Bin privat versichert,muß mich die AOK aufnehmen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Bin privat versichert,muß mich die AOK aufnehmen?

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,
ich bekomme seit gut einem Jahr ALG2.
Da ich vorher privat krankenversichert war,bin ich jetzt auch weiterhin privat versichert.Das kostet natürlich mehr,als die ARGE zahlt!Die Differenz von ca. 60,- Euro pro Monat bezahle ich aus meiner Regelleistung!
Da ich jetzt wohl doch länger arbeitslos bin,möchte ich aus der privaten Krankenkasse austreten und die Zuzahlung von den 60,- Euro/Monat einsparen.
Meine Frage:
Kann ich in eine gesetzliche Krankenkasse ( z. B. die AOK ) eintreten,bzw. übernehmen die einen ALG 2 Empfänger,der 20 Jahre in der privaten Krankenkasse war?
Vielen Dank für Antworten,

Tobias
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Kreuzberg4
Das mit einem Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche ist nicht so einfach. Solltest Du schon 55 Jahre sein ist es so gut wie ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Kassen haben zwar Aufnahmepflichten doch die sind im
SGB V geregelt. Lies mal im § 5 bei Versicherungspflicht nach da steht das genauer.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi!

M. E. n. ist es im § 5, Abs. 1 Nr. 2a SGB II klar und einfach geregelt, dass ALG 2 Empfänger pflichtversichert sind... Es dürfte daher also keine Probleme geben. Auch gilt § 6, Abs. 3a SGB V für ALG 2 Empfänger nicht. Eigentlich hätte die Pflichtversicherung ab Beginn des ALG 2 Bezuges aufgebaut werden müssen, es sei denn, dass du nach § 10 SGB V eine Befreiung von der KV Pflicht beantragt hättest....

Die genauen Hinweise zur KV Pflicht kannst du hier nachlesen:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... nhalt.aspx

(ganz unten nach den Hinweisen zu § 65d geht es los).

Henry
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

PKV

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo und danke erstmal!

ich werde am Freitag zur AOK gehen und mich beraten lassen!
Werde dann berichten,ob sie mich aufnehmen...

Tobias
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
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Beitrag von nonsens »

Ab 01.07.07 gilt doch sowieso ein neues Gesetz-......

Nachgelesen wie folgt
Gesundheitsreform

Für Privatversicherte müssen die Krankenkassen ab 1. Juli einen Standardtarif anbieten. Das bedeutet z.B., dass ehemalig Privatversicherte, die seit ihrem Ausscheiden ohne Versicherungsschutz waren, wieder aufgenommen werden müssen.
gikt das nicht auch in diesem Fall für den Fragesteller?
Kurz, er tritt aus der Privaten raus, um dann in die Gesetzliche zu kommen? Oder missverstehe ich etwas an der Änderung?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Wenn Du die Beiträge für die Private Krankenversicherung nicht mehr aufbringen kannst, bei der Regelleistung auch recht Schwierig, oder nicht mehr zahlst, muss Dich eine Gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen. Seit dem 01.04. 07 hast Du einen Anspruch auf Krankenversicherung!!!! D. h. Du kommst auch wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

PKV

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,
war gestern bei der AOK und habe mich beraten lassen:

Ein wechsel von der Privaten Krankenkasse zur AOK (oder eier anderen gesetzlichen Krankenkasse) ist nicht möglich!
Grund ist folgender:
Ich habe beim Erstantrag angegeben,dass ich bei einer privaten Krankenkasse bin und es auch bleiben wollte.
Ich dachte mir,ein wechsel ist immer noch möglich!
Aber mit meiner Unterschrift auf dem Erstantrag habe ich mich gleichzeitig von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.Das hat mir natürlich keiner gesagt!
Nun hab ich die PKV am Hals und kann die höheren Gebühren nicht bezahlen.Wenn ich kündige,bin ich nicht krankenversichert,es nimmt mich keine Kasse mehr auf!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Kreuzberg4
Hast Du bei Deiner PKV mal nach diesem Standarttarif gefragt?
Ich weiss auch nicht wie hoch da die Beiträge sind, denke aber die könnten niedriger sein.
Gruss
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Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

PKV

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo Melinde,

werde am Montag bei meiner PKV nach einen Standarttarif nachfragen!
Der darf aber auch nur bei ca. 127,- Euro liegen (inkl. Pflegeversicherung),denn dass ist die Summe,die die Arge für eine private Krankenversicherung bezahlt!
Ob es ein so günstigen Tarif bei meiner PKV gibt,werde ich dann ja sehen...

