volkshochschule und hartz4?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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adeline87
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volkshochschule und hartz4?!

Beitrag von adeline87 »

Ich war ja vor einiger Zeit bei meinem Fallmanager und er fragte mich was ich z.Z so mache.Ich meinte das ich mich bewerbe und weiterhin hoffe einen Job zu finden.
Dann fragte ich ihn wie es aussieht meinen Realschulabschluss nachmachen zu können über die Volkshochschule am Abend.Er meint dafür sei Hartz4 nicht da und das wäre privates Vergnügen und Luxus etc.Und ich würde dann keinerlei Leistungen mehr bekommen,da ich ihnen dann ja nicht mehr zum Arbeiten zur Verfügung stehe oder nur bedingt.

Von meiner Schwester der Freund hat allerdings auch ein Jahr was an der Volkshochschule gemacht und ihm wurden weiterhin Leistungen bezahlt,und einer Freundin meiner Schwester auch.Und der Wohnort ist nur 7 km von mir entfernt.Ich hatte ja auch an Bafög gedacht aber ich habe eine Whg die ich ja auch irgendwie bezahlen muss.
Ich hoffe mir kann hier jemand antworten denn es kann ja nicht sein das es bei einigen geht und bei einigen nicht oder?Wieso werden einem solche Steine in den Weg gelegt ich hab doch mit einem Real wesentlich mehr Chancen von Hartz4 wegzukommen :(
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babydoll123456
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huhu

Beitrag von babydoll123456 »

bei uns wahr es ähnlich!
Mein Mann ht nicht mal den Hauptschulabschluss , er wurde arbeitslos und bewarb sich an der Abendschule! Dual bewarb er sich allerdings auch auf Arbeit!

Jetzt wurde ihm die zusage für die Abendschule geschickt! " Leider hat er auch wieder Arbeit" Die geht vor!

Ich kann dass nicht verstehen!
Da will man dann doch mal was aus seinem leben machen und ich dachte auch dass man ein recht auf Schulbildung hat!
Er wird doch unter den umstäden nimals mehr als seine 1000 euro verdiehnen!
Und dumm ist mein mann bestimmt nicht es wahren jugendsünden!

Gerne hätte er auch noch den Realschulabschlus gemacht und ne Ausbildung!

Alle reden doch immer davon dass eine Ausbildung heut zu tage so wichtig ist!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87
Gibt es bei euch in der Nähe eine Abendrealschule?
Dann könntest Du es dort versuchen.
In Hessen (Ffm) war es damals so das der Besuch kostenfrei am Abend stattfand und man nicht berufstätig sein musste. (Ist allerdings schon mehr als 30 Jahre her.)
Gruss
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adeline87
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Beitrag von adeline87 »

hallo melinde,
die abendschule wäre 5minuten von meinem wohnort entfernt.die kosten würde ich aus dem regelsatz bezahlen.es geht mir nur darum das sie es mir genehmigen sollen und ich weiter meine miete etc bekomme.
meinst du ich hätte da eine chance?!und an wen soll ich mich da beim amt wenden?!
es muss doch irgenwdie möglich sein!
adeline87
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Beitrag von adeline87 »

@babydoll:

das ist ja wirklich die härte oder?!sie stecken uns lieber zum fegen in nen 1euro job anstatt uns nen höheren abschluss machen zu lassen!dann sollen sie sich nicht wundern wenn die arbeitslosigkeit immer mehr wird.mit meinem hauptschulabschluss,keinen führerschein und in einer kleinstadt werde ich da so schnell auch nicht von wegkommen!und von zeitarbeitsfirmen habe ich auch die nase voll!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87
Wenn Du tagsüber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (falls sich mal was ergibt) dann kannst Du doch in Deiner Freizeit am Abend machen was Du willst. Solange Du die Kosten nicht ersetzt haben willst von ARGE kann das denen doch egal sein.
Teile ihnen mit das Du den Realschulabschluss abends nachholst wenn Du in der Schule angemeldet bist, verbieten kann es Dir keiner. Noch bezieht sich die Ortsabwesenheit nicht auf Genehmigung zum Verlassen der Wohnung am Abend. :wink:
Gruss und Viel Erfolg, nette Mitschüler und Lehrer.
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adeline87
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Beitrag von adeline87 »

