Antrag für Wohnung schreiben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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HaJa
Beiträge: 4
Registriert: 09.11.2007 22:41

Antrag für Wohnung schreiben

Beitrag von HaJa »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand paar Ratschläge geben wie ich ein Antrag für die Leistungsabteilung schreiben könnte um die Bewilligung zu bekommen um mit mein Freund zusammen zu ziehen, sprich für ne Wohnung zu bekommen.

Ich habe die Wohnungsgesellschaft schon angeschrieben und habe um ein Kosten Voranschlag gebeten fürs Amt.
Ich war auch schon beim Amt und habe nach gefragt wegen zusammen ziehen und der Berater meint ich muss ein antrag schriftlich einreichen und jetzt würde ich gerne wissen was alles genau drine stehen muss oder mir jemand dazu schreiben könnte was am besten hilft um diesen Antrag durch zubekommen?

Würde mich sehr freuen :D

LG
HaJa
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Man kann schlechtlich für dich Gründe erfinden, warum dein Freund bei den Eltern ausziehen darf und mit dir in eine größere Wohnung sollte...

Wenn nämlich keine häusliche Gewalt zuhause herrscht oder sonstiges, wird dem Auszug eines U25jährigen wohl kaum zugestimmt werden.
Oder ihr müsstet heiraten...

Aber ansonsten sehe ich schwarz. Der Gesetzgeber will den Auszug von U25jährigen wenn sie auf eigenen Beinen stehen und sich die Wohnung leisten können oder halt, wenn es eklatant wichtige Gründe gibt. Deshalb hat er das Gesetz entsprechend geändert.

Die Hürde liegt jetzt recht hoch.

Henry
HaJa
Beiträge: 4
Registriert: 09.11.2007 22:41

Beitrag von HaJa »

Hallo,

naja deshalb habe ich ja beim Amt nachgefragt und der meinte da liege kein problem weil wir ja dann nach einer Lebensgemeinschaft berechnet werden.
Wir müssen aber ein antrag schriftlich einreichen und deshalb wollte ich wissen wie man am besten so ein Antrag schreibt!

Aber danke für die schnelle Antwort.


LG
HaJa
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

dein freund wird keine genehmigung zum umziehen bekommen, da er unter 25 ist. es sei denn, die zustände in seinem elternhaus sind unzumutbar. dann müsste er dieses durch dokumentation des jugendamtes, amt für soziale dienste usw beweisen.
du wirst auch keine genehmigung für ein zusammenziehen bekommen. solltest du trotzdem umziehen, werden dir keine umzugskosten genehmigt und nur die bisherige miete übernommen, die für deine 1 zimmer wohnung gezahlt wird. für deinen freund würde keine miete übernommen werden.
erstlingsmama87
Beiträge: 12
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Beitrag von erstlingsmama87 »

Und wie ist das wenn ich vor dem Gesetz schon ausserhalb des Elternhauses gewohnt habe und jetzt aufgrund einer Schwangerschaft und Trennung vom Freund umziehen möchte? Ich habe einen Antrag gestellt da habe ich eine mündliche Zustimmung bekommen da alles angemessen war, meine Mum war dabei! Ja dann nach 2 Monaten hatte ich immer noch keinen Bescheid und dann aufeinmal hieß es ich bin ohne Zustimmung umgezogen und erhalte jetzt keine Mietübernahme mehr bis ich 25 bin!!! ABER ich habe bei Tacheles gefunden das ich auch ohne Zustimmung mit hilfe eines schwerwiegenden solzialen Grundes OHNE Zustimmung umziehen kann; ein solcher Grund ist meine Schwangerschaft!!! bitte helft mir jetzt mal auf die Sprünge!!!!
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nein, egal, was du bei tacheles gelesen hast: so ist das nicht korrekt. Das Gesetz sagt aus, dass man auch ohne Genehmigung umziehen kann, wenn man einen wichtigen Grund hatte, dass man sofort umziehen musste und das Amt nicht fragen konnte. Das könnte z. B. häusliche Gewalt gewesen sein oder dass man halt von heute auf morgen rausgeschmissen wurde etc.

Eine Schwangerschaft ist durchaus ein Grund, dass man einem Auszug bei den Eltern zustimmen kann. Aber eben ein Grund, bei dem man VORHER fragen muss und wo es keinen wichtigen Grund gibt, von heute auf morgen auszuziehen und erst HINTERHER zu fragen.

