Zuschüsse für neuen Arbeitgeber ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Zuschüsse für neuen Arbeitgeber ?

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Hallo Leute,

ich habs geschafft. Ich hab die Möglichkeit ab 01.08 eine Vollzeitstelle zu bekommen. Vorrausetzung hierfür ist jedoch dass die ARGE bzw. die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber was dazu steuert, anders ist es Ihm finanziell auch nicht möglich, da er vor hat 3 neue Mitarbeiter einzustellen, und es sich um eine kleines Unternehmen handelt.

Wisst ihr was es da für Möglichkeiten gibt ?
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

Guten Abend,

herzlichen Glückwunsch !!!
Soviel ich weiß, gibt es noch eine Arbeitgeberförderung bis zu 3 Monaten, wenn der Arbeitslosen mehr als 6 Monate arbeitslos ist. Ob es die anderen Programme noch gibt, keine Ahnung.

Evtl. hier mal über Suchfunktion, oder bei google suchen.
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse (§ 217 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch) erhalten, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Zuschuss darf höchstens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von zwölf Monaten betragen. Für schwerbehinderte, sonstige behinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können höhere Zuschüsse für einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet über die Bewilligung der Eingliederungszuschüsse und auch über Förderhöhe und -dauer unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Zusätzlich gibt es neben den gesetzlichen Fördermöglichkeiten evtl. auch noch kommunale. In Hamburg z.B. zwei Kombilohnmodelle. Soll sich der AG mal beim örtlichen Arbeitgeberservice der Arge melden, die werden ihn schon aufklären.
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