nun die Frage: Muss ich diese 11,30 Euro als Einkommen angeben? :shock:

Weil für den Staat Lotto spielen hab ich keine Lust zu. :twisted:

MfG
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

die 11,30€ würd ich nicht angeben, wäre ja auch quatsch,...
habe auch 11,30 gewonnen und gleich wieder einen neuen schein geholt, die 43 Mio. warten schon drauf auf mein konto zu wandern :D
MichaelW
Beiträge: 111
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Beitrag von MichaelW »

Klar, wenn Du 100 % gesetzestreu sein willst, dann mußt du es angeben.
Genauso wie Du in vier Wochen den Wert aller Weihnachtsgeschenke, die Du bekommen hast, angeben mußt.
Dann kannst Du stolz darauf sein, der korrekteste Mensch Deutschlands zu sein.
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nonsens
Beiträge: 696
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Beitrag von nonsens »

Hab auch nen Dreier gehabt, den Erlös daraus setze ich morgen wieder ein für Mittwoch.

Ich habe meine SB heute angerufen und gefragt ob ich das jetzt da angeben muss.

Die 11,30 Euro machen mich nicht reich, ich sollte mich aber melden, wenn der Dreier ein Fünfer oder Sechser oder mehr werden sollte *g

Somit war das Thema für mich und für sie erledigt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

MichaelW hat geschrieben:Genauso wie Du in vier Wochen den Wert aller Weihnachtsgeschenke, die Du bekommen hast, angeben mußt.
Hallo Michael!
Wo steht das denn ? Davon habe ich noch nie was gehört ?
Warum soll den die ARGE wissen was für ein Buch ich bekommen habe, oder was meine Kinder an Spielzeug bekommen haben ? :shock:
Ist das dein Ernst ?

LG
Silvia
buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

MichaelW hat geschrieben:Genauso wie Du in vier Wochen den Wert aller Weihnachtsgeschenke, die Du bekommen hast, angeben mußt
Genau dieser Satz hat mich eben auch stutzig gemacht!!! Hab ich da was verpasst???? Ist das wirklich sooo? Zutauen würde ich denen ja inzwischen alles.............aber es würden mir schon ein paar nette Geschenke einfallen, die ich denen auftischen würde, das wäre ein Heidenspaß!!!!
Gruß an alle buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Übersteigt der Lottogewinn den Freibetrag, müsse der Gewinner zunächst diesen Überschuss aufbrauchen, bevor er wieder ALG II beanspruchen darf. Es sei auch wenig hilfreich, den Lottogewinn zu verschenken, da dieses Geschenk zurückgefordert werden müsste.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

In der WDB Fachinformation der BA steht dazu (zu Weihnachtsgeschenken, nicht zum Lottogewinn):
Anliegen:
Sind Spenden und Geschenke als Einkommen anzurechnen?

Antwort:
Spenden und Geschenke sind in der Regel einmalige Zuwendungen im Sinne des § 11 SGB II. Die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen ist in der Alg II/Sozialgeld-V geregelt. Danach sind einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist. Diese Formulierung lässt es zu, Spenden aus Hilfsaktionen sowie angemessene Geschenke zu besonderen Anlässen, wie Geburtstagen, Weihnachten, Kommunion und Konfirmation, anrechnungsfrei zu belassen, auch wenn sie grundsätzlich einem ähnlichen Zweck wie die Regelleistung nach § 20 SGB II dienen.

So sind insbesondere Sachleistungen wie beispielsweise Geschenke für Kinder oder die Kostenübernahme notwendiger Anschaffungen (z.B. Brille oder Möbel), aber auch kleinere Zuwendungen in bar, nicht anzurechnen.

Ob eine Spende oder ein Geschenk als Einkommen berücksichtigt wird oder nicht, ist jedoch stets im Einzelfall unter Beachtung der Höhe und der Zweckbestimmung zu entscheiden.

Hinweis:
Zuwendungen, die bestimmte Bedarfe decken, können jedoch auf andere Weise Berücksichtigung finden, z.B. kann ein geschenkter Kinderwagen nicht noch einmal im Rahmen der Babyerstausstattung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II übernommen werden.
Quelle: BA
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bezüglich Lotto Gewinn noch etwas..

Zitaz:
Was passiert, wenn ich im Lotto gewinnen würde?
Ihr Lottogewinn wäre grundsätzlich für einen angemessenen Zeitraum auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Je nach Höhe des Gewinns könnte Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II auch ganz entfallen


Quelle: BA
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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hihi

Beitrag von babydoll123456 »

also wenn ich 43 millionen gewinne dann ist mein erster ganz zur arge in meinem neuen auto und ich nehme foto"s mit von meinem neuen haus1 Weit weit weg von hier :-)
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Und nochmal zu den Weihnachtsgeschenken:
Aus dem von Rolf H. zitierten Text gehz es ja hervor.
Alle Geschenke müssen gemeldet werden, und dann wird im Einzelfall entschieden, ob sie angerechnet werden oder nicht.
Um das umzusetzen muß die Arge ihr Personal mindestens verdoppeln.
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:lol: , dachte, der 1. april ist schon längst vorbei.....
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Alle Geschenke müssen gemeldet werden, und dann wird im Einzelfall entschieden, ob sie angerechnet werden oder nicht.
Um das umzusetzen muß die Arge ihr Personal mindestens verdoppeln.


Na, das ist doch prima, dann gibts ja wieder mehr Arbeitsplätze und Jobs= weniger Arbeitslose! Und das hätten sie dann den Hartz4 Empfängern zu verdanken. Sollten wir alle uns wirklich mal überlegen, ob wir nicht nach Weihnachten alle unseren Sack "Geschenke auf die Thresen der Arge ausleeren. Was wir vorher reinpacken bleibt ja uns überlassn! Ich stell mir das gerade wie im Film vor und kann mir die Schlagzeilen der Tagespresse vorstellen:

" Jobcenters wurden ab Heute bis auf Weiteres wegen Überfüllung und aufarbeitung der Weihnachtsgeschenke geschlossen"

Köstlich!!!!
Gruß buxi
sassy2908
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Registriert: 01.08.2006 09:23
Wohnort: Neuruppin

Beitrag von sassy2908 »

:D
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

:mrgreen: sorry, aber ich könnt mich wegen den Geschenken grad mal eben wegkugeln*lachwech...
Hehehe, ich seh schon, wie ich das nagelneue sündige Strapsset meines Freundes vor meinem ach so prüden Sachbearbeiter auspacke*grööööööhlllll.......... :lol: , das ganze wird dann mit der Kamera dokumentiert*schreiundfallvorlachenuntermtisch.... :lol: :lol:
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