Elternzeit und 1 Euro Job!!!!!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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julu1977
Beiträge: 25
Registriert: 23.01.2007 20:10
Wohnort: Bad Segeberg

Elternzeit und 1 Euro Job!!!!!!!!

Beitrag von julu1977 »

Ich habe folgendes Problem. Meine Lebensgefährtin und ich haben bereits eine Tochter von 16 Monaten. Wir beziehen beide Hartz 4. Sie hat für unser erstes Kind Elternzeit in Anspruch genommen. So weit, os gut

Nun bekommen wir mitte Oktober erneut Nachwuchs. Für dieses Kind möchte ich nun Elternezeit beantragen. Aus folgendem Grund: ich bewerbe mich seit 2 Jahren vergebens und nun sind wir der Meinung, dass meine Freundin wesentlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Deshalb will sie sich nun um eine Anstellung bemühen, während ich dann zu Hause bleiben würde.

Meine Frage, ich habe nun gestern einen Vermittlungsvorschlag für einen 1 Euro Job bekommen. Da ich aber ab mitte Oktober Elterngzeit nehmen möchte, kann ich diesen ja kaum annehmen. Also kann ich den 1 Euro Job ablehnen, mit der Begründung, dass ich in Elternzeit gehe? oder kann die Arge verlangen, dass ich trotzdem diesen 1 Euro Job annehme?

Ich meine, schließlich können sich die Eltern doch aussuchen, wer die Elternzeit nehmen will., oder?

Danke
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Sagen wir es mal so: Bis Mitte Oktober ist es fast noch einen Monat, da kann noch viel passieren. Man wird daher wohl von dir erwarten, dass du den 1 Euro Job zumindestens antrittst. Inwieweit du ihn z. B. nach der Mutterschutzfrist deiner LG (in den ersten 8 Wochen nach Geburt wird sie ja sicherlich kaum Arbeit finden oder meinst du, ein AG stellt sie ein ohne sie einsetzen zu können?) dann in "Elternzeit" (sowas gibt es eh nur, wenn man einen Arbeitgeber hat!!!) wechseln kannst, musst du mit dem Amt abstimmen. Aber solange deine Freundin noch nicht definitv Arbeit gefunden hat: Wieso sollte das Amt dem zustimmen? Sie wäre ja weiterhin zuhause...

Henry
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