Henry
erstlingsmama87
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Beitrag von erstlingsmama87 »

Ich habe ja Antrag alles gestellt und mir wurde die Wohnung ja schon zugesprochen! Sie war erst unangemessen weil ich ja noch als einzel Person gelte aber meine Vermieterin war so kulant und ist 100€ mit der Miete runter gegangen solange bis ich für 2 gelte. Meine Sachbearbeiterin meinte das es dann okay sei und sie kannte ja meinen Notstand und meinte sie bearbeitet das alles schnell, was sollte ich machen ich hatte mich im Ende September von dem Kindesvater getrennt, habe Antrag auf Wohnungswechsel gestellt und wartete seit mehreren Monaten auf eine Antwort also ein Schreiben das sie raus schicken wollte. Ich musste ja irgendwo schlafen oder was und das alles wusste sie, mein Ex hat ja schon eine Neue Freundin und sie hat auch schon in der ehemals gemeinsamen Wohnung geschlafen und ich bin hoch Schwanger und somit konnte ich ja da nicht bleiben. Mir vlieb nur der Ausweg gleich schon in der Wohnung zuschlafen... Ich habe doch aber eine mündliche Zusage bekommen und meine Mutti war dabei, sie ist Zeuge! Habe am 03.01. Termin beim Anwalt und er will das alles mit mir dann bereden denn er will einstweilige Verfügung und Untätigkeitsklage machen weil ein Widerspruch schon fast ein Jahr alt ist usw. Meine Erstausstattung haben die mir auch abgelehnt und wollen nix wissen das es eine gesetzesänderung gab, die stellen mich hin wie Doof! Ich muss nur langsam mal zusehen wie und was! Leistung habe ich auch noch nicht bekommen - weiß aber gar nicht wieso ich keine bekommen habe :-(
Henry01
Beiträge: 291
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Beitrag von Henry01 »

Ach, du warst das ja, die sich nicht postalisch umgemeldet hat. Da hab ich dir doch damals schon geschrieben, dass es ggf. gar keine Probleme wegen der Miete, sondern wegen des Leistungsanspruches an sich gibt/gegeben hat, weil du nunmal das Amt nicht über deine neue Anschrift informiert hast und damit die Erreichbarkeitsanordnung verletzt hast. Wer für das Amt POSTALISCH nicht erreichbar ist, hat gem. § 7, Abs. 4a SGB II KEINEN Anspruch auf ALG 2.

Du musst das am besten umgehend mit dem Amt persönlich klären! Ansonsten kann man hier doch nur Rätsel raten, was bei dir wirklich los ist.

Henry
erstlingsmama87
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Wohnort: Lutherstadt Wittenberg

Beitrag von erstlingsmama87 »

Ich war heut beim Amt und die macht einen Vermekr rein für die neue ARGE das es wirklich dringend war etc. und sie denkt das ich aufgrund der Lage die Chance bekomme das meine Notlage ausschlaggebend war das ich nicht abwarten konnte! Sie meinte das es Theoretisch berücksichtigt wird aber wie alles ist es eben nur Theoretisch möglich... Aber ich denke schon das dass alles so klappt - HOFFE ICH JEDENFALLS denn wenn nicht bin ich ganz schön aufgeschmissen denn dannw ird mir keine Miete mehr gezahlt bis ich 25 bin und das sind noch 4 1/2 Jahre!!! Also von ALGII Wegfall war keine Rede nur von dem Mietanteil war die Rede...
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

Henry01 hat geschrieben:[...]Das Gesetz sagt aus, dass man auch ohne Genehmigung umziehen kann, wenn man einen wichtigen Grund hatte, dass man sofort umziehen musste und das Amt nicht fragen konnte. Das könnte z. B. häusliche Gewalt gewesen sein oder dass man halt von heute auf morgen rausgeschmissen wurde etc. [...]
Henry
heißt das, wenn die eltern/die mutter/der vater den jungen erwachsenen vor die tür setzt hat er anspruch auf ne wohnung? dachte immer, dass die eltern das finanzieren müssten... ?!
Henry01
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Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Das Amt könnte das als Grund anerkennen, warum er/sie nicht vorher fragen konnte. Ob sie dann die Probleme an sich als Grund für eine eigene Wohnung anerkennen: das kann man doch wohl schlecht voraussagen.

Wenn jemand rausgeschmissen wurde, weil er seine Mutter geschlagen hat oder weil der die Wohnung verwüstet hat oder weil er den Hausfrieden gestört hat und so der ganzen Familie die Obdachlosigkeit aufgrund der Kündigung durch den Vermieter drohte etc.: warum sollte der Staat solch ein Verhalten noch dadurch belohnen, dass er ihm/ihr eine eigene Wohnung zahlt (und den nächsten Vermieter ins Unglück stürzt)?!

Henry
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

ich habe meine erste wohnung mit 15 gehabt weil die fam. verhältnisse zuhause es nicht zugelassen haben das ich länger dableiben konnte!

was ist denn wenn die eltern das kind schlagen etc....

muss das kind dann trotzdem dableiben oder die eltern starke alkoholiker sind und man es einfach nicht mehr aushält?
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Wenn dem Kind Gewalt angetan wird, ist es doch was ganz anderes. Das wäre ein im Gesetz genannter "wichtiger Grund". Aber es gibt leider auch viele Jugendliche, die sich an ihren Eltern vergreifen, besonders, wenn die Familie dann nur noch aus einer alleinerziehenden Mutter besteht...

Henry
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