kürzung von hartz 4-wegen freundin trotz 2 wohnungen!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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knusperriegel
Beiträge: 1
Registriert: 29.05.2007 20:24

kürzung von hartz 4-wegen freundin trotz 2 wohnungen!!

Beitrag von knusperriegel »

hi,
beziehe hartz 4 und habe ein problem,evt kann mir jemand weiterhelfen!!
und zwar--meine freundin hat eine eigene wohnung aber übernachtet auch manchmal bei mir-muß sie "voll für mich aufkommen"??--habe bescheid vom arbeitsamt u die streichen mir das komplette geld-GEHT DAS??
...ich selber trage doch die gesamten kosten u nicht meine freundin(sie hat eigene kosten u abgaben!!)
..in wie fern könnensie mir das geld kürzen??
...hatte deswegen schon das ordnungsamt vor der tür??
im voraus danke!!
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

kann es ein das euch jemand ange***issen hat? Und behauptet hat ihr wärt eine Lebensgemeinschaft?

Denn gegen das zeitweilige :!: Übernachten kann gar keiner was machen, soweit ich weiss. Also es sollte nich durchgehend und immer sein......

Also da würde ich ja nen Widerspruch machen, der sich gewaschen hat. Solange man Euch keine Lebensgemeinschaft nachweisen kann, geht da gar nix.....

Zumal sie ja eine eigene Wohnung hat ....... die sie doch häufig genug aufsucht oder?
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

also das is ja echt krass. ja würd ich aber auch voll einspruch einlegen.
mein ex hat damals auch oft und lange bei mir übernachtet und da sagte keiner was.
da kann euch echt nur jemand verpfiffen ham.

aber wiedersproch sollte helfen. und beobachtet doch mal die nachbarschaft. vielleicht fällt euch auf wers war.

luna
BirgitStefanie
Beiträge: 32
Registriert: 02.09.2006 11:02
Wohnort: Pfedelbach

Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo,
da mußt Du wirklich Einspruch einlegen. Geld kürzen kann man Dir eigentlich erst, wenn Du schon seit einem Jahr mit Deiner Freundin zusammen wohnst. Dies ist aber hier wohl nicht der Fall, sie besucht Dich ja nur und wie lange sie bleibt geht wohl niemand was an (am allerwenigsten Deine "lieben" Nachbarn). Wenn Du Einspruch einlegst, hast Du die meisten Chancen, wenn Du zu einem Anwalt gehst. Das kostet Dich keinen Pfennig, weil Du als Hartz IV - Empfänger Anspruch auf Beratungshilfe hast. Hat noch den Vorteil, dass die vom Amt gleich wissen, dass sie mit Dir nicht alles machen können, was ihnen grad so einfällt.
Grüßle
Birgit
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.
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