Zuzahlung zur Krankengymnastik

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Sentinel
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Zuzahlung zur Krankengymnastik

Beitrag von Sentinel »

Irgendwie glaube ich das alles nicht mehr.
Fakt: meine Frau u ich sind beide Hartz4_Empfänger. Bei ihr wurde jetzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert der eine Krankengymnastik erfordert. Also ab mit dem, durch den Orthopäden ausgestellten Überweisungsschein, zum Krankendymnasten/Physiotherapeuten.
Der verlangt pro Behandlung 19,90 Euro Zuzahlung und sprach von einer Staffelung. Wir waren bei der Krankenkasse (Barmer) und baten um eine Bescheinigung bezüglich der Kostenübernahme - abgelehnt mit der Begründung es würde durch die Praxis des Krankengymnasten abgerechnet.

Sorry Leute - ich bin verwirrt.

Gibt es eine feste Regelung bezüglich der zu entrichtenden Kosten? Kann ein entsprechender Antrag bezüglich der Kostenübernahme, und falls ja in welcher Form, an das zuständige JobCenter gestellt werden?

Bin dankbar für jeden konkreten Hinweis.

Gruß Sentinel
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel
Jobcenter zahlt nix, :( Zuzahlung Heilmittel zum nachlesen.
Gruss
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Sentinel
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@ Melinde

Beitrag von Sentinel »

Grazie -

das ist eine klare Aussage mirt der ich arbeiten kann.

Gruß aus Berlin
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich möchte Niemanden zum Wechseln von einer KK treiben, aber es gibt viele Kassen die das als Zusatzoption sicherlich anbieten. Dazu muss mann Wissen das ja 98% der Gesetzlichen Leistungen überall gleich sind, und ca 2 % können die KK zusatz Leistungen anbieten.

Ich hoffe ich konnte dir etwas Helfen damit.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
moselkerl
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Warum Überweisung? konnte der Arzt keine Rezept ausstellen

Beitrag von moselkerl »

JobCenter zahlt natürlich nicht, doch das hat dich ja krankenversichert.
Auch bei der Barmer gibt es ja Belastungsgrenzen, die wie üblich 2% eures Einkomens betragen. Für einen Hartz IV werden da etwa 82,-€ im Jahr fällig, bei Ehepaaren also x 2. Hast du diese Grenzen erreicht, ist ja eine Befreiung möglich. Mach dich da mal schlau! 19,90 € für eine Massage scheint mir ja übertrieben. Du sollst wohl die Massagekosten vorstrecken?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo moselkerl
Bei der Belastungsgrenze irrst Du Dich, schau mal in § 62 (2)SGB V da steht es. Nur der Regelsatz einer Person für die ganze Bedarfsgemeinschaft wird als Einkommen für die Befreiungsgrenze zugrundegelegt. Wären dann 83,00 € und bei chronisch krank die Hälfte.
Da gibt´s sogar einen Rechner.
Gruss
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moselkerl
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Danke, lerne täglich hinzu!

Beitrag von moselkerl »

Vielen Dank für den Hinweis. Habe alles gelesen und auch wohl nun begriffen. Ist ja noch günstiger für den Fragesteller. Doch den Preis für die Massage begreife ich immer noch nicht. Vielleicht fehlen noch einige Infos zum Fall. Danke dir jedenfalls für deine gute Hilfe und wünsche dir einen schönen Sonntag! :lol:
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tino
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Beitrag von tino »

Ich möchte bitte auch wass Fragen;
Ich war am Freitag beim Augenarzt ,ich wollte eine
rezept für neue brille.
Der doctor hat mich untersucht und zum schluss hat mir
eine brillerezept wie auch ein schreiben für meine hausarzt erstell.
Ich musste Bezahlen 19 euro ...auf der quittung steht für, Brillenberatung/Bescheinigung.
Ich war ganz überrascht (habe von die AOK auch eine Befreiung von zuzahlungen) trotzdem die 19 euro musste ich zahlen !
Für eine hartz 4 er 19 euro ist viel geld--muss nicht ein doctor gleisch zum beginn alles erst erklären wass mit kosten verbundet ist und wass frei ist?
ist das so richtig?
Grüß
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Rezept ausstellen kostet keine extra Gebühr, die hat der Arzt für sein Schreiben an den Hausarzt verlangt. Er hätte Dich aber vorher darüber informieren müssen das es was kostet und Du hättest dann entscheiden können ob Du so ein Schreiben brauchst.
Heb´ die Quittung auf für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Gruss
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo moselkerl
Das mit der Abrechnung der Massage läuft so das man selber neben der Gebühr für das Rezept noch 10 % der Gesamtkosten zahlen muss. Die Gesamtkosten rechnet der KG mit der Kasse ab und der Patient muss seinen Anteil direkt an den Masseur zahlen.
Dir auch einen schönen Sonntag.
Gruss
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo melinde!
Die grenze von 82 Euro bei der Krankenkasse gilt nicht für die Bedarfsgemeinschaft wenn diese nicht verheiratet sind!
Wir müssen nämlich 2 x sammeln bis 82 Euro !!!! Da nicht verheiratet!
LG
Silvia
tino
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Beitrag von tino »

Melinde hat geschrieben:Hallo tino
Rezept ausstellen kostet keine extra Gebühr, die hat der Arzt für sein Schreiben an den Hausarzt verlangt. Er hätte Dich aber vorher darüber informieren müssen das es was kostet und Du hättest dann entscheiden können ob Du so ein Schreiben brauchst.
Heb´ die Quittung auf für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Gruss
Ich bin bereit befreit von zuzahlung seit ein monat schon.
Als cronisch krank ich habe 1% ausgegeben dann habe die befreiung bis ende 2007 bekommen.
jetz die sache mit augenarzt ist leider abgelaufen aber in zukunft
werde ich bei jede arzt besuch erstmal richtig fragen so das
keine überraschung mehr kommt.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106
Das steht aber so nicht im Gesetz.
SGB V § 62 (2)
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammengerechnet.
(da steht nix von verheiratet)
Und eine BKK sagt ganz deutlich:
Erhalten Sie oder einer Ihrer Angehörigen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbare Leistungen, werden als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII herangezogen.
Quelle
Frag mal bei Deiner Kasse genauer nach.
Gruss
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich habe da genau nachfegragt und diese Auskunft bekommen! :?
Und daraufhin auch keine Quittungen vom Bedarfspartner aufgehoben!
LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, wird jeweils nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt, das heißt: der jährliche; Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 82,80 €, bei chronisch Kranken 41,40 €.

PS:
Die Belastungsgrenze beträgt für Versicherte und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen

2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt,
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106
Hab mich mit dem was Deine Krankenkasse als Auskunft gegeben hat und dem wie es im Gesetz steht nochmal intensiver beschäftigt weil ich gehofft habe da gibt es noch eine Möglichkeit.
Pustekuchen, die Krankenkasse hat recht. :cry:
Es hängt an der Definition des Begriffs Lebenspartner. Der steht nämlich nur für Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Der Partner mit dem man in einer nicht eingetragenen Partnerschaft, also nur eheähnlich, lebt nennt sich Lebensgefährte, und der ist im SGB V halt nun mal nicht aufgeführt.
Schade das ich nichts anderes gefunden habe denn ich finde es auch ungerecht. Bei allem was Nachteile bringt zählt so ein Lebensgefährte anders als bei günstigeren Regelungen.
Gruss
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