Kostenaufwendige Ernährung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Kostenaufwendige Ernährung

Beitrag von markuswalter »

Ich hab da mal ne Frage...
Wie lange dauert im Allgemeinen die Bearbeitung des Antrags? Ich habe den Antrag Ende März weggeschickt und bis jetzt nichts mehr gehört, vielleicht hat ja wer einen Tip für mich :!:
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

ich würde einfach mal telefonisch nachfragen.
bei mir ging es sehr schnell, ab antrag ca 1 woche bis zum nächsten zahltag. vermutlich hat man dich vergessen, ist ja schon eine lange zeit her. oder den antrag verbummelt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo markuswalter
Kann sein das Du noch zum Amtsarzt geschickt wirst wenn das Attest Deines Arztes nicht als ausreichend angesehen wird.
Dann kann es daaaaaaaauern.
In unserem Fall 2 Jahre bis zum Termin. Den konnte man auch noch nicht mal selber beim Gesungheitsamt vereinbaren weil dann die Kosten der Untersuchung nicht geklärt wären. Hatte ich versucht als es trotz mehrfacher Nachfrage immer noch nicht voran ging.
Also an´s Telefon und nachgefragt. :wink:
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

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Beitrag von Sentinel »

Schreibst du so :-)

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Widerspruch erhoben.
Seitdem sind 6 Monate / 3 Monate vergangen, ohne dass Sie in meiner Angelegenheit
entschieden haben.
Ich bin dringend auf eine Entscheidung angewiesen.
Sollten Sie nicht innerhalb von 14 Tagen entscheiden, werde ich Untätigkeitsklage beim
Sozialgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen



Gruß Sentinel
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