Vielen Dank erstmal,

Tobias
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Tobias, der günstigste Tarif bei Deiner Privaten wird mit Sicherheit deutlich höher liegen als bei 127,-
Aber ich bezweifle, daß Du bei der AOK die richtige Auskunft bekommen hast. Richtig vielleicht schon, aber nicht vollständig.
Wenn Du Deine Private kündigst (Grund: Zahlungs-Unfähigkeit), dann bist Du erst mal ohne. Und dann müssen sie Dich irgendwo aufnehmen. Dazu sind sie verpflichtet und darauf hast Du Anspruch.
Also kein Wechsel, sondern ein Neustart. Mit dem Risiko, daß Du dabei eine kurze Zeit nicht versichert bist.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MichaelW
Wie sieht es dann eventuell aus mit der offenen Forderung die diese PKV dann an Kreuzberg4 noch wegen der nichtbezahlten Beiträge hätte? Könnten die ihm per Inkasso oder so noch ewig lange hinterherlaufen oder käme er über diesen Weg ohne Probleme raus aus der PKV und wieder rein in die GKV.
Die Idee mit dem keinen Beitrag mehr zahlen war mir auch schon durch den Kopf gegangen, nur habe ich die Befürchtung das er sich dadurch andere Schwierigkeiten an Land zieht.
Gruss
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MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Offene Forderungen? Bestimmt geht es auch ohne.
Bei einem Versicherungs-Wechsel, das geht ja auch nicht von heute auf morgen. Sondern im Allgemeinen nur zum Jahreswechsel. Man kennt das ja von der Kfz-Versicherung. Ich glaube, da muß man bis 31. Okt. kündigen, um dann zum Jahreswechsel wechseln zu können.
Also ein Wechsel von PKV zu AOK wäre sowieso erst zum 1.Jan. möglich gewesen.
Und meine Variante wäre ja ähnlich: Jetzt zum 1. Jan. kündigen und bis dahin bezahlen. Dann im Jan. ohne KV alle Hebel in Bewegung setzen. Und dann zum 1. Feb. in die GKV. So müßte es klappen
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

PKV

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,
danke für die Anregungen.
Wenn man gesetzlich versicherungspflichtig wird (was bei Hartz4 ja der Fall ist),kann man die private Krankenversicherung zum Monatsende kündigen!Das ist also kein Problem.
Nur nimmt mich ja keine Gesetzliche auf!!!
Habe jetzt meine PKV angeschrieben und um den preiswertesten Tarif gebeten.Seit 1.7.2007 gibt es da ja neue Gesetze,dass auch private Versicherungen einen Standarttarif anbieten müssen.
Mal sehen,wie hoch der ist?
Werde dann berichten.

Tobias
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Sprich mal mit Deinem SB bei der Arge, frag ihn mal was passiert wenn Du nicht/ oder nicht mehr Krankenversichert bist, weil Du die Beiträge nicht aufbringen kannst :!:
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

PKV

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,

Habe jetzt Antwort von meiner PKV bekommen:

"Sie sind in der beitragsgünstigsten Tarifvariante versichert.Somit können wir Ihnen kein anderes Angebot unterbreiten."

Nur diesen einen Satz!Obwohl ich 20 Jahre bei dieser PKV versichert bin und sich ca. 28.000,- Euro Alterungsrückstellung angesammelt haben,wollen sie mich jetzt wohl schnell loswerden.Und die Rückstellung natürlich einbehalten!

Aber ich muß ja kündigen,kann den hohen Tarif ja nicht weiter bezahlen!
Und die gesetzlichen Krankenkassen sagen: selber schuld!

Ich dachte es gibt neue Gesetze,dass jeder krankenversichert sein muß,aber mich nimmt keiner auf.

Will nicht jammer,aber wollte mal berichten.

Tobias
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