Umzugskosten ?

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BirgitStefanie
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Umzugskosten ?

Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo allerseits!
Endlich hat mein Freund (54 Jahre alt) wieder einen Job (Vollzeit, 40-Stuinden-Woche). Ein Umzug wird dadurch wohl erforderlich. Die Arbeitsstelle ist 71 km von unserem jetzigen Wohnsitz entfernt. Laut Routenplaner braucht man für die einfache Strecke mit dem Auto ca. eine Stunde, macht also 2 Stunden Pendelzeit pro Tag (jedenfalls im Sommer, im Winter sieht es schon wieder anders aus, weil die Arbeitsstelle im tiefsten Schwarzwald liegt). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde wohl auch einiges mehr an Pendelzeit raus kommen.
Heute haben wir nun das Antragsformular für die Übernahme der Umzugskosten zugeschickt bekommen, in dem wir natürlich auch Angaben über die täglichen Pendelzeiten machen sollen. Und jetzt kommt das Problem: Wenn wir die 2 Stunden Pendelzeit rein schreiben, die vor dem Winter auch noch realistisch ist, weil mein Freund mit dem Auto fährt, bezahlt das Arbeitsamt wohl nichts, weil die Pendelzeit noch zumutbar ist. Wenn wir mehr rein schreiben, gibt es wohl vom Amt eine auf den Deckel, weil wir falsche Angaben machen. Jetzt ist guter Rat teuer. Sollen wir den Antrag überhaupt abgeben oder besteht sowieso keine Chance, Umzugskosten erstattet zu bekommen? Wenn das Arbeitsamt doch etwas bezahlt, muß man das dann später zurück zahlen?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten
Grüßle
Birgit
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo BirgitStefanie,

Zumutbare Fahrzeit einfache Wegstrecke
2 bis 20 km - 1,5 Stunden
20 bis 40 km - 2,0 Stunden
ab 40 km - 2,5 Stunden

Die zumutbare Fahrtzeit pro einfacher Wegstrecke ist sehr hoch. Allerdings gilt als Fahrzeit immer der Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung bis zur Ankunft bzw. Arbeitsbeginn im Betrieb. Dauert die Rückfahrt länger als die Hinfahrt, ist für die Prüfung der Zumutbarkeit von der längeren Fahrzeit auszugehen.

Pendlerpauschale und Fahrtkostenbeihilfe nicht vergessen !!!

Die „kleine“ Pendlerpauschale steht dann zu, wenn die Arbeitsstätte mehr als 20 km einfache Wegstrecke vom nächstgelegenen Wohnort entfernt liegt und die Benützung des Massenverkehrsmittels grundsätzlich möglich und zeitlich zumutbar ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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