Hallo Leute,
ich habs geschafft. Ich hab die Möglichkeit ab 01.08 eine Vollzeitstelle zu bekommen. Vorrausetzung hierfür ist jedoch dass die ARGE bzw. die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber was dazu steuert, anders ist es Ihm finanziell auch nicht möglich, da er vor hat 3 neue Mitarbeiter einzustellen, und es sich um eine kleines Unternehmen handelt.
Wisst ihr was es da für Möglichkeiten gibt ?
Zuschüsse für neuen Arbeitgeber ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Guten Abend,
herzlichen Glückwunsch !!!
Soviel ich weiß, gibt es noch eine Arbeitgeberförderung bis zu 3 Monaten, wenn der Arbeitslosen mehr als 6 Monate arbeitslos ist. Ob es die anderen Programme noch gibt, keine Ahnung.
Evtl. hier mal über Suchfunktion, oder bei google suchen.
herzlichen Glückwunsch !!!
Soviel ich weiß, gibt es noch eine Arbeitgeberförderung bis zu 3 Monaten, wenn der Arbeitslosen mehr als 6 Monate arbeitslos ist. Ob es die anderen Programme noch gibt, keine Ahnung.
Evtl. hier mal über Suchfunktion, oder bei google suchen.
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Hallo,
Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse (§ 217 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch) erhalten, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Zuschuss darf höchstens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von zwölf Monaten betragen. Für schwerbehinderte, sonstige behinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können höhere Zuschüsse für einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet über die Bewilligung der Eingliederungszuschüsse und auch über Förderhöhe und -dauer unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles.
Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse (§ 217 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch) erhalten, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Zuschuss darf höchstens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von zwölf Monaten betragen. Für schwerbehinderte, sonstige behinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können höhere Zuschüsse für einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet über die Bewilligung der Eingliederungszuschüsse und auch über Förderhöhe und -dauer unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.