Strombedarf teilweise als Betriebskosten anrechnen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sentinel
Beiträge: 65
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Strombedarf teilweise als Betriebskosten anrechnen

Beitrag von Sentinel »

Ich lebe mir meiner Partnerin in einer Lebensgemeinschaft - beide beziehen ALG II. In unserer Wohnung befindet sich ein Durchlauferhitzer der uns, gelinde gesagt, auffrisst. Wir zahlen alle 2 Monate 182,00 Euro an Vattenfall. Das JobCenter teilte uns mit, dass es nicht ihr Problem sei. Jetzt habe ich gehört, dass ein Teil der Stromkosten eventuell, und falls möglich auch rückwirkend, als Betriebskosten abgerechnet werden kann. Fakt ist ja, dass der Durchlauferhitzer die komplette Warmwasserversorgung im Haushalt liefert.
Verfügt diesbezüglich jemand über Erfahrungswerte und möchte seinen Wissenstand mit mir teilen?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin.
Euch allen eine schöne Woche -
Sentinel
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel
Strom muss selber gezahlt werden, auch wenn er für Warmwasser sorgt.
Das ist wie bei den Heizanlagen die Warmwasser bereiten und dafür die Kosten bei den Nebenkosten herausgerechnet werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo Sentinel,

das ist für zwei Personen wirklich eine arg hohe Rechnung. Wir haben auch einen Durchlauferhitzer und zahlen etwa die Hälfte bei zwei Personen. Vielleicht mal den Zähler prüfen lassen, nach starken Stromfressern suchen oder den Anbieter wechseln?

LG Simone
Typhoon
Beiträge: 7
Registriert: 29.05.2007 16:27

Beitrag von Typhoon »

Hi,

was ist davon zu halten?

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-wa ... 70510.html

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

MfG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Typhoon
Das mit diesem Urteil ist eine weise Entscheidung der Richter.
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland. Aber als Argument bei einer eigenen Klage kann man sich da orientieren.
Gruss
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Melinde hat geschrieben:Hallo Typhoon
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland.
Öhm will ja nicht besserwisser sein, aber das ist ein Urteil vom Sozialgericht;( Oder ?) Sozialgerichte nur für den Einzelfall !!
Und Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
PS: Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland

:) :) :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Termi
Danke, ist doch gut wenn da jemand besser Bescheid weiss und das dann schreibt. :lol:
Gruss
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