Aber was wenn sie mir ein Jobangebot machen was halt den ganzen Tag über geht.Ich muss ja nebenbei noch zur Schule und Lernen auch.Ob ich dann den Job den mir das AA aufdrückt noch schaffe?!

Bin echt froh das sich das geregelt hat und ich dahin gehen darf.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87
Wenn Du befürchtest das man Dir absichtlich einen Job zu Zeiten aufdrückt der sich mit der Abendschule nur schlecht vereinbaren lässt sagst Du halt einfach erstmal nichts von der Schule. Das weitere ergibt sich dann.
Zeitliche Einteilung bei mehreren Dinge ist manchmal nicht so einfach aber Du lässt Dir schon was einfallen. Lernen kannst Du am Wochenende, bei mir war damals die Schule von 17:30 bis 21:30 Uhr und zu lernen war nicht so arg viel zuhause nötig.
Gruss
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adeline87
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Beitrag von adeline87 »

ja ich werde auch erstmal nichts von meiner abendschule erzählen!ich bin mit meiner ehrlichkeit beim amt nämlich bisher nicht weit gekommen.habe ihnen dinge erzählt wo sie mir jetzt einen strick draus drehen wollen usw.
melinde vielen dank für die hilfe!!!!
das ist echt sehr nett und hat mir viel geholfen!
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babydoll123456
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juppi

Beitrag von babydoll123456 »

bei uns sieht es so aus dass mein mann für 8 euro brutto arbeiten geht und dass ca.30 km entfernt !
Er hat Spätschicht ohne zuschläge und arbeitet auf std. basis !

dass heißt er muss richtig std. reisen und bekommt höstens 1200 euro ausgezahlt!

so ist wohl dass leben!
pingpong
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Beitrag von pingpong »

Schau doch mal in die Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen(L 8 AS 350/05 vom 23.03.2006 ). Hier geht es in erster Linie um erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, aber der Hinweis des Gerichts

Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob es sich bei dem Besuch des Realschulkurses der G. -Therapieschule überhaupt um eine schulische Ausbildung im Sinne des § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II handelt.

sollte auch bei nichtbehinderten Hilfebedürftigen anwendbar sein.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
adeline87
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Beitrag von adeline87 »

@pingpong:

habe es mir mal so ein bissl durchgelesen.aber so wirklich konnte ich diese amtssprache nicht verstehen!heisst das es stehen mir keine leistungen mehr zu wenn ich die schule mache?!da es ja so etwas ähnliches wie eine ausbildung ist? oder habe ich jetzt was falsch verstanden?!

jetzt habe ich angst*g*
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87
Habe mich mit dem Thema noch mal eingehender beschäftigt und meinen Kenntnisstand (hoffentlich) den heutigen Bedingungen anpassen können.
Besuch einer Abendrealschule ist im letzten Ausbildungsabschnitt BAföG fähig, in dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Alg2.
Im BAföG ist auch ein Mietanteil drinne. Wenn die Wohnkosten höher sind als das was es beim Bafög dafür gibt kann man einen Zuschuss für den ungedeckten Teil der angemessenen Kosten beantragen (SGB II §22 (7) ).
Genaueres kannst Du hier mal nachlesen.
Kindergeld zählt bei Bafög übrigens nicht als anrechenbares Einkommen (sofern man Kindergeld bekommen kann).
Jetzt hoffen wir mal das Du noch unter 30 Jahren als bist und Anspruch auf BaföG besteht sonst sieht es ganz obermies wie in diesem Fall aus.
Lass Dich auf jeden Fall mal umfassend bei der Abendrealschule beraten welche Möglichkeiten es in Deinem Fall geben kann.
Keine Angst haben, irgendwas wird klappen.
Viel Erfolg
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adeline87
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Beitrag von adeline87 »

also soll ich doch nicht den weg einschlagen und einfach nebenbei die abendschule machen mit hartz4?!
ich bin erst 20 jahre alt.
bin jetzt etwas durcheinander
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87
Kannst ja mal als „Testballon“ bei Deinem nächsten Besuch dem Sachbearbeiter mitteilen das Du Dich bei der Abendrealschule angemeldet hast aber trotzdem weiterhin eine Arbeit suchst und eine Stelle annehmen wirst (so er Dir eine vermittelt). Notfalls für einen Job also die Schule abbrechen würdest. (Natürlich BEVOR Du Dich nach umfassender Beratung durch die Schule angemeldet hast).
Dann wird sich zeigen ob er einem lernwilligen jungen Menschen die Beratung angedeihen lässt die mit dem berühmt-berüchtigten „Fördern und Fordern“ doch eigentlich gemeint ist.

Solange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst kann Dir keiner Leistungen streichen. Was Du am Abend machst ist Privatvergnügen. Genauso als wenn Du statt Sofaliegen an den Treffen des Karnickelzüchtervereins teilnimmst, im Geflügelzüchterverein aktiv bist, im Kirchenchor singst oder Deine Oma besuchen gehst nutzt Du die Zeit um einen Schulabschluss zu machen.
Erkundige Dich bei der Abendschule ob während der gesamten Zeit BAföG in Frage kommt oder nur für die letzten Monate. Das ist anscheinend in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Während der Zeit wo es BAföG geben kann beantragst Du das, kannst auch schonmal vorher beim BAföG Amt nachfragen wie in Deinem Fall da die Chancen wären. BAföG wäre dann eine vorrangige Leistung und Du würdest nur die Kasse wechseln aus der das Geld für Deinen Lebensunterhalt kommt.

Abendschulen sind für Berufstätige eine Möglichkeit für Schulabschlüsse und man besucht sie neben der Arbeit nach Feierabend. Ist also nicht Vollzeit damit beschäftigt. Wo dann der Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Arbeitssuche liegen soll ist mir ein Rätsel.
Bei meiner Suche nach einer Lösung bin ich nämlich zunächst hocherfreut auf dieses Urteil gestossen und bei diesem Urteil der Illusion beraubt worden das Bildung für ALLE ernstgemeint ist.
Gute Nacht und lieben Gruss
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adeline87
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Beitrag von adeline87 »

hi melinde,das ist ja wirklich heftig mit dem urteil!ich kanns echt nicht fassen.habe heute überraschenderweise nach 2 jahren nach einem 1euro job endlich mal ein jobangebot bekommen in einem callcenter,ich soll mich dort besuchen.mache die bewerbung morgen auch fertig.hab mich echt gefreut.
wollte mal fragen wie das ist wenn man über längere zeit krank geschrieben ist!?1 jahr ca. können die da irgendwas machen?akzeptieren die das oder machen die mir da irgendwelche schwierigkeiten?!

ich frage das weil ich psychische probleme habe und mich eigentlich bisher geweigert habe diesen weg einzuschlagen(krank schreiben)aber im moment überlege ich ob ich das nicht doch mache.könnte in der zeit ja auch die schule machen in ruhe.das mit dem bafög werde ich mal in angriff nehmen und beim info tag der abendschule mal nachfragen wie das mit dem bafög aussieht und was mir zustehen würde oder überhaupt etwas.
anscheinend will deutschland das man dumm bleibt.und die da oben lehnen sich schön zurück!
adeline87
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Beitrag von adeline87 »

manchmal glaube ich man kommt mit heuchelei intrigen und lügen weiter als mit seiner ehrlichkeit! :?
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