Übernahme aus dem Schulden-Forum

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Übernahme aus dem Schulden-Forum

Beitrag von moselkerl »

Bei einer von mir begleiteten AGLII-Bezieherin ergibt sich nun folgende Leistungsaufstellung für die Zeit vom 01. 11. 2007 bis 31. 03. 2008:

Einkommen: 376,31 € Witwenrente ergibt dann eine RL von 0,69 €
Übernahme der Kosten für Unterkunft 280,- €. Im Bescheid wird angemerkt, dass diese Miethöhe nur noch bis 31. 03. 2008 übernommen wird. Danach ist eine billigere Wohnung zu beziehen.
Abzug von Raten für Darlehn für Stromabrechnung 2005/2006 durch Regionaldirektion der BA - 30,- €
Abzug von Raten wegen Überzahlung der Familienkasse aus 2005 durch Regionaldirektion der BA - 30,- €
Rate für Endabrechnung Strom 2006/2007 107,- €
Abschlag für laufende Stromlieferung 75,- €

Für den Lebensunterhalt für diese Person verbleiben danach im Monat 135,- €

Es hat mich schon sehr betroffen gemacht, als ich in dem vorliegenden Bescheid lesen musste:

Im Einzelnen werden folgende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuerkannt (Leistungen der Agentur für Arbeit) 0,69 €

Meine Frage:
Da die RL ja nur 0.69 € betragen, ist es da noch gerechtfertigt 2 Raten von je 30,- € durch die Regionaldirektionen der BA gegenwärtig weiter abzuziehen. Nun kann ja die Miete nicht mehr in voller Höhe von 280,- € an den Vermieter gezahlt werden und es droht ja auch hier die baldige Kündigung des Wohnraumes. Was könnte ich noch tun?
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

Schnellstens eine Schuldnerberatung aufsuchen. Alle Papiere dabeihaben und nur Mut. :!:
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

es ist so, dass die arge schulden nicht berücksichtigt. der tipp von karlm ist richtig,. wenn die schuldnerberatung eingeschaltet wird, wird man der frau sicher mit einer niedrigeren ratenzahlung entgegenkommen.
aber warum kann jetzt die miete nicht bezahlt werden ? die arge hat diese doch bewilligt, oder habe ich etwas falsch verstanden ?
die stromkosten scheinen mir sehr hoch zu sein. oder lebt sie nicht alleine ?
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Eine Ergänzung dazu!

Beitrag von moselkerl »

Die 2 Raten werden direkt von der Regionaldirektion der BA für schon gewährte Darlehn von den Leistungen abgezogen. Diese Leistungen reichen aber leider mit den 0,69 € RL nicht dafür aus und so wird von dem Betrag für die bewilligte Miete abgezogen.
Ja, die Stromschulden sind sehr hoch, weil in der Heizperiode 2006/2007 die Bedarfgemeinschaft aus 3 Personen bestand und eine elektrische Heizung nur möglich war, weil der Vermieter den Kamin wegen des langen Leerstandes des Gebäudes abgemeldet hatte und danach umfangreiche Baumassnahmen am Kamin vom Schornsteinfeger gefordert wurden, die erst jetzt im Sommer ausgeführt wurden. Bei Yello-Strom beliefen sich die Schulden deshalb um mehr als 860,- €, darum wurde auch die Abschlagzahlung zuerst auf 137,- € festgesetzt. Diese konnte ich aber schon auf monatlich 75,- € reduzieren.
Caritas-Schuldnerberatung ist schon von 11/06 eingeschaltet. Jedoch sehr schleppend, weil grosse Schulden aus der Vergangenheit (ca. 280.000,- €) vorhanden sind und über 30 Gläubiger. :( :( :( :( :(
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

so schlimm wie das momentan auch ist, die miete sollte sie auf jeden fall bezahlen,sonst droht ja am ende noch die obdachlosigkeit.
vielleicht kommt die schuldnerberatung etwas in wallung, wenn du die situation dort mal schilderst und den ernst der lage deutlich machst.
die frau könnte auch zusätlich versuchen, lebensmittelgutscheine zu beantragen.
nachdem ich schwer krank geworden bin und dadurch in eine finanzielle notlage geriet ( medikamente auf grünem rezept, hygieneartikel, vermehrte fahrtkosten usw ), wurden mir gutscheine bewilligt. aber es ist wohl nicht jede arge so hilfsbereit. versuchen würde ich´s aber an ihrer stelle.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi!

Den Abzug der Raten an die Familienkasse: Die Dame soll sofort diesem Abzug widersprechen! Das kann sie ja nur freiwillig per Abtretung vereinbart haben, denn eine Aufrechnung nach § 51 SGB I ist gar nicht möglich, da die Frau hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist!

Auch für den Strom gilt: Das mag zwar ein Darlehen nach § 22 SGB II gewesen sein, aber die ARGE kann es nicht -wie z. B. ein Darlehen nach § 23, Abs. 1 SGB II - einfach mal so aufrechnen. Also auch hier: entweder verhandeln damit die Raten gemindert werden oder aber der Aufrechnung widersprechen!

Henry
Benutzeravatar
Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

moselkerl



Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 131
Wohnort: Bad Bertrich
Verfasst am: 12.10.2007 00:33 Titel: Danke!

--------------------------------------------------------------------------------

Danke an Henry, habe sofort begriffen und gehandelt!


_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Nach oben


Confused



Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 73

Verfasst am: 12.10.2007 16:58 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

mhhh dazu hab ich mal die Frage ...

und zwar steht in meinem Bescheid immer hinter der Miete das diese vorrangig sei ist das denn nicht immer so ?

Mit werden nämlich auch 100 Euro Monatlich abgezogen für die endabrechnung strom aus 2006 dahinter steht jedoch nicht vorrangig

lg

C.

Nach oben


moselkerl



Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 131
Wohnort: Bad Bertrich
Verfasst am: 13.10.2007 00:16 Titel: Widerspruch ist eingelegt

--------------------------------------------------------------------------------

Hallo, habe heute Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dabei gefordert, dass die Miete durch die Behörde an den Vermieter überwiesen wird. Sollten sie wieder diese kürzen, wäre es sicherlich unrecht, denn es liegt im Mietverhältnis kein Grund zur Mietminderung vor. Bin auch der Auffassung, dass Abzüge nur von der Position -Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts- getätigt werden dürften und da stehen ja nur wirklich 0,69 € zur Verfügung. An die Witwenrente kann wohl selbst eine BA nicht ran!!!!!
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Klage beim Sozialgericht eingereicht

Beitrag von moselkerl »

Habe heute Klage beim Sozialgericht gegen den Widerspruchbescheid bei der Ablehnung der Kostenübernahme der Stromendabrechnung eingereicht. Im Widerspruchbescheid wurde ja festgestellt, dass -keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, weil die Möglichkeit einer Ratenzahlung von 100,- € beim Stromlieferer nicht genutzt wurde. Bei Leistungen zum Lebensunterhalt von 0,69 € natürlich unvorstellbar.
Na, warten wir mal ab!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten