brauche dringend hilfe, Anzeige gegen hart4 berater.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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drachenglut1
Beiträge: 7
Registriert: 26.06.2007 22:18

brauche dringend hilfe, Anzeige gegen hart4 berater.

Beitrag von drachenglut1 »

Liebes Forum Ich bin neu hier im Forum und habe ein bzw. zwei dringende Probleme.

ich komme aus NRW -Ruhrgebiet

Zum einem habe ich antrag auf strafanzeige wegen beleidigung seitens der hart 4 berater gestellt. Einer Ist sehr abfällig geworden und fast handgreiflich. Frage hierzu : kann mir die leistung verwehrt werden solange dies sich geklärt hat oder ist es wie ich es für logisch halte das das eine mit dem anderen nicht zu tun hat? oder dürfen die mir die leistung verweigern bis sich geklärt hat warum ich beleidigend behandelt wurde?

zum anderen möchte ich gerne wissen, die kontoauszüge die das sozialamt und co. für die letzten drei monate haben möchte, ob das nicht datenschutzgeheimniss ist? Selbstverständlich muss ich ja nachweisen das ich kein vermögen habe (was ich auch getan habe ,in dem ich versicherte mit unterschrift das ich kein vermögen habe) .So wie der berater es von mir wollte.

Nun möchte der berater plöztlich doch die kontoauszüge haben, und aus denen gehet hervor das ich eine miete bezahle in einer anderen stadt.(abgesehen das ich mich in minus befinde und die miete nicht abgezogen werden konnte per einzugsermächtigung da kein geld vorhanden.(habe es dan ímmer gerade noch geschaft die miete anderweitig zu bezahlen., mama)

ich habe angst das mir weiter hin steine in den weg gelgt werden, bzw der leistungsträger auf leistung ganz bzw teilweise verzichten kann, wenn der berater mich fragt was das für ne miete bzw firma ist die geld abgebucht hat oder wolte. (Studentenheim 195 Euro) und das noch in der nachbarstadt(da 4 jahre dort studiert , lediglich habe ich mich dort nicht Eindeutig angemeldet da ich da nicht wohnte da nur 10 km von eltern enfernt, und ich nach überschreiten der ersten 6 wochen (angemesse zeit um mich dort anzumelden) angst hatte die 500 euro bussgeld ,wegen nicht rechzeitigen anmelden ,zu zahlen. ich muss dazu sagen das ich aber Gez bezahle auch seit 4 jahren und das ich die wohnung nur noch 2 monate habe da kündigung schon rauschickt und studium abgebrochen).

Ernsthafter nebengedanke: Angenommen ich kaufe mir diverse sexartikel die ich dan per überweisgung bezahle. Dies möchte ich nicht das der berater das sieht, kann ich denn nicht einige stellen schwärzen?

auf einen mehrseitigen kontoauszug steht ja auf eine seite jeweils der jeweilige kontostand , dürfte das nicht genügen plus alle eingänge und ausgänge ausser halt was ich schwärtze? Privatsphäre würde doch verletzt werden können wenn ich verpflichtet sein sollte komplette kontoauszüge ohne schwärzen vorzulegen?

Oder muss ich die kontoauszüge vorlegen ohne das recht etwas zu schwärzen?

ich mein im schlimmsten fall sehen die das ich in der nachbarstadt eine wohnung habe, auf der ich sogar das recht hätte das das sozialamt die miete übernimmt, und könnten dir mir aufgrund desen mir die leistungen wegstreichen?

ich bin 27 jahre ,habe noch nie sozialhilfe bekommen,und habe auch 3 monate später hart4 antrag gestellt, als ich konnte, und wollte auch gerne bald über das sozialamt ne wohnung nehmen was mir ja zusteht.

Ich bekomme auch seit 2 jahren kein bafög mehr und habe auch sonst keine einnahmen, meine mutte hat mir soweit es ging bis jetzt finanziell geholfen die miete zu bezahlen.

Entschuldigung wenn es kompliziert ist aber was soll ich tuhn?
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hi

Das mit den Kontoauszügen ist korekt,wir alle mussten sie ohne wenn und aber vorzeigen !!
Und solange Du diese nicht vor gezeigt hast wird sowieso nichts passieren !!
Zum Strafantrag : Kommt drauf an ob Du vorher beleidigend warst oder gar Handgreiflich wurdest :?
Einfach so wird keiner agressiv oder ?
Wie es in den Wald hinein ruft so schallt es herraus :!:

Mach es Dir nicht zu einfach : Du willst was von dennen und nicht die was von Dir :roll:
drachenglut1
Beiträge: 7
Registriert: 26.06.2007 22:18

Beitrag von drachenglut1 »

Hallo Liebe Kettelmaus.

vielen lieben dank für die antwort.

Nein ich bin definitiv nicht beleidigend geworden gar handgreiflich, beim letzteren hätte ich wahrscheinlich kein forum mehr aufgesucht.

Naja zu den kontoauszügen: ich finde es ja in ordnung und nicht verkehrt das man seine hilfebedürftigkeit nachweisen muss, jedoch hatte der berater mir einen Zettel unterschreiben lassen wo sich dan das mit den kontoauszügen erledigt hatte. Habe das natürlich auch Schriftlich. Auf einen dina 4 blatt unterschrieb ich das ich definitiv keine einnahmen habe und auch kein vermögen habe.

Weitere Meinungen dringend erwünscht.

Und es ist richtig ich will was, aber ich glaube (sorry ) das die berater nicht die leistungsträger sind. Naja irgendwie wirst du auch nicht ganz unrecht haben. Aber ich bin nicht beleidigend oder handgreiflich geworden, die leute in den ämtern sind nunmal dauergestresst.

Ich muss nun dringend meine bahn nehmen , melde mich später nochmal, wie gesagt weitere meinungen dringend erwünscht.

Vielen dank.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Es gibt für dich 2 Möglichkeiten:

Eine einfache und eine schwierige.

Die einfache ist folgende: Du legst die Kontoauszüge lückenlos und ungeschwärzt vor.

Die schwierigere ist folgend: Du legst die Kontoauszüge nicht lückenlos und/oder geschwärzt bzw. gar nicht vor. Bekommst dann ggf. eine Ablehnung deiner Leistungen und kannst dagegen ankämpfen (Widerspruch, Klage).

Wobei dir dann aber folgendes passieren kann:
http://www.alg-2.info/info_argumente/lsg-hessen-050609/

Nun muss die Rechtsmeinung des LSG Hessen nicht die Meinung des dann zuständigen SG wiederspiegeln, aber deine Chancen sind eben nicht bei 100%, den Rechtsstreit zu gewinnen.

Letztendlich ist es also deine Entscheidung.

Henry
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

ja man muß aber dazu sagen, das du Ausgaben schon schwärzen darfst! Nur halt keine Einnahmen. Das heißt wenn du dir Sexspielzeug :wink: kaufst darfst du sowas schwärzen. Glaube nur bei sehr hohen Beträgen könnte es Schwierigkeiten geben, hab ich zumindest mal in anderen Beiträgen gelesen. Aber sogesehen kann denen doch egal sein wofür du dein Geld aus gibst.

Und hinzeigen muß man zwar, aber sie dürfen die Auszüge nicht kopieren. Hat man sich bei mir damals zwar auch nicht dran gehalten, aber wenn ich hier die alten Beiträge lese, wird davon immer geschrieben.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

"Ja, man muss aber dazu sagen, dass du Ausgaben schon schwärzen darfst...".

Ja, man muss aber dazu sagen, dass das eben ins Auge gehen kann. Das LSG Hessen mag es so sehen. Das LSG NRW sieht es schon wieder ganz anders (ungeschwärzt!!!): L 9 B 48/06 AS ER
und auch die Bayern haben mit ungeschwärzt so ihre Probs...

Ein guter Beitrag dazu hier: http://www.elo-forum.org/vorlage-kontoa ... 12250.html

Bevor man also meint, anderen mitteilen zu müssen, was er darf und was nicht, sollte man sich selbst mit der Rechtslage vertraut machen!

Es ist, wie ich es sage: Vor Gericht kann es in die Hose gehen oder aber auch nicht. Für beide Varianten gibt es inzwischen Rechtsprechung!

Henry
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Lügen haben kurze Beine

Beitrag von moselkerl »

scheint hier wieder zu stimmen. Es ist für beide Seiten dann schwierig ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ich komme aber mit der Wahrheit immer weiter.

Auch auf deinem Kontoauszug wird ja keine Rechnung über Sexspielzeug erkennbar sein oder? wo die immer so diskret sind!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Solidbody
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2006 07:40
Wohnort: Krefeld, NRW

Beitrag von Solidbody »

hallo zusammen,

ist es letztendlich nicht entscheidend was unter dem strich steht? also der
kontostand? man beantragt h4 ja für die zukunft.

liebe grüße
solid
drachenglut1
Beiträge: 7
Registriert: 26.06.2007 22:18

Beitrag von drachenglut1 »

Hallo Liebe leute,

Viellen lieben dank für eure mühen.

Nach den urteilen die der henry verlinkt hatte , habe ich doch ganz gute chancen.

klar das es nicht 100 % sicher ist.

Aber wie gesagt ich hab halt angst das gesehen wird das ich ne wohnung "noch" habe und dan nachträglichnoch ne anmeldung und bussgeld noch auf mich zukommen wird. Hm..


Zu dem hatte ich ja bereits was unterschrieben das ich keine einnahmen und auch kein vermögen habe.

melde mich gleich nochmal.

mfg
drachenglut1
Beiträge: 7
Registriert: 26.06.2007 22:18

Beitrag von drachenglut1 »

Hallo Liebe leute,

Wie henry schon sagte:
entweder ich lege jetzt die kontoauszüge zum teil geschwärtz vor,

(in dem fall jeweils für die letzten 3 monate eine ausgehende rechnung,)

oder ich lege Sie komplett vor und ungeschwärtz und werde wohl das Geld nicht mehr kriegen. Den ich denke für die berater (wobei sie rechtlich garnicht soweit denken dürften oder ?) werden mich gleich als hilfeunbedürftigen ansehen wenn ich halt noch ne voll möbilierte studentenwohung "noch" habe, für 195 Euro in monat die meine mutter zahlt.

Oder ich überreiche das einem anwalt der klage einreicht , auf der einen seite wurden von mir unterschriften verlangt, die das einreichen der kontoauszüge nicht mehr bedarf, um dan doch noch kontoauszüge vorlegen zu müssen, also ich bin überzeugt das der berater mit mir spielt.

Anzeige habe ich aufjedenfall gestellt.

Lieber Tracid , ich bin auch fest davon überzeugt das ausgehende zahlungen datenschutzgeheimnis sind und man sie schwärzen dürfen sollte.

Lieber moselkerl, nein ich habe keiine sexspielzeuge gekauft lo0ol, wenn dan würde ich in einem sexshop gehen.(erst recht wenn sich hgeraus stelt das man nix schweärzen darf. lol.

Lieber Solidboy , ja das dachte ich auch das doch mehr der kontostand wichtig sein sollte und jedoch aber auch die einnahmen. So denke ich. Den mann kann ja Gorsse einnahmen haben die dan direkt zu einer tilgung einnes Sportwagens rausgehen und der kontostand wird dan von den einnahmen unberührt bleiben.

Weiterhin Meinungen erwünscht. Vielen lieben dank von euch schonmal , und henry danke für die interresanten links.

mfg
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

ich denke für die berater (wobei sie rechtlich garnicht soweit denken dürften oder ?) werden mich gleich als hilfeunbedürftigen ansehen wenn ich halt noch ne voll möbilierte studentenwohung "noch" habe, für 195 Euro in monat die meine mutter zahlt.
Wenn du das machst, dann verschweigst du tatsächlich leistungsrelevante Daten und dann schützt dich niemand, wenn es irgendwann mal auffliegt! Verstehe die Hilfestellungen in solchen Foren wie dem hier bitte nicht als Anleitung, wie du was falsch machen sollst! Oder gar als Anleitung zum Betrug!

Das du bei der Studentenbude eine Kündigungsfrist hast, ist doch normal. Und wenn du kurzfristig beschlossen hast, dass du dich exen lässt, dann ist es halt so, dass du trotzdem deine Verpflichtung hast bzgl. dem Vermieter der Bude! Das sollte doch auch dem Amt einleuchten...

Mach deswegen jetzt nicht falsche Fehler :wink: !

Henry

@ Solidbody:
ist es letztendlich nicht entscheidend was unter dem strich steht? also der
kontostand? man beantragt h4 ja für die zukunft.
Nein, das ist es halt nicht. U. U. können sogar die letzten 10 Jahre durchgeforstet werden, nämlich dann, wenn der Verdacht besteht, dass in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt wurde... Denn: verarmt jemand, der in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat, dann hat er im Rahmen der sogenannten "Schenkungsrückforderung" Anspruch darauf, diese Leistungen vom Beschenkten wieder zurückzufordern. Und dies ist vorrangig vor Sozialleistungen des Staates. So einfach mit "nur für die Zukunft" ist es halt nicht.
Solidbody
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2006 07:40
Wohnort: Krefeld, NRW

Beitrag von Solidbody »

hm interessant, also ein ehemaliger millionär würde also unter umständen verhungern, aber tatsache ist, das das amt bei bedürftigkeit unterstützung leisten muß, oder irre ich da auch? find ich mal interessant zu erfahren.

lieben gruß
solid
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nun, die Leistung würde dann nur unter Vorbehalt gewährt werden. Der ehemalige Millionär hätte nachzuweisen, dass er alles in seinen Kräften Stehende tut um sein an Verwandte und Freunde verschenktes Geld wieder zurückzubekommen... Tut er nix, dann wird er tatsächlich u. U. nix mehr bekommen...

Henry
Gast

Beitrag von Gast »

Henry01 hat geschrieben:Tut er nix, dann wird er tatsächlich u. U. nix mehr bekommen...
Das ist so auch nicht richtig. Ist er bedürftig, bekommt er selbstverständlich die Grundsicherung, aber ggf. als Darlehen, bis zur Klärung der anstehenden Rechtsfragen. Verhungern darf bei uns niemand, auch wenn es schon geschehen ist.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nein, Ralf...

Wie ich schon schrieb: er bekommt erstmal Leistungen unter dem Vorbehalt des Wiederrufs (Darlehen sehe ich übrigens gar keine Möglichkeit, da es ja nicht um momentan nicht verwertbares Vermögen geht, sondern darum, das Vermögen erstmal wiederzubekommen...), das ist gar keine Frage.

ABER: wenn er nicht mitwirkt, also keine Schenkungsrückforderung betreibt, dann ist ihm die Hilfebedürftigkeit abzuerkennen. Und dann werden die Leistungen eingestellt.

Und schaust du z. B. hier:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Beschluss des Thüringer Landessozialgericht L 7 AS 772/05 ER 14.08.2006 rechtskräftig
dann gibt es sogar Fälle, wo eben Leistungen nicht mehr gezahlt werden, obwohl das Geld (für angebliche Schuldentilgung etc.) bereits ausgegeben wurde...

Henry
drachenglut1
Beiträge: 7
Registriert: 26.06.2007 22:18

Beitrag von drachenglut1 »

Hallo Liebe leute,

Ich habe mal die letzte stunde hier die suchfunktion benutz zum thema kontoauszüge. So wie ich es verstanden habe ist es überwiegend datenschutzgeheimniss, und das die klagen meistens durchkommen.

Also demnach sollten konotauszüge nur erhoben werden müssen wenn ein eindeutiger verdacht vor liegt.

Frage : Muss ich denn nicht wenigstens informiert werden das ein verdacht vorliegt? oder reicht es wenn die mir einfach sagen wir wollen bzw müssen ihre kontoauszüüge sehen ohne näheres eingehen? obwohl ich ja schon wie anfangs verlangt auch was unterschrieben habe das meine bedürftigkeit bestätigt mit unterschrift.

Ausserdem habe ich am 1.05.2007 den antrag gestellt und die wollen von mir seit dem 1.04.2007 die auszüge haben (obwohl ich die auch nicht mehr habe und die mir neu kaufen muss bei der sparkasse, zu je 3,5 pro auszug oder pro seite )

Frage 2: wo muss ich eine klage einreichen? Beim arbeitsamt?


Frage 3: da ich echt kein geld mehr habe , und mir gedacht habe ´das ich die kontoauszüge ungeschwätz vorzulegen werde, wollte ich fragen ob ihr es auch so machen würdet, da ich gelesen habe das sich viele doch wehement dagegen stellen kontoauszüge vorzulegen und halt klage einreichen.

Frage 4: Was ist wenn ich jetzt in dieser woche noch anfange´zu arbeiten und das natürlich melde, habe ich noch das recht auf die zahlungen der letzten zeit? oder erlicht das da ich fortan ja einen vorschuss des neuen arbeitgeber bekommen könnte um zu leben bzw "nun hat man arbeit und der antrag erlischt. Für mich wäre es logissch das ich das geld bekommen müsste.

Was sagt ihr, und wichtig bitte wo kann ich oder soll man klage einreichen ,da ich das eventuell morgen machen werde und muss.

Vielen lieben dank. werde aufjedenfall berichten wie es ausgeht ,was sich ja hoffentlich die näste zeit zeigen sollte , müsste.

mfg
drachenglut1
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Beitrag von drachenglut1 »

Hallo liebe leute,

Bin leider auch nicht mehr krankenversichert bei der aok da auch kein geld mehr vorhanden. gibt es für mich noch ne möglichkeit irgenwo mich krankenzuversichern?

Leider habe ich kein geld mehr, und ich kann nicht zum artz gehen da ich die kosten selber tragen muss bzw die rechnung dan vom artz selber tragen muss.

Ich such schon im internet aber leider sieht es schlecht aus. Was kann ich machen? Wenn mir jetzt ein unfall passiert kuk ich dum aus der wäsche.

hm.. momentan fülle ich mich einfach nur ausgeschlossen vom system. Steh ohne geld da. Gib es da noch ne möglichkeit?

mfg
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo drachenglut1
Man ist noch einen Monat weiter krankenversichert wenn die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet.
Steht so im SGB V §19(2)
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
luna23
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Beitrag von luna23 »

drachenglut1 hat geschrieben:Hallo Liebe leute,
Ausserdem habe ich am 1.05.2007 den antrag gestellt und die wollen von mir seit dem 1.04.2007 die auszüge haben (obwohl ich die auch nicht mehr habe und die mir neu kaufen muss bei der sparkasse, zu je 3,5 pro auszug oder pro seite )
mfg
du weißt schon das man auszüge schon wenigstens ein jahr aufheben soll? wenn nich noch länger. was machst du mit den auszügen? gleich wegschmeißen??? soll jetz kein angriff sein. aber ab jetz besser aufheben und abheften.
hast du bei der sparkasse vielleicht online banking? wenn ja kannst du darüber dir das dann eigendlich auch ausdrucken deine einnamen und ausgaben/was du halt abgehoben-überwiesen hast. dann kannst du dir das geld sparen und nur drauf hoffen das die das ausgedruckte beim amt auch abnehmen. laut dem (oder nem anderen?) beitrag hier isses ja net schlüssig ob die selbst ausgedruckte blätter gelten lassen.

luna.
drachenglut1
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Beitrag von drachenglut1 »

Hallo Liebe Melinde,

Vielen lieben dank, das ist eine wichtige info gewesen, vielen lieben dank.

Liebe luna23 danke für den tip , habe am montag die auszüge bestellt, unzwar sind es 4 auszüge zu jeweils 3 euro und die bank hat gesagt das die mir das am ende des nästen monats abbuchen werden.


und ja du hast recht , man sollte schon die auszüge zuseitelegen bzw aufheben. aber naja ich habs nicht getan und ja ich schmeisse die meistens direkt weg.

Desweiteren Wahr ich bei der beschwerdestelle , und habe herausgefunden das jeder beim sozialgricht ne klage einreichen , die weerden dan unverzüglich die arge auf zahlungen hinweisen, wenn auch nur unter vorbehalt. Man soll ja nicht verhungern.

Nach telefonat der beschwerdestelle mit meinem persönlichem berater soll mir das geld der letzten 3 monate über nen gesonderten weg bezahlt werden. Denke morgen müsste es da sein. Trotzdem soll ich die auszüge vorzeigen um für august und um weiterhin das geld zu bekommen, was ich auch machen werden.
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